Suche Person

bin kein anwalt oder sonstiges und das is keine rechtsberatung xD
aber wie wäre es wenn du einfach sagst:
hey, wollen wir das unter uns regeln? ...
er wird schon verstehen was du meinst oder?
 
QUOTE (flirtratgeber @ Do 2.08.2007, 15:05)hey hab grad mit der kripo telefoniert....
wie formuliert man nen text, in dem man ihm anbietet das geld ohne anzeige zurueckzusenden , ohne dass ich der person drohe

Nach meinem Wissen ist es kein Drohen im Sinne eines Erpressungsversuchs, wenn Du jenem mitteilst, daß Du ansonsten die Kripo einschaltest.

Bei normalen Rechtsgeschäften, bei denen Gelder nicht bezahlt werden, schreibt man ja auch eine Mahnung und kündigt bei weiterem Nichtbezahlen einen Mahnbescheid oder das Einreichen einer Klage an, ohne daß das eine Erpressung im rechtlichen Sinne wäre.
 
Folgende Formulierung
Hallo Herr ******
nachdem das Paket seit xx.Juli versandt wurde und bis dato nicht eingetroffen ist, ersuche ich Sie mir Statusinformationen bis Sonntag 5. August zu dem Paket zu senden. Sollten Sie mir bis dahin keine Statusinformationen senden koennen, so werde ich gezwungenermassen saemtliche legale Mittel ausschoepfen muessen um den Standort des Paketes zu ermitteln.

Mit freundlichem gruß
meinname

was haltet ihr davon?
 
email oder einschreiben?

PS: Die Kripo schreibt mir grosse chancen zu, da ich belegen kann das ueberwiesen zu haben.
Und er belegen muss mir was gesendet zu haben.
 
Also ich persönlich würde schon direkt mit Kripo drohen und nicht nur mit "sämtlichen legalen Mitteln". Und dann würde ich noch sagen, dass ich das Päckchen haben will und nicht bloss "Statusinformationen". Ich würde einfach eine (humane) Frist setzen, bis zu der das Paket bei mir sein sollte. Ist es dann nicht da, ruf ich den Freund und Helfer an.
 
Ich würde ihm - wahrscheinlich zunächst (aus eigener Faulheit) per Mail - das mitteilen, was dir die Kripo gesagt hat. Und nenne die Quelle (die Kripo) gleich mit, daß er weiß, daß Du dich da schon schlaugemacht hast.

Variante 1: Er reagiert sofort und überweist dir bsp. das Geld zurück.
Variante 2: Er reagiert nicht - dann schriftlich, falls keine Reaktion, dann Anzeige.

Und kijiji, über die das wohl lief, würde ich auch informieren - nicht daß er das erneut probiert. Es liest ja nicht jeder Interessent Ayom.
biggrin.gif
 
QUOTE Nach meinem Wissen ist es kein Drohen im Sinne eines Erpressungsversuchs, wenn Du jenem mitteilst, daß Du ansonsten die Kripo einschaltest.

Vorsicht, Halt - dies ist sehr, sehr grenzwertig - denn es könnten andere Gründe eine Rolle spielen und eine Betrugsabsicht darf nicht so ohne weiteres impliziert werden. Nur wenn Du ganz sicher sein kannst, dass er von Anfang an in Betrugsabsicht gehandelt hat - dann ja, aber wer mag das beurteilen.

Der Betrugs-Straftatbestand ist unseren Breiten ein Vorsatzdelikt (!) - dies darf man nie vergessen. Und für eine Nichterfüllung eine Vertrages ist nicht die Polizei, sondern der Zivilrechtsweg zuständig. Auch wenn es derjenige, der sich geschädigt fühlt, oft gerne anders hätte.

Ob Betrug oder nicht entscheidet in unseren Breiten immer noch ein Richter, und auch keine Polizei. Und wenn eine unberechtigte Strafanzeige abgewehrt wird, kann der Betroffene den Spiess schnell einmal umdrehen.
 
@matthias
ich muss ja nicht reinschreiben dass es ein betrug ist,... weil ich weiss es in diesem fall wirklich nicht.
Und ich kann davon auch nicht ausgehen. Und will das auch nicht.
Sondern ich will nur die Kripo diesbzgl. informieren, ich stelle den Sachverhalt ohne eine Beurteilung durch mich dar,...
 
QUOTE (paigo @ Do 2.08.2007, 15:33) Also ich persönlich würde schon direkt mit Kripo drohen und nicht nur mit "sämtlichen legalen Mitteln". Und dann würde ich noch sagen, dass ich das Päckchen haben will und nicht bloss "Statusinformationen". Ich würde einfach eine (humane) Frist setzen, bis zu der das Paket bei mir sein sollte. Ist es dann nicht da, ruf ich den Freund und Helfer an.

nein find ich nicht gut. siehe matthias. sehe das genauso. Zum jetzigen Zeitpunkt steht fuer mich nicht fest ob er etwas gemacht hat oder nicht. Und fuer mich gilt in so einem Fall die Unschuldsvermutung,...
 
