moneyhouse.ch KMU Portal

Ayom Staff: Bitte meinen Beitrag löschen. Merci
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Sorry
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Geht das in der Schweiz nicht über ein "Datenschutz"-Gesetzt? In D schriftlich die Zustimmung zur Speicherung entziehen und die müssen es entfernen.
 
nun, bin zwar kein rechtsexperte aber bei uns im hohen norden würde sowas ganz sicher nicht gedulded!!! ich kenne kein handelsamtsblatt welches eine privatfirma ist und privatfirmen können doch nicht einfach offizielle staatliche einträge publizieren nur weils ihnen grad gefällt? nun, wäre das bei uns in deutschland der fall würde ich dem rechtlich nachgehen und ich bin überzeugt recht zu erhalten...meine meinung....

aber ev. gelten im schweizerrecht andere dimensionen.

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offizielle pressenachrichten jetzt auf pressesprecher.de einsehen!

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Ich habe mal unseren 'Disclaimer' durchgelesen . . . . guckst Du:

© Der gesamte Inhalt der triple-x-hosting-Website ist urheberrechtlich geschützt (alle Rechte vorbehalten). Das Herunterladen oder Ausdrucken einzelner Seiten und Teilbereiche der triple-x-hosting-Website ist gestattet, sofern weder die Copyrightvermerke noch andere gesetzlich geschützte Bezeichnungen entfernt werden. Wo kein Copyrightvermerk angebracht ist, ist dieser mit einem gut sichtbaren elektronischen Verweis (Link) auf triple-x-hosting anzubringen.

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®:Alle genannten Marken und Warenzeichen unterliegen den Rechten der jeweiligen Inhaber.

Das sollte eigentlich genügen . . .. In der Regel sagen wir ja nicht nein, wenn wir gefragt werden.
 
und heute noch eingesetzt:

Weiter untersagen wir ausdrücklich die Übernahme von Daten aus Verzeichnissen jedwelcher Art, in die sich triple-x-hosting hat eintragen lassen. Dies schliesst offizielle als auch private Verzeichnisse ein, dabei ist es nicht massgebend in welcher Art die Verzeichnisse dem Endverbraucher zur Verfügung gestellt werden.

ehm hat jemand eine E-Mail von moneyhouse? info@ wird nicht akzeptiert . . komischerweise
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Sehr geehrte Damen und Herren

Gestützt auf Art. 12 Abs. 2 Bst. b und Art. 15 Abs. 1 des Bundesgesetzes über den
Datenschutz vom 19. Juni 1992 (DSG) bitte ich Sie, alle Daten zu löschen, die Sie
über mich in Ihrer Datensammlung gespeichert haben. Ich ersuche Sie, diese
Löschung auch allen Drittunternehmen mitzuteilen, denen Sie meine Daten
weitergegeben haben, sowie in Zukunft keine Daten mehr über mich zu bearbeiten.

Ich bitte Sie, mir dies schriftlich innerhalb von 30 Tagen zu bestätigen oder in einem
begründeten Entscheid mitzuteilen, falls Sie meinem Ersuchen nicht nachkommen
können.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Quelle: Eidgenössischer Datenschutzbeauftragter

Habe ich immer Anspruch auf Auskunft?

In der Regel haben Sie Anspruch auf eine vollständige und korrekte Auskunft darüber, welch Daten über Sie bearbeitet werden. Diese Auskunft darf nur verweigert, eingeschränkt oder aufgehoben werden, wenn es ein formelles Gesetz vorsieht oder es wegen überwiegender Interessen einer Drittperson notwendig ist. Private dürfen die Auskunft zudem verweigern, einschränken oder aufschieben, wenn eigene überwiegende Interessen es erfordern und sie die Daten nicht an Dritte weitergeben.

Ist der Inhaber der Datensammlung ein Bundesorgan, kann er ausserdem die Auskunft verweigern, einschränken oder aufschieben, wenn es wegen überwiegender öffentlicher Interessen - insbesondere der inneren oder äusseren Sicherheit der Eidgenossenschaft erforderlich ist, oder die Auskunft den Zweck einer Strafuntersuchung oder eines anderen Untersuchungsverfahren in Frage stellt.

