Erotikshop's

QUOTE Und wer in Deutschland FSK18 Artikel versenden möchte sollte sich vorher sowieso besser individuell rechtlich beraten lassen.

jepp, ist aber nicht Thema dieses Beitrages.
 
QUOTE (Dirk Wagner @ Sa 8.7.2006, 18:46)Soweit ich das verstanden habe muß das möglichst unmittelbar zwischen Shopbetreiber und Kunden erfolgen. Kann mich aber auch irren, bin kein Jurist. Und wer in Deutschland FSK18 Artikel versenden möchte sollte sich vorher sowieso besser individuell rechtlich beraten lassen.

Naja, ganz so schlimm ist es nun auch wieder nicht. Neben dem selbstdurchgeführten
F2F per Postident sind auch entsprechende AVS zulässig. AG Oberste Landesjugendbehörden
Allerdings lauert hier noch ein ganz anderes, böses Foul. Siehe Seite 3 -> II 1.
Pornographische Filme, ab 18 Jahre, sind mit Veröffentlichung automatisch indiziert.
Damit fallen Sie unter das Werbeverbot und dürfen im Zweifelsfall, außerhalb des
geschlossenen Bereiches, nicht einmal benannt werden.

Doch kommen wir zu den AVS Angeboten zurück. Zwar hat man mit dem Einsatz von
diversen AVS, automatisch einen grossen Pool von potentiellen, verifizierten Mitgliedern,
doch treffen wir dort im Regelfall ein gänzlich anderes Klientel.
Weiterhin wird der potentielle Kunde, der nur mal ebend eine entsprechende DVD
erwerben will, sich sicherlich nicht bei einem AVS Anbieter anmelden und dort erst
einmal einen Jahresbeitrag bezahlen. Den Kunden wird der Shopbetreiber wahrscheinlich
niemals wieder sehen.

Im Grunde kann auf die selber durchgeführte Altersverifikation nicht verzichtet werden.
Ob per Postident oder per Q-Bit, hier kommen Kosten auf den Shopbetreiber zu, die er
nicht so einfach an den Besucher weitergeben kann.

Allerdings kann man diese Situation auch für das Marketing nutzen. Einige meiner Kunden
verfahren nach der Vorgehensweise, die Kosten für die Altersverifikation trägt der
potentielle Kunde und erhält dafür einen gewissen Preisnachlass bei seinen nächsten
Bestellungen. Hierduch ist bereits eine gewisse Kundenbindung gegeben. Es kommt
halt nur darauf an, wie der Kostenfaktor Marketingtechnisch verpackt wird.
 
QUOTE Darin, das dem gesetzlich vorgeschriebene Jugendschutz genüge getan wird? Oder wie identifizierst Du annerkannt Kunden über 18 Jahren??


Ich mache es über die UID Nummer, nur Kunden mit gültiger UID Nummer können in den Händlerbereich. Dies sollte aber auch mit anderen Kriterien möglich sein. Z.B. pers. Daten.

 
QUOTE Was ist eine UID-Nummer? Ausweis?


Die UID Nummer ist die Umsatzsteuer Identifikationsnummer. In meinem Fall wichtig, damit ich weis wer Händler ist und wer nicht. Die Nummer haben nur Händler mit Gewerbeschein.
Wenn er eine UID hat, kann er in den Händlerbereich, wenn nicht, nicht.
 
QUOTE Wenn er eine UID hat, kann er in den Händlerbereich, wenn nicht, nicht.

Steht die Nummer nicht jeweils im Impressum einer Seite?


CODE UStID gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: DE 209203321


Habe ich einfach mal bei einem deutschen Kollegen rausgenommen . . .
 
QUOTE Steht die Nummer nicht jeweils im Impressum einer Seite?


Richtig, zumindest steht sie teilweise im Impressum. Ich muss an Hand dieser Nummer abfragen, ob die Nummer aktuell ist. Ist sie es, habe ich meine Schuldigkeit getan. Zu jeder UID Nummer gehört auch eine Adresse, wenn dies meine Lieferadresse ist, ist es OK.
Du sollst natürlich nicht die UID Nummer als Kriterium nehmen. Aber eventuell das Geburtsdatum, ich kenne die Vorschriften für diesen Bereich leider nicht.
 
QUOTE Du sollst natürlich nicht die UID Nummer als Kriterium nehmen. Aber eventuell das Geburtsdatum, ich kenne die Vorschriften für diesen Bereich leider nicht.


Wenn ich das deutsche Rechtssystem richtig verstehe, kann in Ausnahmefällen und mit Erlaubnis des Erziehungsberechtigten ein Minderjähriger ein Gewerbe eröffnen und erhält unter Umständen eine UID. Wäre das nicht ein rechtliches Risiko für Dich?

Off topic, aber interessiert mich jetzt doch . . . .
 
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich einen Gewerbeschein bekomme, aber nicht im Erotikshop einkaufen darf.
smile.gif

Aber rein rechtlich kann ich es nicht sagen.
Wie oft tritt so ein Fall auf?
 
Ich kenne mind. 3 Jugendliche, die einen Gewerbeschein in D haben. Und ich bin aus der Schweiz! Heiko sollte da vom rechtlichen her mehr Wissen einbringen können.
 
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