Du überlegst schon einige Tage, opferst auch heute Stunden um Stunden dafür - wäre es nicht billiger gewesen mal hinzufahren?
 
wer weis wie er reagiert,... er ist nicht viel aelter als ich,(meine internetrecherchen sagen das zumindest)
nein, muss naemlich arbeitn,...da geht das unter tags nicht,...und WE ebenfalls ausser sonntag...

700km weg
 
QUOTE Und fuer mich gilt in so einem Fall die Unschuldsvermutung,...

Gut, in dem Punkt kann man verschiedener Meinung sein. Mir wäre das relativ egal, ob er das verschwitzt hat oder absichtlich nicht sendet. Wenn man einen Handel eingeht, dann hat man seine Pflichten daran zu erfüllen, ganz einfach. Und ich hätte keine Lust, ständig anzurufen, nachzufragen und die Welt anzuhalten, damit ich mein Paket bekomme, wofür ich schliesslich sauer verdientes Bares berappt habe.

Die Unschuldsvermutung gilt natürlich immer, aber Vertrauen und Naivität liegen oft dichter beieinander als man denkt.
 
QUOTE ( Matthias - @ Do 2.08.2007, 15:55)
Der Betrugs-Straftatbestand ist unseren Breiten ein Vorsatzdelikt (!)

wie weist man einen solchen vorsatz nach ,...das waere interessant, bzw. wie findet man heraus ob es einer war,...
 
Oben war von einer falschen Trackingnummer die Rede.

Ich nehme mal an, daß Du (@flirtratgeber) Ihn bereits darüber informiert hast (es hätte ja ein simpler Verschreiber sein können) und Du seither von ihm nichts mehr gehört hast. Es gibt also bereits ein Problem - das er kennt - und eine Asymmetrie - das Geld ist derzeit weg.

Damit gibt es (mindestens) zwei Varianten:

(1) Wenn Du nicht lieferst, dann schicke ich meinen starken Bekannten vorbei
mad.gif

(2) Liefere bis ... oder überweise das Geld zurück, ansonsten sehe ich mich gezwungen, Anzeige zu erstatten (also Wiederholung, Fristsetzung, Ankündigung des Rechtsweges).

Ersteres ist Erpressung - und strafbar. Zweiteres heißt, den Laien-Rechtsweg einzuschlagen. Denn der Laie geht in so einem Fall nicht zu einem Rechtsanwalt (viel zu viel Schiß vor Kosten, hat keine Ahnung von wegen Zuständigkeiten), sondern erstattet erst einmal pauschal Anzeige - im Zweifelsfall berät ihn dann die Polizei, schickt ihn weiter und erklärt sich als nicht zuständig.

Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, daß die Formulierung (2) in irgendeiner Art und Weise als Erpressung interpretiert werden könnte. Oben war von 'Kripo' die Rede - aber das sind die österreichischen Sonderbezeichnungen, mit denen ich mich ohnehin nicht auskenne.
 
Anrufen und sagen das der nachbarn bei einem wettbewerb den haubtpreis gewonnen habe aber du keine kontakt adresse hast .-(
 
QUOTE Der Betrugs-Straftatbestand ist unseren Breiten ein Vorsatzdelikt (!)

Dies ist alleine Sache der Strafverfolgungsbehörden - in Deinem Fall dürfte das schwierig sein, es sei denn er macht das gewohnheitsmässig
 
Na, nu ma langsam mit die Pferde...er ist doch noch gar nicht in Lieferungsverzug - oder war ein Tagesdatum genannt? Also erstmal mahnen, dann leider Gottes abwarten, dann vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen oder Lieferung und evtl. Schadensersatz (den man stets beziffern können muss) verlangen...so ist das jedenfalls ofiziell.

Vom Verband her veranschaulichen wir störrischen Friedhofsbehörden schon mal, dass die Presse ein berechtigtes Interesse habe, über dieses und jenes unterrichtet zu werden. Das ist keine Drohung und erlaubt.

Ihm würde ich mailen, dass Du Dich bei der Kripo erkundigt hättest, und die hätten Dir gesagt, Du sollest nun dies und das. Das ist keine Drohung und erlaubt, denn Du sagst ihm ja nur, was DU GETAN hast und kündigst keine Aktion an, capito?

Ich wette, das wirkt wunder.
 
Ja das verstehe ich. Es ist von privat zu privat. Ab wann ist Lieferverzug ? Das Problem ist, er verkauft 1 Handy an 3 Leute. Ich kann jetzt e noch nichts machen, weil vl. hat 3 gleichen types,....

Ich will keinen Schadensersatz etc.
Ich will nur Geld oder Handy ;-)

Das mit dem erkundigen ist eine interessante sache,....aber verbirgt das nicht vl. auch schon eine drohung, wenn auch nicht ausgesprochen,...
 
Wie man sich doch mit dem Thema so schön beschäftigen kann - nochmal: in der Zeit hättest du die 120 Euro persönlich abholen können. Eeine weitere Variante wäre: Zieh Dich ganz schwarz an, und stelle Dich einige Stunden vor die Haustür. Am besten Sonntags.

Und was memoriam sagt ist übrigens zutreffend...
 
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