Kunde zahlt nicht - was nun?

Ja genau bei einem Betrugfall wir nur die Straftat bestraft. Soweit ich weiß hat das nur indirekt mit deinem Geld zu tun. Um dein Geld zu bekommen musst du einen Zivilgerichtlichen-Prozess oder ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.
 
ich frage mich ob die Vorposter meine Posts überhaupt gelesen haben.

Dabei schrieb ich doch, dass die Polizei gar keine Anzeige annehmen muss, sondern oft vorher nur Mal vorbeischaut, und mit der Anzeige droht.
Das alleine hilft bereits.
 
@am
ja genau.. die bisherigen Aufträge wurden auch immer sofort nach Rechnungstellung bezahlt, deshalb dachte ich mir nix bei, für ihn auch weiterhin was zu schreiben...
MIR persönlich geht es ja nicht um den Tatbestand Betrug, sondern darum, dass ich mein Geld bekomme...

Nun der Kunde hat sich bei mir einmal gemeldet, als ich mitm Anwalt gedroht habe, aber da wars schon zu spät, ich stand gerade vorm Anwaltsbüro... Er sprach von gepfändeten Geschäftskonten und BEdauern etc... Er wollte die Sache bereinigen, indem er von einer bestimmten Lösung sprach, die ich jetzt aber nicht näher erläutern möchte... Mein Anwalt, wie auch ich sahen die Sache jedoch gleich: Zeit schinden, Hinhaltetaktik etc. Also wurde der Anwalt eingeschaltet... Jetzt heißt es erstmal abwarten...

@PH
Doch alle haben dein Posting gelesen, aber wie gesagt, mir geht es ums Geld und nicht um den Betrug als solches... Da werden noch andere kommen, denen DAS wichtiger ist, als Geld
 
QUOTE (Marc Schuler @ Mi 12.11.2008, 11:36)Wir haben in unseren AGB die Klausel, dass wir alle Aufwände an die Kunden weitergeben für die Betreibung und den gerichtlichen Mahnbescheid, dass heisst wir verrechnen für die Erstellung und Vorbereitung ab diesem Vorgang die effektiven Forderungskosten, die wir auch vor Gericht geltend machen. Dadurch kann ein Kleinstbetrag von 100 Franken schnell um ein zigfaches höher ausfallen.

Ich weiss nicht, wie das in der Schweiz ist
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, aber in Deutschland wäre das nicht einfach möglich - Schadensminderungspflicht.
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QUOTE Wenn zum Zeitpunkt des Auftrages kein Geld da war, dann geht das in den Bereich Betrug (in Deutschland Eingehungsbetrug). Im übrigen gibt es in Deutschland zig Ltd. mit 200 Euro Kapital und Co. alleine hier ist der Betrugsdelikt bei einem höheren Betrag schnell gegeben bzw. es wird eine Haftung durch den Geschäftsführer möglich.


Betrug geht nur vorsätzlich.
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Man müsste ja den Auftraggeber nachweisen, dass er wissentlich die Absicht hatte, den Gläubiger zu betrügen. Allein die Tatsache, dass zum Zeitpunkt des Auftrags kein Geld da war, heisst nicht, dass der Auftrager einen Betrug vor hatte. Das Stammkapital ist übrigens nur das gezeichnete Kapital. Das andere nennt sich Durchgriffshaftung und der Geschäftsführer haftet nur gegenüber der Gesellschaft, den öffentlichen Kassen und für den Fall der verspätenten Insollvenzanzeige - für den daraus entstandenen Schaden.

Ich würde aber grundsätzlich keine Geschäfte mit einer "deutschen" Limited (oder Ltd. & Co. KG) machen, weil es hier offensichtlich ist, dass sich die Gesellschafter der Haftung entziehen wollen, ohne dafür das nötige Kapital aufbringen zu wollen oder zu können. Bei GmbHs und AGs pass ich auch auf und ziehe mir im Zweifel auch mal bei Creditreform das Firmenprofil, für 10,- €.
 
