Supernature-Forum wehrt sich gegen Abmahnung

QUOTE Immerhin geht eine entsprechende Signalwirkung von einem richterlichen Urteil aus (sollte es dazu kommen) und wird für Gesprächsstoff sorgen.


Signalwirkung geht ausschliesslich von Urteilen übergeordneter Gerichten aus. Dies wären z. B. LG und OLG - am besten natürlich der BGH. Dieser hat in den letzten Jahren sehr wohl eine Reihe von Entscheidungen mit Signalwirkung gefällt. Diejenigen, die sich ernsthaft und sachlich mit dem Thema auseinandersetzen wollen, können in den Datenbanken des BGH nach entsprechenden Entscheidungen suchen

Hier geht es zur Homepage des BGH
BGH Report / OLG Report mit weiterführenden, hilfreichen Links

Dies sollte man ruhig einmal tun, bevor man einen Anwalt konsultiert. Wichtige Kommentierungen der Rechtsprechung liefert der "Palandt", der als Kurzkommentar quasi "Pflichtlektüre" für Jurastudenten und Juristen ist. Allerdings ist dieses hervorragende Werk aufgrund der dort praktizierten Abkürzungen sehr schwer zu verstehen. Wer jedoch Fachterminologie gewohnt ist, sollte den Palandt ruhig einmal zu Rate ziehen. Kostenpunkt übrigens 100,-- Euro.

Hier geht es zum Palandt

Für Laien gibt es eine ganze Reihe verständlicher Kommentierungen im Web, sei es auf Anwalt-Homepages oder in Blogs. Nur ein Beispiel für einen derartigen Weblog ist der lawblog von Michael Neubert.

Hier geht es zum lawblog

Ganz hilflos ist man also nicht, auch wenn die Komplexität der Materie für viele unzumutbar scheint. Anwälte generell anzuprangern wäre nicht sehr fair, da es dort, wie in jedem anderen Berufsstand auch, gute und schlechte gibt. Man sollte ihnen nur genau auf die Finger schauen, möglichst schriftlich eigene Erwartungen formulieren, bei Gesprächen am besten noch eine zweite Person als Zeuge dabei haben, damit die eigenen Interessen auch wirklich optimal vertreten werden. Nicht umsonst haben Rechtsanwälte zur eigenen Absicherung eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, in die eine Selbstbeteiligung für den etwaigen Schadenfall implementiert ist.
Man kann es im übrigen kaum glauben, wieviele Schadenfälle der größte Anbieter dieser Versicherungsform, die Allianz, für seine Anwaltsklientel aus Deutschland jedes Jahr regulieren muss.

Ein letzter Satz noch zu Herrn Bahr. Er mag ein guter Vertreter seiner Zunft zu sein - das vermag ich nicht zu beurteilen. In jedem Fall ist er wie allen anderen Geschäftsmann und nicht von der Heilsarmee, also nicht karikativ motiviert. Und wie gesagt - Signalwirkung mit dem vorliegenden Verfahren erreicht ihr natürlich am besten dann, wenn Ihr es überhaupt schafft, es dem BGH zur Entscheidung vorzulegen. Davor kommen natürlich erst einmal die anderen Instanzen. Ich wünsche Euch daher das nötige Durchhaltevermögen für die nächsten 8 bis 10 Jahre, die daraus locker werden könnten.
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mhmm dann frage ich nur mal ganz kurz, wie wuerdest du denn handeln wenn du so eine abmahnung mit der aufforderung zur begleichung der kostennote bekommst ?
 
QUOTE (- Matthias - @ Mi 15.3.2006, 11:03)Signalwirkung geht ausschliesslich von Urteilen übergeordneter Gerichten aus. Dies wären z. B. LG und OLG - am besten natürlich der BGH.

Erste Instanz würde im Falle einer Klage wohl ein LG sein:

Klick!
 
QUOTE mhmm dann frage ich nur mal ganz kurz, wie wuerdest du denn handeln wenn du so eine abmahnung mit der aufforderung zur begleichung der kostennote bekommst ?