Wenn der Inhaber aus einem der oben erwähnten Gründe die Auskunft verweigert, einschränkt oder aufschiebt, so hat er die betroffene Person darüber zu informieren. Er ist verpflichtet anzugeben, aufgrund welcher gesetzlichen Bestimmung und aufgrund welcher Tatsachen er die Auskunft verweigert, einschränkt oder aufschiebt.
Quelle: http://www.edsb.ch/d/fragen/rechte/index.htm#auskunftsrecht5
 
Christian, bu bist Dir schon bewusst, dass ein Teil der von Dir ausgeschriebenen Verbote unwirksam ist?
Z.B. wenn Du eine Anzeige schaltest, wissen wir ja jetzt, dass diese von Anzeiger.ch übernommen werden darf...

Es müsste Mal ein Urteil her, damit Klarheit geschaffen wird.
Ich bin immer noch der Meinung, dass öffentliche Daten über Unternehmen, Kaufleute und Personen öffentlichen Interesses gesammelt und veröffentlicht werden dürfen, bzw. man es dürfen sollte.
 
QUOTE Z.B. wenn Du eine Anzeige schaltest, wissen wir ja jetzt, dass diese von Anzeiger.ch übernommen werden darf...


Da gibt es bereits rechtsverbindliche Urteile. Vielleicht erinnert Ihr Euch, dass am "Anfang" des Internetbooms einige kluge Köpfe die Idee hatten Anzeigen aus Zeitungen abzuschreiben und im Internet unter eigene 'Flagge' zu veröffentlichen. Die Verleger fanden das natürlich nicht recht und sind auf die Barrikaden. Fazit: nach einem Rechtstreit wurde es dem Betreiber besagter Internetseite verboten Inserate von anderen Quellen ohne Genehmigung einfach so zu übernehmen.

Also, doch nicht ganz unhaltbar, der Disclaimer
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QUOTE Ich bin immer noch der Meinung, dass öffentliche Daten über Unternehmen, Kaufleute und Personen öffentlichen Interesses gesammelt und veröffentlicht werden dürfen, bzw. man es dürfen sollte.

So wie Du es verstehst, wäre ich auch der Meinung. Ich weigere mich aber, Hinz und Kunz per Saldo zu erlauben unsere Daten abzuspeichern. Eine gewisse Kontrolle überdie Seriosität und die Absicht dahinter (kommerziell?) möchte ich haben.
 
QUOTE Da gibt es bereits rechtsverbindliche Urteile.


Richtig. Das schweizer Bundesgericht hat genau das was Du beschreibst genehmigt.
Anzeiger.ch kopiert nämlich fremde Anzeigen um sie gewerbsmässig unter eigener Flagge zu publizieren.


QUOTE So wie Du es verstehst, wäre ich auch der Meinung. Ich weigere mich aber, Hinz und Kunz per Saldo zu erlauben unsere Daten abzuspeichern. Eine gewisse Kontrolle überdie Seriosität und die Absicht dahinter (kommerziell?) möchte ich haben.


Wenn du kontrollieren willst, wer Deine öffentlichen Daten speichern darf sowie den Zweck, warum sie veröffentlicht werden, dann kommt das mit einem Verbot ziemlich gleich.

Und was genau sind "eure Daten"? Den Namen eurer Firma? Euer Name als Kaufleute? die Telefonnummer?

Ich vergleiche das immer mit Telefonnummern. Übertragen auf Telefonnummern, würde Dein Wunsch bedeuten, dass ich z.B. es der Telekom gestatten könnte, meine Nummer an Dritte weiterzugeben aber Telegate würde ich es z.B. verbeiten, weil ich diese Gesellschaft nicht mag? Oder Auflagen machen, dass die meine Nummer nur unentgeldlich weitergeben dürfen?
 
QUOTE Das schweizer Bundesgericht hat genau das genehmigt.

Ich dachte eher, das die Richter zum umgekehrten Urteil gelangt sind. Mal nachsuchen . . . Hat grad wer die Aktennummer?
 
Ok, habe ich gelesen. Nun muss ich mich korrigieren . . Es geht in dem Urteil jedoch nicht um Inhalte, die dem Anbieter gehören sondern um Daten. Die Daten unserer Firma sind jedoch etwas anderes. Insbesondere, da wir uns vorab einen Rechtsbehalt und das Urheberrecht einbedingen.
 
ich dürfte hier also nicht ohne Deine Zustimmung schreiben, dass Du Christian X, Geschäftsführer der Firma YZ in Musterstadt bist, mit Adresse bla-blastrasse 99, Tel-Nr so und so ??
 
Du darfst insbesondere unsere Daten nichteinfach in ein Verzeichnis aufnehmen. Aber ich denke, das gehört nicht mehr zum Thema hier . .
 
