Jugendschutz meckert trotz FSK 16?

sorry, wenn ich ein wenig blitzig werde bei dem thema, aber vielleicht sollte man sich ERST erkundigen und DANN vor lauter geldgeilheit eine erotiksite aufmachen!

wie will man z.b. FSK16 nachweisen, wenn man keinen JuSchu Beauftragten benennen kann ? nur weil DU behauptest deine bilder waeren FSK16 muessen sie das noch lange nicht sein...da kann ich dann verstehen dass der Jugendschutz meckert, wenn du nichtmal die einfachsten auflagen erfuellst...kannst froh sein nicht laengst eine dicke abmahnung bekommen zu haben...

also zu den fakten (falls jemand fragt, ich bewege mich jetzt seit 2 jahren in dem gewerbe...)

ein JuSchu beauftragter ist pflicht...
ein JuSchu Beauftragter MUSS NICHTS KOSTEN...das muss keine Person mit juristischem Hintergrund sein, hauptsache es ist ein ansprechpartner auf der site benannt...
trotzdem kann es natuerlich von vorteil sein, jemanden mit kenntnissen zu beschaeftigten. Google spuckt hier genug leute aus, kosten meist so um die 10 Euro im Monat...(wer die nicht investieren kann....)

Die JuSchu Filter die ich meine, sind keine AVS Tore, also keine Filter die deine besucher an irgendwas hindern oder wo Sie sich extra registrieren muessen...sondern nur Label
Schau einfach mal auf www.icra.org
auch dies kostet nix, und ist in Deutschland eigentlich Pflicht bei Erotiksites...

dies sind die mindestauflagen...verstoesse koennen wie gesagt locker mit einer Ordnungsstrafe bis 50.000 Euro geahndet werden (alleine schon, wenn kein JuSchu Beauftragter vorhanden ist). Von etwaigen Abmahnungen der Konkurrenz mal abgesehen, die kaemen noch obendrauf...
wenn der JuSchu dich also schon auf dem Kieker hat, wuerde ICH mich ganz ganz schnell um diese Dinge kuemmern...zumal sie wie gesagt kostenfrei und einfach einzubauen sind...
Denn JA das ist Rechtens in Deutschland, der JuSchu ist eine eigene Organisation, die durchaus in der Lage und im Recht ist, solche Weisungen auszusprechen...


also ran da...:)

Gruss


 
QUOTE Schau einfach mal auf www.icra.org
auch dies kostet nix, und ist in Deutschland eigentlich Pflicht bei Erotiksites...


Seit wann ist das Pflicht und wo steht das?
Weder auf icra.org noch auf jugendschutz.net finde ich einen Hinweiss, daß das Pflicht wäre.
 
das steht im Mediendienste Staatsvertrag §8 Absatz 4 (MDStV)
ist das evtl. ausfuehrlich genug ? :)

ist es nicht eher sinnvoll drueber zu sprechen, was man BRAUCHT oder haben SOLLTE pflicht Hin oder Her, und nicht, was man evtl. nicht sooooo dringend braucht...ich meine der Junge hat schon ein Anschreiben des JuSchu, das sollte als Ohrfeige reichen um wach zu werden oder ?

 
QUOTE (Tifflor @ Di 20.2.2007, 8:29) das steht im Mediendienste Staatsvertrag §8 Absatz 4 (MDStV)
ist das evtl. ausfuehrlich genug ? :)


QUOTE 4. die erlaubte Anwendung von Technologien zur Sammlung von Daten über die Nutzung der Information, die in weithin anerkannten und verwendeten Industriestandards festgelegt sind, nicht beeinträchtigen und


Das steht dort: http://www.lfk.de/gesetzeundrichtlinien/me...rtrag/main.html

Da steht nichts von ICRA.

Falls du den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag meinstest http://www.artikel5.de/gesetze/jmstv.html#p8
dort gibt es keinen Absatz 4 in §8
 
sorry hat sich doch glatt geaendert das inhaltsverzeichnis...:)
§12 Abs. 5

desweiteren :

Aufsicht und Kontrolle der o.g. Regelungen wird von den für den Jugendschutz zuständigen Behörden durchgeführt; diese haben das Recht, Angebote zu untersagen und eine Sperrung der Internetseite anzuordnen, wenn keine anderen Maßnahmen zur Behebung des Problems geführt haben.
Verstöße gegen die im MDStV vereinbarten Regeln gelten als Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße bis zu 500.000 DM bestraft werden.

