hier die quelle (uebrigens in Google direkt der erste Treffer wenn man nach "Mdstv" sucht
http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/stv/mdstv.htm
paragraph 12 lautet : Unzulässige Mediendienste, Jugendschutz
absatz 5 lautet : 5) Wer gewerbsmäßig Mediendienste zur Nutzung bereithält, hat einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen, wenn diese jugendgefährdende Inhalte enthalten können. Der Jugendschutzbeauftragte ist Ansprechpartner für Nutzer und berät den Diensteanbieter in Fragen des Jugendschutzes. Er ist vom Diensteanbieter bei der Angebotsplanung und der Gestaltung der Allgemeinen Nutzungsbedingungen zu beteiligen. Er kann gegenüber dem Diensteanbieter eine Beschränkung von Angeboten vorschlagen. Die Verpflichtung des Diensteanbieters nach Satz 1 kann auch dadurch erfüllt werden, dass er eine Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle zur Wahrnehmung der Aufgaben nach den Sätzen 2 bis 4 verpflichtet.
mit dem entsprechenden zusatz den ich weiter oben geschrieben habe (ordnungsstrafe) -> ist hier nicht aufgefuehrt, aber ist noch im alten gesetztestext vorhanden dessen paragraphen ich urspruenglich nannte.
hier steht ganz klar drin : "die inhalte enthalten KÖNNEN" -> d.h. wenn du eine seite bereitstellst, die irgendwie jugendgefaehrdende inhalte beinhalten KOENNTEN dann musst Du einen JuSchu Beauftragten stellen.
Was Jugendgefaehrdend ist, auch dafuer gibt es klare richtlinien (nein die kann ich jetzt hier nicht posten, da ich ja kein JuSchu Beauftragter bin), aber es waere ja ein wenig durcheinander wenn jeder definieren koennte was FSK16 ist und wann FSK18 beginnt...
-> deshalb auch zu der Frage : wer kann JuSchu Beauftragter werden = jeder, der sich mit der Materie befasst, das ist keine Ausbildung man muss auch keinen juristischen Hintergrund haben...aber man dient dann halt als ansprechpartner bzw verantwortliche Person für diese Fragen.
Gleichwohl : auch ein JuSchu beauftragter darf KEINE Rechtsberatung erteilen, das darf nur ein RA, wenn dieser gleichzeitig dein JuSchu Beauftragter ist -> schoen, aber das geht dann meist doch nicht ohne Kosten ;-)
Die professionellen JuSchu Beuftragten auch die genannte Firma, checken meist aber jeglichen Inhalt der Seite und geben Tips und Ratschlaege den Inhalt usw betreffend.
worauf ich aber doch eigentlich urspruenglich hinauswollte ist immer noch (aber das hat
carapau) ja inzwischen erfasst : es gibt einfache richtlinien, die simpel umzusetzen sind und eigentlich auch keine bis sehr wenig kosten verursachen. Wer sich immerhin schonmal an DIESE richtlinien haelt, hat normalerweise kein problem mit dem JuSchu und erhaelt keine boesen Briefe / Mails.