Moin,

im geschilderten Fall ist der Gang zum Anwalt ja schon passiert, was m.E. ja auch nicht falsch ist. Abhängig vom Schuldner kann ich aus eigener Erfahrung als Alternative empfehlen, ein Inkassobüro einzuschalten. Das Hauptargument für ein Inkassobüro ist, dass das Inkassobüro (zumindest dasjenige, das ich beauftragt habe) so vorgeht: Es ruft beim Schuldner an und argumentiert in etwa wie folgt: Wenn Sie, lieber Schuldner, nicht zahlen, nehmen wir einen entsprechenden (negativen) Eintrag in der Datenbank (z.B. Bürgel, Creditreform, D&B) vor. Das wirkt sich für den Schuldner dann auf andere zukünftige Geschäfte aus, da zukünftige Auftragnehmer, die diese Datenbanken vorher abprüfen, dann z.B. auf Vorkasse bestehen oder den Auftrag nicht annehmen. Das muss ja nicht ein "kleiner" (nicht böse gemeint) Dienstleister sein, sondern ggf. große Lieferanten, die diese Prüfungen generell (regelmäßig) durchführen. Wenn der Schuldner auf seinen Ruf und seine Bonität Wert legt, wird er ganz schnell bezahlen. Die Kosten, die das Inkassobüro für Dich verursacht, hängen auch davon ab, welche Verträge man mit diesen Inkassobüros hat. In meinen (wenigen) Fällen hatte ich keine Kosten, aber das muss man entsprechend verhandeln.
Ist dem Schuldner dieser Eintrag egal, dann hilft das natürlich weniger, dann kann man entweder einen Mahnbescheid selbst schreiben oder einen Anwahlt beauftragen.

Für die Zukunft würde ich eine Vereinbarung mit einer Auskunftei treffen und dann immer vor Auftragsannahme eine Bonitätsprüfung vornehmen. Diese gibt es online dann auch schon für 9,95 EUR. Bei einem bestehenden Kunden wie im vorliegenden Fall ist es natürlich etwas anderes. Da würde ich vermutlich auch nicht vor jedem Auftrag neu prüfen, es sei denn, der letzte Auftrag liegt schon länger zurück.

Ich gehe in solchen Fällen eh etwas härter vor als es vermutlich viele andere tun würden. Ich würde vermutlich immer das volle Programm von Inkassobüro, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid bis zur Klage durchziehen, jedenfalls dann, wenn ich vermuten kann, dass er nur nicht zahlen will. Selbst wenn ich dabei im ungünstigsten Fall dem "schlechten Geld noch gutes Geld hinterher werfe", wie man so schön sagt, weiß ich, dass der Schuldner auch Zeit und Kosten (z.B. für seinen eigenen Anwalt) aufbringen muss und das wiederum betrachte ich dann gewissermaßen als seine "Strafe". Denn dass er mich nicht bezahlt und dann auch noch ohne jegliche "Strafe" oder Nachteile davonkommt, das will ich nach Möglichkeit nun wirklich nicht zulassen, denn dann "belohne" ich ihn ja quasi noch für sein Verhalten. Und wenn er tatsächlich nur nicht zahlten wollte, dann bekomme ich (irgendwann) ja eh recht und kriege meine verauslagten Kosten alle wieder zurück.
Anders ist es natürlich, wenn ich feststelle, dass der Schuldner zwar zahlungswillig ist, aber tatsächlich nicht zahlen kann. Das sicher herauszufinden ist natürlich nicht immer ganz einfach. Aber auch in solchen Fällen hilft eine Blick in die Datenbanken der Auskunfteien. Wenn dort z.B. steht, dass schon andere Mahnverfahren laufen oder die Firma sogar schon Insolvenz angemeldet hat, dann kann man sich alle weiteren Schritte tatsächlich sparen.

