Werbung schalten -Geld ansparen- später auszahlen!

Toblerone

Angesehenes Mitglied
Nehmen wir an, jemand betreibt ne gute Internetwebseite und hat die Möglichkeit diese auch gut zu vermarkten, jedoch will er kein Gewerbe vorerst anmelden, da der jetzige Chef etwas dagegen hat.....

Wie sieht die rechtliche Seite aus, wenn....

er über Partnernetzwerke bzw. Adsense Werbung schaltet, diese aber auf zurückhält, also vom Netzwerk nicht auszahlen lässt, wie es auch bei Google / Zanox möglich ist. (Zahlung muß angefordert werden bzw. kann zurückgehalten werden)

Nach ein paar Monaten/Jahren denkt XY, jetzt lasse ich mir den Betrag als einzelnen auszahlen, scheinbar dann eine größere Summe.

Wie macht man sowas? Geht sowas? Sollte man das dem Finanzamt vorher mitteilen oder kurz bevor die Zahlung kommt? Muß überhaupt in dem Fall, wenn das dem FA mitgeteilt wird ein Gewerbe angemeldet werden.

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Brauche da mal bisl eure Hilfe!
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CODE jedoch will er kein Gewerbe vorerst anmelden, da der jetzige Chef etwas dagegen hat.....


Das würde er doch überhaupt nicht mitbekommen. Wenn du dir einen Gewerbeschein holst hat das mit deinem Chef erstmal nichts zu tun. Nur du musst halt eine Steuererklärung machen.
 
Nicht ganz richtig.

Wenn Du irgendwo in Vollzeit beschäftigt bist, mußt Du eigentlich Deinen Chef quasi um "Erlaubnis" fragen - denn wenn Dein neues Gewerbe Dich mehr in Anspruch nimmt, als Deine Haupttätigkeit und diese dadurch beeinträchtigt wird, sprich, Du Deine Leistung nicht mehr so brinngen kannst, wie es Dein Chef gewöhnt ist, kann er Dir durchaus eine zweite Tätigkeit "verbieten" oder Dich gleich vor die Tür setzen.

Gruß Dirk
 
Vom "Ansparen" von Adesense Guthaben kann man nur abraten - durch die Dollarentwertung würde das Guthaben jeden Tag weniger wert sein - und wir sprechen hier je nachdem nicht mehr von Cent-Beträgen sondern von mehreren 10%, wenn es so weiter geht mit der Dollar-Demontierung.
 
QUOTE Findet sich im Arbeitsvertrag oder in einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag keine Regelung über Nebentätigkeiten, so sind Nebentätigkeiten erlaubt, und zwar auch ohne eine ausdrückliche Genehmigung des Arbeitgebers. Das ergibt sich daraus, daß der Arbeitnehmer über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus grundsätzlich machen kann, was er möchte.

...
Nun finden sich aber in Arbeitsverträgen häufig Bestimmungen, die etwa folgenden Inhalt haben

"Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist jede entgeltliche oder unentgeltliche Nebenbeschäftigung unzulässig."

oder z.B. so lauten:

"Nebentätigkeiten bedürfen der vorherigen Zustimmung des Arbeitgebers."

oder z.B. so:

"Nebentätigkeiten bedürfen der vorherigen Zustimmung des Arbeitgebers. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn berechtigte Interessen des Arbeitgebers nicht entgegenstehen."

Sind derartige Klauseln vereinbart, stellt sich nicht die Frage, ob eine Nebentätigkeit "an sich" rechtlich erlaubt oder verboten oder von einer Zustimmung des Arbeitgebers abhängig ist, sondern vielmehr die Frage, ob die vertragliche Nebentätigkeitsklausel wirksam ist.

Solche Klauseln sind nach der bisherigen Rechtsprechung und der überwiegenden Meinung in der Literatur im allgemeinen unwirksam, da der Arbeitgeber an einer umfassenden Kontrolle des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber zumeist kein berechtigtes Interesse hat.

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeits...taetigkeit.html
 
........ja gut, das wäre klar, aber jetzt zur eigentlichen Frage......