...


und jetzt kommt sicherlich die Disskussion : was ist gewerbsmaessig...und von Icra steht da immer noch nix und baeh und quaek...
sorry muss jetzt was fuer mein geld tun, und mir ist es auch wirklich langsam ein dorn im auge, dass hier jeder zu jedem thema experte ist...entweder man nimmt ratschlaege an oder laesst es bleiben...aber dann soll sich hinterher keiner ueber "das boese deutsche recht" beschweren...

wenn mein Boiler kaputt geht rufe ich auch einen Klempner an, und werde ihm dann aber nicht erzaehlen wie man das Ding zu reparieren hat, aber in Foren hat jeder irgendwie zu allem was zu sagen ;-)


 
Tifflor, sicherlich zweifelt hier niemand dein Wissen an. Aber wir wollen einfach nur 100%ig Transparenz/Klarheit in die Sache reinbringen.

Man sollte niemals mehr machen als verlangt wird. Und in der Vergangenheit hat sich oft genug gezeigt das die Laune solcher pseudo "Schutz-organisationen" (GEMA, GVU, BSA, JuSchu, GEZ, etc) genügend Dreck am stecken hat.



QUOTE Denn JA das ist Rechtens in Deutschland, der JuSchu ist eine eigene Organisation, die durchaus in der Lage und im Recht ist, solche Weisungen auszusprechen...



Wie gesagt, dass der Jugendschutz sagt "ne die Inhalte sind nicht Jugendfrei, da man Brüste sieht" ist immer noch ein Unterschied als wenn die sagen "Wir sind der Auffassung die Frauen würden bei der Jugend ein falsches Bild rüberbringen (Objektisierung).." - weil demnach könnten die ALLE Seiten die ein Bild mit einer Frau/Mann (selbst/vorallem Werbung) abbilden abmahnen.

Ansonsten geb ich dir bei den meisten Punkten recht. WebCam Strip, hört sich verdächtig genug einen JuSchu-Beauftragten (als mindeste) zu beauftragen. Dieser ist auch verpflichtet dir über weitere Schritte zu unterrichten! (also z.B. Bilder entfernen oder Ausweiskontrolle).
 
@Tifflor
ich freue mich immer qualifizierte Kommentare zu lesen. Aber auch ich wuerde da ganz gerne klarheit sehen.
Ich kann mir z.b. nicht vorstellen das bei einer Seite wo Frauen oben ohne gezeigt werden gleich ein Jugendschutzbeauftragter vorhanden sein muss. Ich konnte entsprechende Stellen auch nicht im Gesetzes Text finden. Es waehre schoen, wenn du uns diese zeigen kannst.

Den von dir genannten Paragraphen §12 Abs. 5 konnte ich auch nicht finden. Das fuehre ich einfach mal auf meine Unfaehigkeit zurueck. Waehre toll wenn du mir da etwas auf die Spruenge helfen kannst
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QUOTE sorry hat sich doch glatt geaendert das inhaltsverzeichnis...:)
§12 Abs. 5


Auch diesen Absatz konnte ich nirgends finden.


QUOTE und mir ist es auch wirklich langsam ein dorn im auge, dass hier jeder zu jedem thema experte ist


Du bist doch hier der große "Experte". Ich forder nur von dir, daß du mir die Stellen im Gestz zeigst, die du verwendest. Das ist doch nicht zu viel verlangt. Wenn ich mich auf Halbwissen verlasen will, dann kann ich auch zu Wikipedia gehen.


QUOTE und werde ihm dann aber nicht erzaehlen wie man das Ding zu reparieren hat


Bei manchen Handwerkern wäre das wohl das beste. Genauso wie bei den meisten Verkäufern, die einem etwas mit Halb- und/oder Möchtegern-Wissen über das Produkt aufschwätzen wollen.
 
Erstmal danke für eure Antworten!

QUOTE sorry, wenn ich ein wenig blitzig werde bei dem thema, aber vielleicht sollte man sich ERST erkundigen und DANN vor lauter geldgeilheit eine erotiksite aufmachen!

