Svens WM Wette

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würde man den inhaber der seite kennen dann würde sowas durchkommen aber das ist ja die nächste straftad
er hat kein Impressum gemacht .... bei solchen seiten MUSS ein impressum da sein
 
ein gerücht das sich weiterhin hartnäckig hält.


QUOTE Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:


Die geschätsmäßigkeit ist nicht gegeben. nu weil er layer-ads eingebunden hatte, ist noch lange keine geschäftsmäßigkeit für den internetauftritt vorhanden.
 
Nur .de Domains brauchen ein impressum = Abmahnungen.
.com Adressen sind doch sowieso wie freiwild... Welches Recht gilt eignetlich für .com Adressen? Der Besitzer kann ja vielenfalls überdeckt werden durch irgednwelche Amerikanischen Firmen und dann brauchts auch wieder kein Impressum:)
 
QUOTE (grunet @ Sa 17.6.2006, 9:47) Nur .de Domains brauchen ein impressum = Abmahnungen.
.com Adressen sind doch sowieso wie freiwild... Welches Recht gilt eignetlich für .com Adressen? Der Besitzer kann ja vielenfalls überdeckt werden durch irgednwelche Amerikanischen Firmen und dann brauchts auch wieder kein Impressum:)

auch für de domains gilt:


QUOTE Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar[...]





Es gilt uch für cno adressen afaik immer das recht des heimatlandes des betreibers.
 
QUOTE Svens-WM-Wette: Alles nur Betrug

Die Geschichte um Svens-WM-Wette sorgte im Internet für grosse Aufregung. Probiert man nun Svens Seite aufzurufen, findet man anstelle der angepriesenen Nackt-Bilder hundskommune Werbung.


Quelle 20min
 
Hallo,

schüttet Layer-Ads einfach so das Geld aus (also die 3¤ da pro 1000 klicks) oder muss der Kunde auch noch was an Layer-Ads bezahlen?
Für mich hört sich das irgendwie nach Abzocke an, oder?
 
20min:
QUOTE Sieht ganz danach aus, als ob die ganze Aktion von langer Hand geplant wurde.


So ein Sch***... was soll es dabei schon zu planen geben:)
 
QUOTE (mrichter @ Sa 17.6.2006, 10:37)Die geschätsmäßigkeit ist nicht gegeben. nu weil er layer-ads eingebunden hatte, ist noch lange keine geschäftsmäßigkeit für den internetauftritt vorhanden.

Ich bin zwar kein Anwalt, aber aus meinen Rechtsvorlesungen meine ich zu wissen, dass eine Geschäftsmäßigkeit vorliegt, wenn ein wirtschaftliches Interesse mit Gewinnabsicht vorhanden ist. Und das ist/war ja bei dieser Seite eindeutig der Fall.
 
ich hoffe einer von euh kann mir helfen
immer wenn ich auf......
www.svenswmwette.com gehe dann komme ich immer auf die seite von firstload.de
wie kommt das kann mir da einer von euch helfen ??

danke
 
Ich wuerde mal den Thread lesen, dann haettest du auch mitbekommen, dass die Seite nicht mehr online ist.

Erst lesen, dann schreiben
mad.gif
 
QUOTE (Moritz_Klussmann @ Sa 17.6.2006, 16:43)Ich bin zwar kein Anwalt, aber aus meinen Rechtsvorlesungen meine ich zu wissen, dass eine Geschäftsmäßigkeit vorliegt, wenn ein wirtschaftliches Interesse mit Gewinnabsicht vorhanden ist. Und das ist/war ja bei dieser Seite eindeutig der Fall.

Soweit ich darüber informiert bin, wird das auch in Deutschland so gesehen, zumindestens wenn man einige Urteile noch zu den Gesetztestexten beachtet. Aber ich bin natürlich auch kein Anwalt.