QUOTE Du darfst insbesondere unsere Daten nichteinfach in ein Verzeichnis aufnehmen. Aber ich denke, das gehört nicht mehr zum Thema hier . .


Die aufnahme in ein Verzeichnis ist genau das Thema. Ich hoffe auf ein Urteil, das dies ausdrücklich erlaubt..

Könntest Du oder Swisshansa oder vielleicht zusammen gegen Moneyhouse und co. klagen?
 
Die Bearbeitung von Personendaten ist zulässig, wenn

* die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt
oder
* ein überwiegendes privates oder öffentliches Interesse des Datenbearbeiters vorliegt (d.h. das Interesse der Person, die die Daten bearbeitet, überwiegt jenes der betroffenen Person)
oder
* ein Gesetz dies vorsieht.

und "ein überwiegendes ... Interesse" liegt (z.B.) vor, bei einer Bonitätsdatenbank.
 
Also freut mich natürlich, dass sich dieses
Thema so entwickelt hat. Am Anfang ging es
noch darum, dass ich mich nicht aufregen soll....

In der Zwischenzeit hatte ich Kontakt zu
einem Verzeichnis, der unsere Domain
aufgenommen hat, ok, freundliches Email
mit der Bitte um Löschung aller unserer
unaufgeforderten Einträge. Dies hat
das Verzeichnis dann auch gemacht
und dermeinte nur so nebenbei, dass ich
doch froh sein solle, Klicks durch Ihn
zu erhalten...

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Ja, toll, hätte ich auch Besucher
von diesem Verzeichnis bekommen,
hätte ich ihn trotzdem um die Löschung
gebeten, da ich ja sehr gerne entscheiden
möchte, wo und wie geworben wird....

Und von meiner Warte aus geht es
99% der Verzeichnisse darum, ratz
fatz Inhalte abzufüllen und durch Firmennamen,
auch Marken (dort wirds dann ganz heiss) gefunden
zu werden.

Ich bin mir gerade am überlegen, ob es
hier ev. was bringen würde, mal eine Liste
aller nutzlosen Verzeichnisse aufzulisten
und so die mit den Waffen der Verzeichnisse
zurückzuschlagen.

Denn dann kann dies geschehen:
Beispiel Moneyhouse:
http://www.google.ch/search?hl=de&q=moneyh...gle-Suche&meta=


// swisshansa


 
Hab mal mit swissguide telefoniert. Die wollen meinen Eintrag nicht entferenen. HAt so getan als ob Sie das Handelsregister wären.

Hab mal ein Mail an den Datenschützer gemacht, und hoffe, dass so ein Treiben nicht toleriert wird.
 
So ein Verzeichnis . . das klingt nicht schlecht . . .


Soweit mir nach Absprache mit meiner Rechtsberaterin klar, darf jemand die Daten aus dem Handelsregister übernehmen (da öffentlich), für sich aufbereiten und die aufbereiteten Daten verkaufen. Es dürfen jedoch nicht einfach Daten übernommen und verkauft werden.
 
@ Christian

QUOTE So ein Verzeichnis . . das klingt nicht schlecht . . .


Was meinst Du damit?


QUOTE Soweit mir nach Absprache mit meiner Rechtsberaterin klar, darf jemand die Daten aus dem Handelsregister übernehmen (da öffentlich), für sich aufbereiten und die aufbereiteten Daten verkaufen. Es dürfen jedoch nicht einfach Daten übernommen und verkauft werden.


OK. Ja, HR-Daten sind schon öffentlich, verweise da gerne auf
Zefix.ch und oder auf Shab.ch.
in welchen in nichts einzuwenden habe, wenn diese "Portale" unsere
Angaben verbreiten.

Angefangen hat dieser Thread ja damit, dass Moneyhouse.ch
die HR-Daten verbreitet und dieser Thread entwickelte sich dann
in die Richtung der unaufgeforderten Einträge in Verzeichnisse.

Und auch hier habe ich einfach die Sch...... voll.
Echt, reicht mir. Ich finde, wenn ich mich in ein Portal
eintrage (Registration....) dann ist dies legitim, dann habe
ich mich für den Eintrag entschieden, unaufgeforderte
Einträge wie auch in
Swissguide Verzeichnis
empfinde ich als mehr als nur störend. Keine Besucher,
kein Nutzen nur Müll, Schrott....

Oha, bin jetzt auch in swissguide.ch
drin


// swisshansa
 
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