Naja, ich dachte halt FSK16 wäre kein Problem. Bei Pornografie ists was anderes.
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CODE Bei manchen Handwerkern wäre das wohl das beste.

Stimmt leider.
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QUOTE aber in Foren hat jeder irgendwie zu allem was zu sagen

Stimmt leider auch.
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Internetrecht - Jugendschutzbeauftragter
http://www.internetrecht-rostock.de/jugend...eauftragter.htm

Ich werde mir wohl 'nen Jugendschutzbeauftragten holen, um ICRA kümmer ich mich auch.

Würd mich mal interessieren, wie man Jugendschutzbeauftragter werden kann. Hat da jemand Ahnung von?
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Gruß
carapau
 
hier die quelle (uebrigens in Google direkt der erste Treffer wenn man nach "Mdstv" sucht

http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/stv/mdstv.htm

paragraph 12 lautet : Unzulässige Mediendienste, Jugendschutz
absatz 5 lautet : 5) Wer gewerbsmäßig Mediendienste zur Nutzung bereithält, hat einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen, wenn diese jugendgefährdende Inhalte enthalten können. Der Jugendschutzbeauftragte ist Ansprechpartner für Nutzer und berät den Diensteanbieter in Fragen des Jugendschutzes. Er ist vom Diensteanbieter bei der Angebotsplanung und der Gestaltung der Allgemeinen Nutzungsbedingungen zu beteiligen. Er kann gegenüber dem Diensteanbieter eine Beschränkung von Angeboten vorschlagen. Die Verpflichtung des Diensteanbieters nach Satz 1 kann auch dadurch erfüllt werden, dass er eine Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle zur Wahrnehmung der Aufgaben nach den Sätzen 2 bis 4 verpflichtet.

mit dem entsprechenden zusatz den ich weiter oben geschrieben habe (ordnungsstrafe) -> ist hier nicht aufgefuehrt, aber ist noch im alten gesetztestext vorhanden dessen paragraphen ich urspruenglich nannte.


hier steht ganz klar drin : "die inhalte enthalten KÖNNEN" -> d.h. wenn du eine seite bereitstellst, die irgendwie jugendgefaehrdende inhalte beinhalten KOENNTEN dann musst Du einen JuSchu Beauftragten stellen.
Was Jugendgefaehrdend ist, auch dafuer gibt es klare richtlinien (nein die kann ich jetzt hier nicht posten, da ich ja kein JuSchu Beauftragter bin), aber es waere ja ein wenig durcheinander wenn jeder definieren koennte was FSK16 ist und wann FSK18 beginnt...
-> deshalb auch zu der Frage : wer kann JuSchu Beauftragter werden = jeder, der sich mit der Materie befasst, das ist keine Ausbildung man muss auch keinen juristischen Hintergrund haben...aber man dient dann halt als ansprechpartner bzw verantwortliche Person für diese Fragen.
Gleichwohl : auch ein JuSchu beauftragter darf KEINE Rechtsberatung erteilen, das darf nur ein RA, wenn dieser gleichzeitig dein JuSchu Beauftragter ist -> schoen, aber das geht dann meist doch nicht ohne Kosten ;-)

Die professionellen JuSchu Beuftragten auch die genannte Firma, checken meist aber jeglichen Inhalt der Seite und geben Tips und Ratschlaege den Inhalt usw betreffend.

worauf ich aber doch eigentlich urspruenglich hinauswollte ist immer noch (aber das hat
carapau) ja inzwischen erfasst : es gibt einfache richtlinien, die simpel umzusetzen sind und eigentlich auch keine bis sehr wenig kosten verursachen. Wer sich immerhin schonmal an DIESE richtlinien haelt, hat normalerweise kein problem mit dem JuSchu und erhaelt keine boesen Briefe / Mails.