Ich weiss nicht an wen Deine Frage gerichtet ist - ich jedoch würde zunächst einmal Ruhe bewahren, den Sachverhalt prüfen, mich zunächst über die Rechtslage kundig machen, zunächst im Web, dann - falls weitere Unklarheiten vorhanden sind - eine Anwaltshotline konsultieren (kostet relativ wenig), und schliesslich den Abmahnungsgrund beseitigen (wenn er nachvollziehbar ist). Danach würde ich die Gegenseite anschreiben und darüber informieren,

- dass ich erst durch deren Hinweis von dem Sachverhalt erfahren habe
- dass ich sogleich reagiert habe
- dass ich weitere Verantwortlichkeiten mit Verweis auf die geltende Rechtsprechung sowie Zumutbarkeit hierfür ablehne
- dass ich eine Unterlassungserklärung nicht unterschreibe - wegen fehlender Verantwortlichkeit sowie aufgrund der Tatsache, dass die Wiederholungsgefahr in diesem Fall daher auch nicht anwendbar ist
- dass ich für einen etwaigen Wiederholungsfall in dem bewussten Forum in gleicher Weise, sprich in der mir zumutbaren Weise zeitnah reagieren werde
- dass der Anspruchsteller sich für weitergehende Schadenersatzforderungen bitte an den Verursacher selbst wenden könne
- dass ich gfls. die Daten des Schadenverursachers - soweit mir bekannt bzw. vorhanden - gerne überliefern werde, sobald der Rechtsanspruch auf diese Datenübermittlung eindeutig nachgewiesen wurde, in diesem Fall jedoch eine schriftliche Erklärung darüber benötige, dass ich im Hinblick auf etwaige Schadenersatzforderungen aus dieser Datenübermittlung aus dem Obligo genommen werde.

Nicht schreiben würde ich dann noch, dass sich die Gegenseite die beigefügte Kostennote gerne ans Knie nageln könne und solange dran drehen könne, bis sie Radio Eriwan empfangen könne.
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Wie gesagt - so würde ich dies jedenfalls machen. Wenn der betreffende dann wirklich massivem Druck ausgesetzt ist, gegen den er sich nur mittels einer anwaltlichen Vertretung wehren kann, würde ich entsprechend reagieren. Aber in keinem Fall mit einer Gegenklage, es sei denn sie ist zur unmittelbaren Gefahrenabwehr unbedingt notwendig.
 
Hab auch ein paar groschen gespendent, es kann doch nicht sein, dass es möglich ist, eine Abmahnung für solchen schwachsinn zu Missbrauchen!
 
Habe ebenfalls gespendet :) - betreibe selbst zwar kein Forum, trotzdem regt es einen auf, dass manche Anwälte auf so tiefes Niveau sinken, nur um ein paar Kröten zu verdienen :-(
 
wow, wusste nicht das es so ne heisse sache ist ein forum zu betreiben. Naja ich wünsche ihm viel erfolg. wie soll man im Voraus solche einträge verhindern? also bitte...
 
Viele Forenbetreiber sind doch mit ganz eigenen Vorstellungen von Netiquette und Zensurmassnahmen selbst schuld, dass sie's nun genauso zurückbekommen, wie sie's austeilen.
Wie man in den Wald hineinruft, so kommt's halt heraus.

Ich bin jedenfalls gegen jegliche Zensur im Net egal von welcher Seite,
was muss nicht bedeuten muss, dass das Internet als Plattform für kriminelle Handlungen missbraucht werden darf.

Gruss

Tümmel
member of blue ribbon campagn
 
QUOTE Viele Forenbetreiber sind doch mit ganz eigenen Vorstellungen von Netiquette und Zensurmassnahmen selbst schuld, dass sie's nun genauso zurückbekommen, wie sie's austeilen.

Tssss, da passt ja was nich ganz oder ?

Entweder es gibt ein paar Regeln, und an die halten sich denke ich die meisten,
oder wir haben Forenanarchie, was kaum wünschenswert ist.

Wer austeilt muss auch einstecken können, nur die Form in welcher versucht wird wem was einzustecken ist unverhältnismäßig.
Wenn ich schreibe, das un das sind die Fakten, kanns nicht angehn das mir wer ne Rechnung präsentiert.
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Das schlimme dabei ist halt das virtuelle, im Reallive würde es einfach nen Satz heiße Ohren geben.
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gruß
Charles
 
Hier ist auch noch ein Beitrag dazu:

LawBlog Udo Vetter: Bedrohte Blogger (19.03.2006)


Meine Meinung zu dem Thema ist eigentlich nur, dass diese Spenden, besser an bedürftigere Personen gehen könnten, statt diese in einen Rechtsstreit zu stecken.



MfG Sascha Ahlers
 
QUOTE (Sascha Ahlers @ So 19.3.2006, 23:05) Meine Meinung zu dem Thema ist eigentlich nur, dass diese Spenden, besser an bedürftigere Personen gehen könnten, statt diese in einen Rechtsstreit zu stecken.

Das ist definitv so.

aber, der Abmahner würde auch besser humanitäre Hilfe leisten :)
 
QUOTE (Sascha Ahlers @ So 19.3.2006, 23:05) Hier ist auch noch ein Beitrag dazu:

LawBlog Udo Vetter: Bedrohte Blogger (19.03.2006)


Meine Meinung zu dem Thema ist eigentlich nur, dass diese Spenden, besser an bedürftigere Personen gehen könnten, statt diese in einen Rechtsstreit zu stecken.