Die Texte anderweitig zu verkaufen o.ä. halte ich übrigens (zumindest nach deutschen Recht) für keine gute Idee, denn die Nutzungsrechte liegen m.W. beim Kunden, auch wenn er nicht bezahlt hat. Ob es den verlängerten Eigentumsvorbehalt auch bei Texten gibt, weiß ich nicht, falls dieser in diesem Fall überhaupt vereinbart worden ist.

HTH,
Alex

 
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QUOTE (Marc Schuler @ Mi 12.11.2008, 11:36)Wir haben in unseren AGB die Klausel, dass wir alle Aufwände an die Kunden weitergeben für die Betreibung und den gerichtlichen Mahnbescheid, dass heisst wir verrechnen für die Erstellung und Vorbereitung ab diesem Vorgang die effektiven Forderungskosten, die wir auch vor Gericht geltend machen. Dadurch kann ein Kleinstbetrag von 100 Franken schnell um ein zigfaches höher ausfallen.

Ich weiss nicht, wie das in der Schweiz ist
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, aber in Deutschland wäre das nicht einfach möglich - Schadensminderungspflicht.
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Klappt es aber.
Unterliegt ein Schuldner, zahlt er die Kosten für den gesamten Vorgang.
Sprich der Gläubiger macht wenn er es richtig macht keinen Verlust. Im schlimmsten Fall gibt es einen Verlustschein, aber dann würde man gar nicht vor Gericht gehen in der Regel, da man i.d.R. vorher prüft ob ein Eingehungsbetrug gegeben ist. Die Schadensminderungspflicht hat - meinem Wissen nach - einen ganz anderen Gesichtspunkt im Rechtswesen.


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QUOTE Wenn zum Zeitpunkt des Auftrages kein Geld da war, dann geht das in den Bereich Betrug (in Deutschland Eingehungsbetrug). Im übrigen gibt es in Deutschland zig Ltd. mit 200 Euro Kapital und Co. alleine hier ist der Betrugsdelikt bei einem höheren Betrag schnell gegeben bzw. es wird eine Haftung durch den Geschäftsführer möglich.


Betrug geht nur vorsätzlich.
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Man müsste ja den Auftraggeber nachweisen, dass er wissentlich die Absicht hatte, den Gläubiger zu betrügen. Allein die Tatsache, dass zum Zeitpunkt des Auftrags kein Geld da war, heisst nicht, dass der Auftrager einen Betrug vor hatte. Das Stammkapital ist übrigens nur das gezeichnete Kapital. Das andere nennt sich Durchgriffshaftung und der Geschäftsführer haftet nur gegenüber der Gesellschaft, den öffentlichen Kassen und für den Fall der verspätenten Insollvenzanzeige - für den daraus entstandenen Schaden.

Ich würde aber grundsätzlich keine Geschäfte mit einer "deutschen" Limited (oder Ltd. & Co. KG) machen, weil es hier offensichtlich ist, dass sich die Gesellschafter der Haftung entziehen wollen, ohne dafür das nötige Kapital aufbringen zu wollen oder zu können. Bei GmbHs und AGs pass ich auch auf und ziehe mir im Zweifel auch mal bei Creditreform das Firmenprofil, für 10,- €.


Liegt eine eidesstattliche Versicherung vor ist dieser Tatbestand gegeben
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Mir sind Privatkunden aus Deutschland die liebsten Kunden. Ltd., GmbH und AG sind keine Gewähre für eine gute Bonität, teilweise sogar das Gegenteil. Ich prüfe eigentlich nur bei Grosskunden die Bonität. Kostenpunkt für uns <2 Euro für einen Check ob eidesstattliche Versicherungen oder Haftbefehle vorliegen (auch lagen) oder Schulden bekannt sind. Inklusive Prüfung der gemeldeten Adresse.