 
Ist ja alles gut und schön was du da schreibst, nur habe ich nirgends den Jugenschutzbeauftragten angezweifelt, sondern daß man seine Seite mit ICRA labeln muss, weil du weiter oben geschrieben hast, daß das Pflicht wäre.
 
also ich finde es steht recht deutlich drin :

Die Verpflichtung des Diensteanbieters nach Satz 1 kann auch dadurch erfüllt werden, dass er eine Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle zur Wahrnehmung der Aufgaben nach den Sätzen 2 bis 4 verpflichtet.

ich kann natuerlich jetzt haare spalten und sagen, hast recht, ich habe behauptet ein Icra Label waere Pflicht...Schande auf mein Haupt, es kann natuerlich auch ein Label von Jugendschutz.net sein...

und weiter Schande...es entfaellt die Pflicht wenn man einen JuSchu Beauftragten benennt...
aber jetzt sag DU mir doch mal, was schadet es denn wenn man ein solches Label einpflegt, dass man das hier wirklich bis ins kleinste Detail auseinandernehmen muss ?
Ich kann Dir hingegen sagen was es nuetzt (siehe oben) wenn dieses Label und der JuSchu Beuftragte vorhanden gewesen waeren, gehe ich jede Wette ein haette der JuSchu auch nichts zu beanstanden gehabt...

gruss




 
Tifflor, nimm hier doch alles nicht so persönlich / emotional

es ist wichtig das man differenziert und sich 100% deutlich ausdrückt - vor allem hier im "Internetrecht" Bereich.

Dankbar sind wir allemal für deine ausführliche Recherche!
 
Ich bin seit 6 Jahren im Adult-Bereich und Webmastering allgemein unterwegs, und möchte sagen, dass es für mich sehr wichtig ist, in juristischen Angelegenheiten sehr präzise Auskunft zu erhalten.

Was "besser wäre", "zum guten Ton gehört" oder "nichts schadet" ist sicherlich wissenswert, jedoch haben für mich das wörtliche Gesetz und seine Interpretation sowie die Rechtssprechung einen viel höheren Stellenwert.

 
Schreibe bitte zurück und lasse Dir dezidiert mit Hinweisen auf Gesetze/Rechtsprechung/gfl. Kommentierungen die Grundlage dieser Forderung aufzeigen. Dazu wird es meiner Einschätzung nach nicht kommen, da die Forderungen völlig haltlos sind.

Eine persönliche Anmerkung zu diesem Thema:

QUOTE Sie würden Frauen nur noch als Objekte sehen usw.


Manchmal frage ich mich, welche (Un-)Persönlichkeitsprofile hinter derartigen Vorhaltungen stecken. Oder ist das doch immer noch die Emanzenbewegung, die weite Teile Europas zu Matrichaten "verurteilt" hat?

Ich jedenfalls habe bis heute - ich bin deutlich über 40 und stehe auf Frauen - nicht vergessen, dass m(eine) Frau vor allem für das eine da ist: Romantik, Sinnlichkeit, Erotik und Sex. Was soll bloss falsch daran sein?

Diese verlogene Moral, die sich auch in Männer-diskriminierenden Familien- und Unterhaltsrechten widerspiegelt, widert mich an. Zum Glück gibt es sehr viele Frauen, die so denken wie ich und die die seinerzeit von Alice Schwarzer und Co eingeläutete "Emanzipationsbewegung" als besonders nachteilig für die Frau selbst sehen.

Oder ist es doch der Einfluss verlogener christlicher und/oder amerikanischer Moralvorstellungen? Ich kann nur appelieren: Männer und Frauen steht zu Romantik und Sinnlichkeit und vergesst nie, aus welchen Motiven heraus ihr bereits in der Jugend eine Partnerwahl getroffen habt.
 
Nachtrag:

QUOTE Internetrecht - Jugendschutzbeauftragter
http://www.internetrecht-rostock.de/jugend...eauftragter.htm


Dies ist eine kommerzielle Website - dies sollte erwähnt werden. Des weiteren sollte der Begriff "jugendgefährdeter Inhalte" einmal definiert werden, bevor vorschnell geurteilt wird.

