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Salve

Quatsch... In der Schweiz gibt es keine Gewerbeanmeldung.... und auch kein Zwang, eine Firma ins Handelsregister eintragen zu lassen. Du kannst eine juristische Person führen mit mehreren hunderttausend CHF Umsatz und musst Dich nicht ins HR eintragen. Evtl. meinst Du die Anmeldung für die MwSt., dachte aber da sei die Grenze bei CHF 75000.-.

Betreffend Konto, Dein Bruder soll sich ein Konto machen und das Geld überweisen lassen. basta. Der Arbeitgeber wird wohl kaum Auskunft erhalten von den Steuerbehörden oder der Bank... die Website kannst Du immer noch über Dich laufen lassen.

Christian
 
Also ich rede von einer Einzelfirma und da ist meiner Meinung nach ab einem Umsatz von mehr als 100'000 CHF pro Jahr ein Handelsregistereintrag nötig. Gleiches gilt für die Buchführungspflicht.
 
QUOTE (Christian @ Do 6.03.2008, 18:33) Quatsch... In der Schweiz gibt es keine Gewerbeanmeldung.... und auch kein Zwang, eine Firma ins Handelsregister eintragen zu lassen. Du kannst eine juristische Person führen mit mehreren hunderttausend CHF Umsatz und musst Dich nicht ins HR eintragen.

Falsch!


QUOTE Natürliche Personen, die ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben und während eines Jahres Roheinnahmen von mindestens 100 000 Franken (Jahresumsatz) erzielen, sind verpflichtet, ihr Einzelunternehmen ins Handelsregister eintragen zu lassen.

Quelle: Art. 36, Handelsregisterverordnung

Und "juristische Personen" sind eh im HR ...
 
und in Deutschland? Etwas konkreter gefragt; wenn man voll berufstätig ist aber internetprojekte nebenbei macht, aber wann muss man sich gewerblich anmelden? Ab welcher Jahressumme?
 
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