Die unberechtigte Veröffentlichung von Fotos (Lichtbildern oder Lichtbildwerken) löst zunächst einen Unterlassungsanspruch aus. Den Streitwert kann der Anwalt natürlich nicht beliebig festsetzen sondern wird da wohl auf Erfahrungswerte und bisherige Rechtsprechung zurückgreifen. Für normale Fotos und gewerbliche Nutzung dürften bis etwa 5.000 Euro pro Bild vertretbar sein. Dabei darf man nicht Streitwert mit Schaden oder Schadenersatz verwechseln. Der Schaden spielt beim Streitwert auch eine Rolle, dazu kommt aber noch das "Interesse" des Geschädigten auf die Unterlassung.
Hat man nun unberechtigt veröffentlicht, löst das auch fast automatisch einen Schadenersatzanspruch aus. Dabei kommt es überhaupt nicht darauf an, ob man absichtlich gehandelt hat oder nicht. Im Ergebnis muß der Veröffentlicher sich ausreichend über die Bildrechte der von ihm veröffentlichten Bilder kundig machen. Dabei reicht es z.B. auch nicht aus, sich einfach nur vom Auftraggeber zusichern zu lassen, dass dieser die verwendeten Bilder lizensiert hat. Im Prinzip muß er die ganze Lizensierungskette lückenhaft aufklären, wenn er nicht fahrlässig handeln will. Und einfache Fahrlässigkeit reicht für den Schadenersatzanspruch schon aus.
In der Praxis wird man sich daher das Vorhandensein von Bildlizenzen immer schriftlich bestätigen lassen. Das hilft für den Schadenersatzanspruch zwar nicht weiter, aber zumindestens kann man dann den Auftraggeber in Haftung nehmen.
Wenn ich mit einem geliehenen Auto herumfahre und die Polizei erwischt mich mit abgefahrenen Reifen, dann bin ich dran, nicht der Eigentümer des Autos.
Der Schadenersatz wird gern nach Branchenempfehlungen berechnet, die selbst für Hobbyfotografen gelten. In diesem Fall ging es wohl um ein Werbebanner. Da sehen diese Empfehlungen eine Lizenz von 180 Euro bis 1.395 Euro vor (je nach Laufzeit). Dazu kommen diverse Zuschläge, u.a. wegen unterlassenem Bildquellennachweis (100 %) und für die unerlaubte Nutzung (bis zu 400 %). Das heisst, dass für ein einziges in einem Werbebanner verwendete Bild eine Lizenz von bis zu 1.080 Euro bis 8.370 Euro fällig werden können. Und die zugrunde zu legende Laufzeit ist nicht unbedingt die der tatsächlichen unberechtigten Veröffentlichung. Da scheint es mehr auf die intendierte oder übliche Länge anzukommen. Für die Veröffentlichung eines Stadtplanausschnittes wurde eine Lizenz zugesprochen, die einer solchen für unbegrenzt lange Veröffentlichung im Internet entsprach. Auch wenn der Ausschnitt tatsächlich nur relativ kurz veröffentlicht wurde und die Seite wenige Besucher hatte.
Bei einer unberechtigten Bildveröffentlichung ist die einzig sinnvolle Strategie eigentlich die der Schadensbegrenzung. D.h. Unterlassungserklärung abgeben und hinsichtlich des Lizenzschadens eine aussergerichtliche Einigung erzielen. Denn bei den Summen landet man sonst immer beim Landgericht, vor dem man sich anwaltlich vertreten lassen muß. Anwaltlicher Rat ist bei der aussergerichtlichen Beilegung sicherlich auch sinnvoll, kommt in aller Regel aber günstiger, als Urheberrechtsverletzungen gerichtlich auszutragen. Denn letzten Endes steht die unberechtigte Veröffentlichung ja fest.
Für die Strategie der Schadensbegrenzung ist eine Verteidigung mit der Behauptung von Straftaten des Anspruchsgläubigers oder gar der Drohung oder tatsächlichen Erstattung von Strafanzeigen ungeeignet. Solche Dinge verhärten bestenfalls die Fronten und sind einer aussergerichtlichen Beilegung nicht dienlich. Zumalen solche Anschuldigungen für Anwälte, die Abmahnungen aussprechen oder Forderungen einziehen wollen, nicht wirklich neu sind. Foren sind voll von Berichten, wonach aus heiterem Himmel eine Rechnung bzw. Mahnung für eine nicht bezahlte Bestellung eingetroffen ist. Schuld ist dann immer der böse Anwalt bzw. dessen Mandant. Zwar mag es auch Fälle geben, in denen Adressen aus dem Telefonbuch abgeschrieben und wegen erfundener Bestellungen angemahnt wurden - allzu häufig kommt das sicherich nicht vor. Viel häufiger ist, dass der Kunde doch bestellt hat oder zumindestens jemand in dessen Haushalt und sich die Sache dann anders überlegt hat. Ein paar Wochen später erinnert sich dann keiner mehr dran und schon soll das Betrug sein.
Dass im Internet abgekupfert wird, was das Zeug hält, ist nun wirklich nichts neues. Und weshalb es immer eine Masche des Rechteinhaber sein soll, der zum Rechtsverstoß provoziert haben soll, erschließt sich auch nicht. Viel mehr ist es so, dass meistens viel geklaut wird wo viel veröffentlicht wird. Bestes Beispiel ist hier die Musikindustrie, die ja auch die eigenen Stück in Tauschbörsen veröffentlichen soll, um dann später tausenf-fach abmahnen zu können. Oder die Empörungswelle über Marion's Kochbuch. Da schafft jemand eine Webseite mit unzähligen Kochrezepten und Bildern, führt erfolgreiche SEO-Massnahmen durch damit die Seite gut aufgefunden wird. Und dann soll das angeblich alles nur deshalb sein, damit irgendwelche Leute die so aufgefundnen Bilder unberechtigt in irgendwelchen Foren oder anderweitig veröffentlichen. Als nächstes wird dann noch behauptet, man hätte die Bilder am Ende selbst in den diversen Foren untergebracht um abmahnen zu können. Vielmehr ist es doch so, dass man eine erfolgreiche Webseite aufgebaut hat, deren Inhalte massenweise unberechtigt woanders veröffentlicht wurden. Dass sich die Bildklauer teilweise erfolgreich als Opfer inszenieren konnten, erschließt sich mir nicht.
So überzeugt mich die hier behauptete angebliche Masche nicht wirklich. Wenn da jemand in großem Stile Urheberrechtsverletzungen provozieren wollte um dann abmahnen zu können, würde er dann nicht anders vorgehen? Die Seiten wirken einigermaßen unprofessionell und sehen so aus, als da ein 15jähriger am Werke war. Auch ist es doch eigentlich viel zu mühsam, einzelne Webseitenbetreiber anzuschreiben und darum zu bitten, dass man seinen Werbebanner veröffentlicht. Bei Werbung wird in aller Regel Vorkasse verlangt. Wer macht sich denn die Mühe, soetwas aufzuziehen und dabei darauf zu hoffen, dass irgendjemand Werbebanner zu Billig-Webseiten auf Rechnung schaltet? Es wäre doch sehr viel erfolgversprechender, einige halbwegs professionell wirkende Seite zu gestalten und dann mittels Trigami zu bewerben. Trigami wird per Bareinzahlung aufs Konto bezahlt, dafür wird die Werbung dann aber gleich auf 100 oder 200 Blogs verteilt. Das wäre eine Masche: Bei 25 bis 50 Euro Kosten (pro Blog) ein paar Tausend Euro Lizenzeinnahmen generieren.