An einer FSK 16 Seite ist vor dem Hintergrund gängiger Fernsehprogramme nichts jugendgefährdendes zu sehen. Dies ist meine Rechtseinschätzung.
 
nun sicherlich ist das deine Rechtseinschaetzung, aber woher nimmst Du die einstufung FSK16 ? das thema hatten wir ja bereits jetzt mehrmals hier, es obliegt sicherlich nicht dem einzelnen, einfach seine eigene Seite einem FSK entsprechend einzustufen. Sondern auch hier gibt es klare Auflagen / Regeln.
Ich meine, es hat ja nichtmal einer von euch die Seite bisher gesehen da keine URL gepostet wurde, aber alle sind der Meinung, das stimmt alles schon so und der Jugendschutz ist sicherlich im Unrecht....:)

Und wenn der Jugendschutz der Meinung ist, die Seite entspreche nicht mehr FSK 16 zumal man man eben nichtmal die einfachsten Auflagen einer Erotik Site erfuellt, dann ist der deutsche Jugendschutz sehr wohl berechtigt (steht auch wieder im Gesetzestext) die Seite schliessen zu lassen...nun und wir kennen unsere deutschen Behoerden, die werden Dir eher einen husten als sich mit Dir auf ellenlange Diskussionen und Erklaerungen einzulassen :)

nur mal zum Beispiel "Fernsehprogramme FSK16" auch hier gibt es klare Auflagen, wann solche Programme laufen duerfen, naemlich nicht vor einer bestimmten Uhrzeit, eine Internetpraesenz aber ist z.b. eben andauernd erreichbar (ohne z.b. den Icra Filter umgeht man dann Jugendschutzfilter z.b. von AOL etc) und auch im Fernsehbereich gab es schon oft empfindliche Ordnungsstrafen gegen einzelne Sender vom Jugendschutz.

Von daher wuerde ich in dieser Branche immer sehr aufpassen mit wem ich mich genau anlege, hier sprechen wir nicht mehr von "kleinen" Abmahnungen aufgrund z.b. der Tatsache dass in einem Onlineshop das Impressum nicht stimmt, sondern von einer Ordnungswidrigkeit und 50.000 Euronen sind kein Pappenstil...naja fuer mich wenigstens nicht ;-)

MIR gefaellt das ja alles auch nicht, aber man kann solche Diskussionen und Konfrontationen eben sehr wohl vermeiden...
aber letztenendes ist ja jeder seines Glueckes Schmied ;-)


Gruss
 
Ich habe hier vor längerer Zeit zu diesem Thema einmal ausführlich Stellung bezogen und möchte mich daher auch nicht wiederholen. Am besten Du nutzt einmal die Ayomsuche. Ansonsten kann ich Dir Wiki ans Herz legen, wo das Thema gründlich und auch für Laien verständlich beschrieben wird.

Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien

Eine Rechtswürdigung setzt selbstverständlich immer die genaue Kenntnis des Sachverhaltes vorraus. Da liegst Du richtig. Wenn der Thread-Verfasser hier jedoch ausführt er habe FSK 16 Content, dann erlaube ich mir ihm das auch zu glauben. Dass er den Link hier nicht postet ist auch nachvollziehbar.

Ich kann nur empfehlen nicht alles hinzunehmen, was von offizieller Seite kommt. Es werden genügend Fehler gemacht in Verwaltungen und Politik. Dies ist hinlänglich bekannt. Auch ich empfehle seit geraumer Zeit: Verlasst Deutschland am besten, wenn ihr unnötige Bürokratiefesseln loswerden wollt.

Was viele nicht wissen und was sich in Deutschland wie ein kriminelles Delikt anhört, wenn man es nur auspricht: In der Schweiz sind Briefkastenfirmen Alltag - und vor allem ausdrücklich seitens des Gesetzgebers gewollt. Wer dies nicht nutzt ist selbst dran Schuld. Neben der Schweiz gibt es genügend Alternativen. Viele Branchengrössen machen es vor, machts einfach nach.
 
nundenn...dann bin ich mal gespannt wie unserem user carapau diese Tips hier a la "Briefkastenfirma in der Schweiz aufmachen" "auswandern" oder " nicht alles hinzunehmen, was von offizieller Seite kommt" dann bei seiner weiteren Kommunikation mit dem Jugendschutz so helfen, und ich hoffe doch, wobei ich carapau wirklich nichts schlimmes wuensche (meine tips waren ja eigentlich dazu gedacht eher zu helfen) dass er uns mal auf dem Laufenden haelt, was der Jugendschutz so weiter zu dem Thema zu sagen hat...

Mir indes wird diese Diskussion wieder mal ein wenig zu "politisch" und allgemein, und hat nicht mehr allzuviel mit der Fragestellung direkt zu tun...insofern gute nacht, ist spaet geworden ;-)

Gruss

 
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