Jürgen Auer
Legendäres Mitglied
Die Höhe der Konventionalstrafe dürfte sich hier vor allem am Konkurrenzverbot ausrichten. Wenn Du mehrere Aufträge von 3.000.- hast, dann soll die KVS verhindern, daß Du - hinter dem Rücken deines Auftraggebers - den Endkunden neue Angebote machst, an denen er nichts mehr verdient.
Sprich: Er hat die Kundenakquise betrieben und möchte verhindern, daß Du ihn außen vor läßt.
Zu DM-Zeiten hatte ich mal etwas ähnliches - eintägige Beratungen, 600.- DM, Konventionalstrafe 10.000.- DM. Tatsächlich hat der Kunde natürlich bsp. 2.000.- an meinen Auftraggeber gezahlt. Natürlich besteht bei so einem Auftrag die Gefahr, daß ich ein paar Tage später bei dem Endkunden anrufe und ihm eine neue Tätigkeit für 900.- direkt an mich anbiete. Das zehn- bis zwanzigfache des Einzelvertrages ist bei solchen Risiken deshalb selbstverständlich.
Insofern hatte ich mich beim Eröffnungsbeitrag über die eher niedrigen 35.000.- gewundert, ich hätte mit 50.000 oder doppelt so viel gerechnet.
Sprich: Er hat die Kundenakquise betrieben und möchte verhindern, daß Du ihn außen vor läßt.
Zu DM-Zeiten hatte ich mal etwas ähnliches - eintägige Beratungen, 600.- DM, Konventionalstrafe 10.000.- DM. Tatsächlich hat der Kunde natürlich bsp. 2.000.- an meinen Auftraggeber gezahlt. Natürlich besteht bei so einem Auftrag die Gefahr, daß ich ein paar Tage später bei dem Endkunden anrufe und ihm eine neue Tätigkeit für 900.- direkt an mich anbiete. Das zehn- bis zwanzigfache des Einzelvertrages ist bei solchen Risiken deshalb selbstverständlich.
Insofern hatte ich mich beim Eröffnungsbeitrag über die eher niedrigen 35.000.- gewundert, ich hätte mit 50.000 oder doppelt so viel gerechnet.