Was sagt das Finanzamt dazu? Wie Versteuert man denn sowas, wenn man es eigentlich "netto" erhält?
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@Kabir

Das ist ja durchaus richtig.
Aber die "Nebentätigkeit" darf Deine Haupttätigkeit nicht in dem Sinne beeinflussen bzw. so in Anspruch nehmen, dass Deine Haupttätigkeit darunter leidet - das ist zB. dann der Fall, wenn Du öfters zu spät kommst, keine Überstunden mehr machen kannst, keine Schichten mehr machen kannst etc.

Wenn Du ein "Gewerbe" anmeldest, um nur Werbegelder von Deiner Webseite einschtreichen zu können, weil diese den Grenzwert im Jahr überschreitet, dann wird der Chef natürlich da nichts dagegen haben - aber wenn er Dir nachweist, dass Du dadurch jede Nacht nur noch 1h schläfst (Beispiel) und Deine Arbeit beim Chef dann wegen Müdigkeit nicht mehr zu 100% ausführen kannst, kann er Dir auch das verbieten oder gleich vor die Tür setzen.

Gruß Dirk
 
Salve

Machs einfacher, lass das Geld auf das Konto Deiner Eltern fliessen...
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Dann kann Chefchen nix sagen.

Gruss
Christian
 
....es geht ja nicht einmal um mich.....Brüderchen hat da so seine Bedenken und ich dachte, mensch hier wird ja wohl jemand was wissen.

Ich habe ja seit 2 Jahren das Gewerbe, war ja auch nicht anders möglich.
 
Salve

na dann soll Brüderchen es auf Dein Konto auszahlen lassen.

Grundsätzlich ist es doch so, wenn Chefchen etwas gegen den Nebenerwerb hat ist Hopfen und Malz verloren. Dann heisst es entweder klein beigeben oder einen anderen Job suchen. Auf die Dauer wird Chefchen es nämlich, auch wenn es erlaubt ist, nicht tolerieren und Mittelchen und Wege finden, wie er seinen Willen durchsetzen kann.

Gruss
Christian
 
Dafür unterschreibt man doch bei der Bank....

Geldwäschegesetz ("Ich handle für eigene Rechnung")
 
Salve

Quatsch. Das hat nichts mit Geldwäsche zu tun, Du wäscht weder Geld noch schmuggelst Du es am Fiskus vorbei. Das kannst Du getrost machen. Sonst dürfte ich mein Geld ja auch nicht auf das Konto meiner Frau auszahlen lassen.

Christian
 
QUOTE Sonst dürfte ich mein Geld ja auch nicht auf das Konto meiner Frau auszahlen lassen


Kriegst Du dann ein Taschengeld?
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QUOTE na dann soll Brüderchen es auf Dein Konto auszahlen lassen.


Dann muss Toblerone es versteuern und die Steuermehrbelastung auseinanderrechnen lassen. Im schlimmsten Fall erreicht er den Spitzensteuersatz oder zumindest einen höheren und beide zahlen mehr Steuern, als wenn es getrennt laufen würde. Oder habe ich hier einen Denkfehler?
 
QUOTE Oder habe ich hier einen Denkfehler?

Richtig, Brüderechen müsste die Grenzsteuern (also zu Grenzsteuersatz versteuern) bezahlen. Sonst würde sich Toblerone schlechter stehen.
 
Das einzahlen lassen, des eigenen Geldes auf ein anderes Konto geht doch wohl auch nur, wenn man als "Berechtigter" bei der Bank eingetragen ist, oder ? Ansonsten wird es doch zurückgebucht.

Ich habe diese Erfahrung bereits 1x machen müssen, wollte kurzfristig das Konto meiner Mutter so direkt ausgleichen lassen ohne erst von meinem Konto auf dieses einzahlen zu müssen - ging aber nicht. Bank buchte damals an meinen Arbeitgeber direkt zurück.

Gruß Dirk
 
gähn, das sind ja totale Lappalien hier...

In der Schweiz gibt es noch das Bankgesetz, also wird weder der Arbeitgeber noch jemand anderes von den Zahlungen was mitkriegen.

 
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