MfG Sascha Ahlers

aber stell dir mal vor die abmahnung wird fuer rechtlich ok angesehen.

dann werden 100derte forenbetreiber auf basis dieses urteils verklagt,
und alle muessen blechen,
wenn das durch dieses urteil verhindert wird,koennen die anderen 100derten forenbetreiber, ihr geld den beduerftigen geben was sie sonst nicht machen hätten können
 
Wie sieht es eigentlich in der Schweiz mit solchen Abmahnungen aus?
Sind hier Abmahnungen so einfach möglich?
Haben deutsche Anwälte Hemmungen, einen in der Schweiz ansäßigen Webmaster abzumahnen?
(Man hört so manches...)
 
QUOTE (Knoppers @ Mo 20.3.2006, 16:03) Wie sieht es eigentlich in der Schweiz mit solchen Abmahnungen aus?
Sind hier Abmahnungen so einfach möglich?
Haben deutsche Anwälte Hemmungen, einen in der Schweiz ansäßigen Webmaster abzumahnen?
(Man hört so manches...)

Abmahnung in diesem Sinne gibt es nicht.

Du kannst mir einen einen Eingeschriebenen Brief schreiben und mich auf einen Sachverhalt aufmerksam machen. Die daraus entstehenden Kosten kannst du mir nicht aufbürden.

Wenn ich dann nicht Reagiere, kannst du vor den Bezierksrichter (quasi der Lokalrichter). Der Richter wird aber erst nach einem Kostenvorschuss von der klagenden Partei tätig.

und dann ist es ein ganz gewöhliches Gerichtsurteil, welches Angefochten werden kann...

Kantonsgericht

Bundesgericht

...

Und in der Schweiz kennen wir auch nicht den Laien-Anwalt-Paragraf, bei welchem ich dich darauf hinweisen muss, dass dies nur meine persönliche Meinung wäre..bla..bla...bla.
 
QUOTE Wie sieht es eigentlich in der Schweiz mit solchen Abmahnungen aus?
Sind hier Abmahnungen so einfach möglich?
Haben deutsche Anwälte Hemmungen, einen in der Schweiz ansäßigen Webmaster abzumahnen?
(Man hört so manches...)


Noch keine Welle, Nö, Jepp!
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Etwas ausführlicher?

Bis jetzt ist die Welle noch nicht übergeschnappt, god bless swiss! und beschütze uns vor der EU!
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Nein, die Gesetze sind in diesem Fall anders, wie von Benedikt beschrieben. Besser hät ichs auch nicht gekonnt
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Ja, weil sie bei uns einen währschaften Arschtritt in den ebensolchen erhalten würden. Wir sind halt noch ein einig Volk von Bauern und Arbeitern
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QUOTE (Ploetzi @ Mo 20.3.2006, 9:51)aber stell dir mal vor die abmahnung wird fuer rechtlich ok angesehen. [...]

Und wenn das Gegenteil passiert, kommen erst recht die Abmahnungen.
"Wenn das kleine Wort »wenn« nicht wäre, dann wär ich Millionär."

Wäre es anders herum, würde ich eine Spendenaktion gut finden. Man kann wohl sagen, dass der vorherige Abmahner auch besser was hätte spenden können, nur ist es hier ja so, dass hier eine Spendenaktion aufgerufen wird und Personen dafür spenden, damit jemand einen Rechtsstreit ausfechten kann, welcher meiner Meinung nach, nicht mal unbedingt notwendig ist.
Notwendig wäre eigentlich eher eine rechtliche Aufklärung, denn ob nun das Urteil da ist oder nicht, macht vermutlich kaum einen großen Unterschied.



MfG Sascha Ahlers
 
QUOTE (Christian @ Mo 20.3.2006, 16:11) Ja, weil sie bei uns einen währschaften Arschtritt in den ebensolchen erhalten würden. Wir sind halt noch ein einig Volk von Bauern und Arbeitern
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QUOTE nur ist es hier ja so, dass hier eine Spendenaktion aufgerufen wird und Personen dafür spenden, damit jemand einen Rechtsstreit ausfechten kann, welcher meiner Meinung nach, nicht mal unbedingt notwendig ist.


Danke Dir Sascha! Dies genau ist der Punkt, den ich ansprach. Ich dachte schon ich bin hier ganz auf verlorenem Posten.
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Ein Grundsatzurteil wäre nunmal erst in frühestens 8 bis 10 Jahren zu erwarten, wenn man Pech sogar nie. Dies nennt man daher auch "gleitende Rechtsprechung".
 
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