Programm um viele E-Mails zu senden

QUOTE (Stefu @ So 29.10.2006, 21:56) Habe vorhin mal ein bisschen recherchiert. Spammen ist in der Schweiz also legal oder was?


Bis anhin besteht in der Schweiz keine gesetzliche Spezialbestimmung, welche, analog der EU-Gesetzgebung, das Spamming verbietet. Auf Anregung von parlamentarischen Vorstössen hin, wurde Ende 2003 die Botschaft zur Änderung des Fernmeldegesetzes (FMG) wie auch ein Vorschlag zur Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbwerg (UWG) verabschiedet.
Neben einem Entscheid der Lauterkeitskommission vom November 2001, welcher Spamming als "besonders aggressive Verkaufsmethode" verurteilt, nimmt einzig das züricherische Bezirksgericht im Urteil GR020021/U zur Spamming Problematik Stellung, verneint jedoch im konkreten Fall den Tatbestand der Nötigung und der Datenbeschädigung.
Gemäss der Generalklausel von Art. 2 UWG müsste das Spam-E-Mail täuschend sein und gegen Treu und Glauben verstossen, damit es unlauter und somit widerrechtlich ist.
Aufgrund der bis zum heutigen Zeitpunkt fehlenden gesetzlichen Spezialbestimmung und der diesbzüglich dürftigen Rechtssprechung werden Spamming-Fälle von KOBIK nicht weiterverfolgt.

Das ist leider so, gegen Spamer ist in der Schweiz noch keine Gesetzesentwurf vorhanden.
 
QUOTE ( @ So 29.10.2006, 22:36)
QUOTE (Stefu @ So 29.10.2006, 21:56) Habe vorhin mal ein bisschen recherchiert. Spammen ist in der Schweiz also legal oder was?


Bis anhin besteht in der Schweiz keine gesetzliche Spezialbestimmung, welche, analog der EU-Gesetzgebung, das Spamming verbietet. Auf Anregung von parlamentarischen Vorstössen hin, wurde Ende 2003 die Botschaft zur Änderung des Fernmeldegesetzes (FMG) wie auch ein Vorschlag zur Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbwerg (UWG) verabschiedet.
Neben einem Entscheid der Lauterkeitskommission vom November 2001, welcher Spamming als "besonders aggressive Verkaufsmethode" verurteilt, nimmt einzig das züricherische Bezirksgericht im Urteil GR020021/U zur Spamming Problematik Stellung, verneint jedoch im konkreten Fall den Tatbestand der Nötigung und der Datenbeschädigung.
Gemäss der Generalklausel von Art. 2 UWG müsste das Spam-E-Mail täuschend sein und gegen Treu und Glauben verstossen, damit es unlauter und somit widerrechtlich ist.
Aufgrund der bis zum heutigen Zeitpunkt fehlenden gesetzlichen Spezialbestimmung und der diesbzüglich dürftigen Rechtssprechung werden Spamming-Fälle von KOBIK nicht weiterverfolgt.

Das ist leider so, gegen Spamer ist in der Schweiz noch keine Gesetzesentwurf vorhanden.

Unglaublich! Spammen sollte rigoros bestraft werden. Nur so könnte man diesen Nervensägen das Handwerk legen.

Naja typisch Eidgenossenschaft halt. BR Blocher sagt ja von sich aus, dass er nicht mal ne Schreibmaschiene bedienen kann =)
 
Argh, leider mahlen die Gesetzesmühlen on der Schweiz manchmal sehr langsam (aber nur manchmal...). Hier der Bericht zum Spam:

QUOTE Die Änderung des Fernmeldegesetzes (FMG) vom 30. April 1997 wurde am 24. März 2006 vom Parlament verabschiedet. Der neue Gesetzestext öffnet den Weg für die Liberalisierung der so genannten letzten Meile. Das neue Gesetz verbessert den Konsumentenschutz insbesondere im Bereich der elektronischen Massenwerbung (Spam) und der Mehrwertdienste. Nun müssen noch die Ausführungsverordnungen vorbereitet werden. Das neue Gesetz tritt voraussichtlich im ersten Quartal 2007 in Kraft.


Müssen noch vorbereitet werden, tritt voraussichtlich (...) in Kraft. Zum Glück, hat die Schweiz noch ein langsamses, aber funktionierendes Parlament, welches der Exekutive auf die Finger schaut. Welches andere Land schafft es denn, 4 Parteien in die Exekutive zu bringen und mindestens 6 Parteien in der Legislativen zu zählen?

Aber wir weichen vom Thema ab. Es scheint so, als ob "vendy" recht hätte. Also "vendy", du hast nun die Reaktionen gelesen. Was meinst du dazu? Es wurden einige Unterstellungen gemacht. Ich gehe als Moderator von der Unschuldsvermutung aus. Also?

Cheers, René

 
Ich habe bzgl. des Webkatalog-Eintrags einen Satz hinzugefügt, mit dem einer Newsletter beim Absenden der Registrierung zugestimmt wird. Somit dürfte ich jetzt kein Spamer mehr sein
smile.gif
 
QUOTE (vendy @ Mo 30.10.2006, 13:25)Ich habe bzgl. des Webkatalog-Eintrags einen Satz hinzugefügt, mit dem einer Newsletter beim Absenden der Registrierung zugestimmt wird. Somit dürfte ich jetzt kein Spamer mehr sein
smile.gif


Ist bei der Anmeldung ein Double-Opt-In dabei, so daß jemand nicht eine fremde Mailadresse eintragen kann?

Falls nicht, braucht jemand nur folgendes machen:

Die Mail von einem abmahnwütigen Anwalt heraussuchen, eine thematisch passende Seite finden, die nicht im Katalog ist, diese mit der Mailadresse vom Anwalt anmelden, Du schickst einen Newsletter - und kriegst eine Abmahnung.
 
Hallo,
Ich hatte vor kurzem meinem Hoster mal angemailt ob es irgendetwas zu beachten gibt wenn ich einen Newsletter per Script verschicken möchte und da bekam ich als Antwort das ich das Versenden am besten in 40er Schritten pro Minute staffeln sollte da es sonst sein kann das der Server in eine Spamliste eingetragen wird....
Uff, das würde ja heissen, falls einer der 100 Kunden auf dem Server das nicht beachtet hat, dann kann es ja gut sein, das der Server schon längst in irgendwelchen Listen eingetragen ist und kaum ein Newsletter ankommen würde... hmmm!?

gruß
 
Hallo zusammen,

Ich will hier ja niemandem etwas unterstellen, aber wenn ich kinder-archiv.de und Erotik-Werbemailing höre klingeln bei mir ganz andere Glocken als SPAM. Nun ja... beteilige mich grundsätzlich überhaupt nicht an Beiträgen wie diesen :)

Gruss

Claudio Mazzariello
 
QUOTE Ich hatte mal per eBay E-Maillisten gekauft und möchte die jetzt natürlich auch nicht ungenutzt lassen. ...



QUOTE @vendy
das war jetzt nicht dein ernst, oder?



QUOTE Natürlich war das nicht mein erst, ...

 
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