Das Inkasso meide ich persönlich seit kurzem, ich gehe den direkten Weg (Betreibung/gerichtlicher Mahnbescheid). Das klappt ganz gut, im Vergleich zum Inkasso. Wir haben das Mahnwesen in der Zwischenzeit stark optimiert. Früher gingen wir auf gewisse "Ausreden" ein, heute gibt es bei uns genaue Fristen und genaue Kulanzfristen, die wir fix vorgeben. Mein Geschäft ist natürlich nicht mit dem reinen Dienstleistungsgeschäft vergleichbar, da man dort nicht einfach auf "Aus" schalten kann.

Ein restriktives Forderungswesen ist meiner Meinung nach das A und O für den Erfolg eines Geschäfts.
 
QUOTE @PH
Doch alle haben dein Posting gelesen, aber wie gesagt, mir geht es ums Geld und nicht um den Betrug als solches... Da werden noch andere kommen, denen DAS wichtiger ist, als Geld


Das ist genau die Art von Unterhaltung die mich bei sog. "Managern" oder "Marketingleuten" unbeliebt macht.
Ich glaube, ich habe ein echtes Kommunikationsproblem.
Drücke ich mich schlecht aus, oder was war an meinem Post unverständlich?

Bei der Polizei anrufen, über den Fall reden, Uniformierten vorbeischicken => Kunde hat Angst und Zahlt. Kosten = 0.
Nix mit Anzeige und nix mit Betrug.

Alles klar?



 
QUOTE (Marc Schuler @ So 21.12.2008, 16:49)Im schlimmsten Fall gibt es einen Verlustschein, aber dann würde man gar nicht vor Gericht gehen in der Regel, da man i.d.R. vorher prüft ob ein Eingehungsbetrug gegeben ist.

Entgegen vieler Meinungen lässt sich ein Betrug in Deutschland nur schwer nachweisen, weil die Staatsanwaltschaft beweisen muss, dass der Angeklagte wissentlich/ vorsätzlich einen Betrug begann hat. Ist allein deshalb so schwer, weil solche Täter selten ihren Betrug schriftlich festhalten und ein Richter dem Angeklagten nicht im Kopf schauen kann. Zudem ist es eine strafrechtliche Angelegenheit.


QUOTE (Marc Schuler @ So 21.12.2008, 16:49)Liegt eine eidesstattliche Versicherung vor ist dieser Tatbestand gegeben

Versicherung an Eides Statt
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Hi,

ich würde es zuerst mit einem kostenlosen Inkasso-Unternehmen versuchen, ja richtig gehört kostenlos.
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Z.B. die Firma EurotreuhandInkasso bieten Ihre Dienste zum Selbstkostenpreis an, wenn dies nicht fruchtet würde ich nen Mahnbescheid beantragen. Den kannst du auch online kostenlos ausfüllen und ausdrucken, sofern du ein Formular für Deinen Drucker hast.

Sobald du einen Titel erwirkt hast und nicht weiterkommst, würde ich evtl. über den Verkauf des Titels nachdenken. Oder wie ich z.B. mit einem Inkasso-Unternehmen, dass auf eigenes Risiko arbeitet allerdings 50% der Forderungssumme bei Beitreibung verlangt.

Es gibt so viele Möglichkeiten...
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Hi zusammen

Ich hatte auch mal Ärger mit einem Auftraggeber. Es ging zwar alles gut, aber ich nahm von da an keine Aufträge mehr von ihm an und ließ mich gleich betrieblich versichern (Betriebsversicherung und Rechtsschutzversicherung für mein Unternehmen).
 
Also ich kann mich ja täuschen, aber eine Betriebshaftpflichtversicherung haftet doch nicht für Zahlungsausfälle?
 
Hi Celeros

Sind ja zwei Versicherungen, eine für mögliche Schäden, die ich verursachen könnte (Betriebsversicherung), und eine, um einen zahlungsunwilligen Auftraggeber betreiben zu können (Rechtsschutzversicherung).
 
QUOTE (Lynn @ Mi 4.02.2009, 03:28) Hi Celeros

Sind ja zwei Versicherungen, eine für mögliche Schäden, die ich verursachen könnte (Betriebsversicherung), und eine, um einen zahlungsunwilligen Auftraggeber betreiben zu können (Rechtsschutzversicherung).

