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Laut Domainrecht kenne ich es nur so...
Städte registrieren:
Dieses Recht steht ausschließlich den jeweiligen Kommunen selbst zu. Dies gilt übrigens nicht nur für de-Domains, sondern auch für andere Top Level Domains, wie .com, .net, .org oder .at.

also www.berlin.com nicht aber www.berlininfo.com ist gestattet!
 
Der Link führt zur goldenen Domainregel Nr. 4 von United-Domains, welche mit einer Ausnahme auf deutschen Rechtsentscheiden beruht. Ich behaupte somit immer noch das es kein Domainrecht gibt.

An dieser Stelle sei doch auch noch erwähnt, dass die Eidgenossenschaft schlussendlich CHF 50'000 an Hr. Frei bezahlt hat, um in den Besitz der Domains Schweiz.ch, Suisse.ch und Svizzera.ch zu kommen und ihm gleichzeitig die Domains Schweiz.org, Suisse.org, Svizzera.org und Switzerland.org zugestanden hat (wobei die Eidgenossenschaft die Option hat ab 2011 für weitere CHF 50'000 auch Schweiz.org zu kaufen). Wieso hat sich die Schweiz nicht einfach auf das Domainrecht berufen?

Wer Staedte- oder Laenderdomains registriert nimmt ein Risiko auf sich. Doch wer nichts wagt, der auch nichts gewinnt. Die Rechtslage ist nicht klar und zwar gerade deshalb nicht, weil es kein Domainrecht gibt. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, registriert am Besten gar keine Domain (zumindest nicht in Deutschland, wo die Anwälte schärfer sind wie die Pitbullterriers meines Nachbarns.)

Gruss, Ivo
 
wobei eine eindeutige Klassifizierung des gemeldeten Domaininhabers auch ausschlaggebend sein kann bzw. ist!

Wenn der Admin C in Deutschland Wohnhaft und gemeldet ist, hat er im Vergleich zu den Restlichen Rechtsprechungen wie (z.b. Schweiz) Klar den Nachteil!

Da in Deutschland die Rechtsprechung in Domainbiz sowieso aus allen Fugen läuft!

Von daher für Ivo (nicht Deutschland)

No Risk, no Fun!
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