QUOTE (grunet @ Sa 17.6.2006, 10:47)Nur .de Domains brauchen ein impressum = Abmahnungen.
.com Adressen sind doch sowieso wie freiwild... Welches Recht gilt eignetlich für .com Adressen? Der Besitzer kann ja vielenfalls überdeckt werden durch irgednwelche Amerikanischen Firmen und dann brauchts auch wieder kein Impressum:)

Ich glaube, das ist so nicht ganz richtig, deutsche Website-Betreiber müssen sich an das TDG halten und sollten daher bei irgendeiner Form von kommerziellen Interesse oder auch Hintergedanken besser ein Impressum haben.
Im TDG und MDStV steht nichts davon, dass die Kennzeichnungspflicht an die Domainendung festgemacht wird. Im TDG steht in §4 Abs. 1 eher:

QUOTE (1) In der Bundesrepublik Deutschland niedergelassene Diensteanbieter und ihre Teledienste unterliegen den Anforderungen des deutschen Rechts auch dann, wenn die Teledienste in einem anderen Staat innerhalb des Geltungsbereichs der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt (ABl. EG Nr. L 178 S. 1) geschäftsmäßig angeboten oder erbracht werden.


Und im MDStV §5 Abs. 1:

QUOTE (1) In der Bundesrepublik Deutschland niedergelassene Diensteanbieter und ihre Mediendienste unterliegen den Anforderungen des deutschen Rechts auch dann, wenn die Mediendienste in einem anderen Staat innerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt (ABl. EG Nr. L 178 S. 1) geschäftsmäßig angeboten oder erbracht werden.



MfG Sascha Ahlers
 
QUOTE (mrichter @ Sa 17.6.2006, 9:37)ein gerücht das sich weiterhin hartnäckig hält.

...

Die geschätsmäßigkeit ist nicht gegeben. nu weil er layer-ads eingebunden hatte, ist noch lange keine geschäftsmäßigkeit für den internetauftritt vorhanden.

@mrichter, deine Aussage ist falsch.

Lektüreempfehlung: http://www.linksandlaw.info/hinweisezuranb...nnzeichnung.htm

Zitat:


QUOTE Aber selbst wenn man den Begriff der Geschäftsmäßigkeit enger fasst - der Gesetzgeber hat den Begriff nicht definiert - genügt nach der Rechtsprechung in jedem Fall das Vorhandensein von Bannerwerbung auf der eigenen Webseite, um als geschäftsmäßiges Angebot zu gelten. Dabei ist es völlig unerheblich, ob damit auch Geld erwirtschaftet wird.
 
Es sieht doch mal so aus. "Wo kein Kläger ..." usw.
Ich meine wer macht sich denn die Arbeit, um solchen Leuten das Handwerk zu legen. Das wäre eine Sissiphusarbeit (öh. richtig geschrieben? *g*), denn derartige Seiten schießen mittlerweile wie Pilze aus dem Boden. Kurz mal gegooglet und ich finde

www.tinarennt.de/
www.meine-erste-million.com
www.svenswmrache.de.vu/
wmwette.ath.cx/
wm-wette-die-zweite.da.ru/
wmwette.t3.to/
www.svensbetrug.dl.am/
svenswmverarsche.de/
wmwette.t3.to/
www.die-wette.net.tc/
www.fussballwmberlin.de/
www.maddinswmwette.de/
www.svenswmwette.de.vu/
www.wetten-sie-machts.de/
www.noise-wmwette.de.vu/
...........

allein auf der ersten Seite. Dazu diskutiert man in sämtlichen Foren fleißig darüber und schon puschen die Klicks. Also im Prinzip können die gar nicht verlieren. Fragt sich nur, was ist daran wirklich verboten?
Das fehlende Impressum oder die Tatsache des Spammens? Die Seite an sich ist ja an sich legitim, auch wenn der Sinn verborgen bleibt. Ich meine die Klicker tun dies ja freiwillig. Aus diesem Grund wird auch der Kläger weiterhin fehlen.
 
sowas gibts sogar auf englisch, will den link jetzt aber nich auch noch posten
 
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