Die Versicherung musst du uns aber mal bei Namen nennen. Mir ist bis heute keine Rechtschutzversicherung für Geschäftskunden in Deutschland bekannt, die "zahlungsunwilligen Auftraggeber betreiben", insbesondere die kosten dafür übernehmen.

Bitte nicht persönliche nehmen, ich kenne wirkliche keine, die solche Leistungen anbietet.
 
Huhu Hallo

Ja, kann ich schon sagen, wird ja auch im Internet angeboten:

Protekta Betriebs-Rechtsschutzversicherung

Mobiliar Betriebshaftpflichtversicherung

Klar sollte man Schadensminderung betreiben, das mache ich auch. Nur wenn ich für Verlage arbeite, die einen Drucktermin haben, besteht das Risiko, diesen aus irgendeinem Grund zu verpassen oder dann wird mir ein Mehraufwand angehängt, weil ich als letztes Glied der Kette alle Fehler der Leute davor an der Backe hab.
 
Ich hoffe allen ist klar, dass die Rechtsschutzversicherung in 8/10 Fällen EDV / IT Dienstleistungen nicht abdeckt!
In der Regel nützt eine Rechtsschutzversicherung nichts bei Gläubigern (wäre mir neu).

Gruss Marc

Ps. @Evelin Marti --> Frag mal bei beiden genannten nach, du wirst erstaunt sein.
 
QUOTE Ich hoffe allen ist klar, dass die Rechtsschutzversicherung in 8/10 Fällen EDV / IT Dienstleistungen nicht abdeckt!


Ich erhöhe auf 9.8/10 Fällen!

Sehe das genau wie Marc. Da wird dir diese Versicherung nichts nützen...
 
@Marc

Ich biete ja auch keine IT-Dienstleistung an, sondern lektoriere, geht alles über die Post und ich sichere mich auch ab.

Außerdem hab ich bisher gute Erfahrungen mit meiner Versicherung gemacht. Wüsste nicht, wie ich mich sonst versichern könnte. Eine Versicherung hat auch einen Abschreckeffekt.
 
Also um Euch mal auf den neuesten Stand der Dinge zu bringen:

Wie bereits erwähnt, habe ich die Sache meinem Anwalt übergeben. Auf seine letztmalige Zahlungsaufforderung erfolgte weder eine Reaktion, noch eine Zahlung, also hat mein Anwalt vor einigen Tagen den Mahnbescheid in die Wege geleitet...

Bis dato habe ich nichts vom Kunden erhalten.

Von Inkassounternehmen halte ich nichts.

LG Anni
 
Huhu Hallo Anni

Von anderen Fällen weiß ich, dass der Mahnbescheid eines Anwalts meist wirkt.

Ansonsten würde ich dem Kunden Dampf machen, indem ich ihm subtil mitteile, dass Du Dich bei seinen Referenzen über seine Zahlungswilligkeit erkundigen wirst. Das könnte ihm unangenehm sein. Niemand mag es, wenn jemand seinen Geschäftspartnern nachschnüffelt, vielleicht zahlt er dann.
 
Hallo, altes Thema - aber immer aktueller Inhalt, deshalb antworte ich einfach mal trotzdem.
Ich selbst kann den Rechtsschutz der ARAG für Selbstständige empfehlen, dort ist übrigens auch ein kostenloser (!) Inkassoservice mit bei. Außerdem eine Hotline mit Rechtsberatung etc. und letztendlich übernehmen die auch private Sachen, so z.B. konnte ich den Rechtsschutz auch nutzen, als mir jemand ein defektes Handy über ebay verkauft hatte und mich auf dem Schaden sitzen lassen wollte.

Der Tipp von Peter Schneider mit dem DMCA-Complaint klingt für mich auch sehr gut, muss ich mich echt mal mit befassen! (Vielen Dank an der Stelle!)

Viele Grüße

Oliver
 
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