Adsense Besteuerung Deutschland?

QUOTE (Alexander Barski @ Fr 3.3.2006, 16:24) Also ich habe gestern ausdrücklich vom Finanzamt und von meinem Steuerberater folgende Mitteilung erhalten.

Es müssen für alle in Deutschland erbrachten Leistungen Steuern gezahlt werden ! Ob Google nun im Ausland sitzt oder nicht !

Also bleiben von 1 USD : Umgerechnet rund 0,80 Euro abzüglich derzeit 16% ca. 0,13 Euro noch 0,67 Euro. Nächstes Jahr wird das noch weniger...

bei elektronischen dienstleistungen ist es aber so, dass der erbringungsort der sitz des empfängers der leistung ist.
zu diesen sogen. katalogleistungen zählen elektronische dienstleistung und insbesondere werbung.

also wurde die leistung in den usa erbracht und ist somit im inland nicht steuerbar.
versuch denen das so zu verklickern und such dir noch den passenden paragraphen dazu raus.


QUOTE "Katalogleistungen" mit Leistungsort im Ausland
Die folgenden so genannten Katalogleistungen sind abweichend von der angeführten Grundregel immer dort steuerbar, wo der Empfänger der Leistung sein Unternehmen betreibt:

Leistungen zur Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Patenten, Urheberrechten, Warenzeichenrechten und ähnlichen Rechten;
Werbeleistungen sowie Leistungen, die der Öffentlichkeitsarbeit dienen (Werbungsmittler, Werbeagenturen);
rechtliche, wirtschaftliche, wissenschaftliche und technische Beratungsleistungen;
Datenverarbeitungsleistungen;
Leistungen zur Überlassung von Informationen einschließlich gewerblicher Verfahren und Erfahrungen, hierzu gehört auch die Überlassung von Software auf elektronischem Weg
Kreditgewährungen und -verwaltungen;
Personalgestellung;
Vermietungs- und Leasinggeschäfte mit beweglichen körperlichen Gegenständen, ausgenommen Beförderungsmittel;
Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation;
Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen
auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen, hierzu gehört z.B. auch die Überlassung von Software auf elektronischem Weg.



quelle: http://www.aachen.ihk.de/de/recht_steuern/...#katalogisieren
ich würde mich da nicht ohne weiteres von einem "unwissenden" steuerberater und einem finanzbeamten abspeisen lassen.


p.s. die lage sieht natürlich wieder anders aus, wenn man davon ausgeht, dass google einen sitz in deutschland hat. ich habe jedenfalls einen vertrag mit google inc geschlossen.
 
Danke für die Antwort, werde mich damit nochmals an den Steuerberater wenden und hier über den Ausgang berichten
 
mein aktueller Stand: da die Leistung unter Kategorie "Werbung" fällt und im Ausland erbracht wird (für c/o Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View CA 94043 (USA)) und die Zahlungen auch von dort kommen, sind die Zahlungen steuerfrei, d.h. kein MwSt. Abzug.

Wichtig ist, dass man dem Finanzamt beweisen muss dass die Zahlungen aus dem Ausland kommen, deshalb wurde mir empfohlen Rechnung an Google Inc. (1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View CA 94043 (USA)) ohne MwSt. zu stellen. Nimmt man es ganz genau ist man dann eigentlich gezwungen in USA ein Gewerbe anzumelden und dort die Einnahmen versteuern, aber das macht keiner und wird nicht nachgeprüft.

kann das wer bestätigen?
 
QUOTE (Magnus Aufschild @ Mi 5.4.2006, 16:33)mein aktueller Stand: da die Leistung unter Kategorie "Werbung" fällt und im Ausland erbracht wird (für c/o Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View CA 94043 (USA)) und die Zahlungen auch von dort kommen, sind die Zahlungen steuerfrei, d.h. kein MwSt. Abzug.

So buche ich meine Einnahmen von Google auch. Unter "Umsatz steuerfrei Ausland".
Mein Steuerberater hat es mir jedenfalls so mitgeteilt, es so zu buchen. Ich speichere
dann immer die Zahlungsgutschriften aus dem Zahlungsprotokoll ab.

Hingegen werden Einahmen von Zanox etc pp bei mir plus die 16 % UsSt. ausgezahlt,
die ich dann an das FA abführe. Ich musste allerdings Gewerbeschein und Steuernummer bei Zanox einreichen, damit mir die UsSt. ausgezahlt wird.
 
Cool dass hier so ein heikles Thema besprochen wird!:)
Natürlich will das Finanzamt nur das Geld von uns, also muss "steuerfrei" noch bewiesen werden. Und zwar denen, die meistens keine Ahnung von Google, Internet usw. haben..
Ich warte noch auf die Entscheidung, aber ich glaube dass die Aussichten gut sind (weil wie gesagt, die Leistung im Ausland erbracht wurde)
Warte auf eure Berichte!:)
Danke!
 
Nur mal so nebenbei...ihr seid euch schon sicher ueber welches Thema ihr sprecht, ob von Adsense oder Adwords...umsatzsteuer, vorsteuer oder einkommensteuer? Im mom werden naemlich wieder saemtliche begriffe hier ordentlich durcheinander geschmissen...wieso sollte ich naemlich im allgemeinen UMSATZsteuer fuer adsense bezahlen !?

also...nochmal sortieren...:)
was adwords angeht (hier zahlt man umsatzsteuer) wenn man vorsteuerabzugsberechtigt ist und diese auch geltend machen will muss man auch den Adwords Betrag voll versteuern.
Zeile 48 der USt-Voranmeldung (Felder-Nr. 52 u. 53)


gruss,

 
Hi,


Unser Bilanzbuchhalter meinte, es sei gleichgültig, wo Google sitzt. Entscheidend ist, wo das Unternehmen sitzt, das von Google eine Gutschrift erhält. Ein Gewerbebetrieb mit Sitz in Deutschland z.B. muß auf die Gutschrift von Google MWSt. - also in dem Fall Vorsteuer - abführen. Denn eine Gutschrift sei nichts anderes als eine Rechnung, die dieses Unternehmen an Google stelle. Und diese Rechnung müsse über x Netto + y MWSt. = z Brutto lauten.

Gibt es denn keine allgemeinverständliche, gültige Anweisung irgendwo im Netz darüber?
 
Dazu habe ich das hier gefunden:
Mwst. bei Adsense-Provisionen

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- online-Umsätze sind nicht immer "steuerfrei" (korrekterweise nicht steuerbar). Sie sind dann "steuerfrei", wenn es sich um eine Dienstleistung (Gegenteil Lieferung) handelt (z.B. Werbung) und diese Dienstleistung an einen anderen Unternehmer bewirkt wird, welcher seinen Betriebssitz im Ausland hat. Darüberhinaus muss es sich um eine Dienstleistung handeln, die im abschließend aufgezählten Katalog des § 3a IV UStG enthalten ist, wie z.B. Werbung.

- Weil ihr an Google eine Dienstleistung i.S.d. § 3a IV UStG erbringt und Google im Ausland sitzt sind diese Umsätze nicht steuerbar, was die Umsatzsteuer angeht, also umgangssprachlich "steuerfrei". Es handelt sich dennoch um Einnahmen i.S.d. Einkommensteuergesetzes.
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Ob das so stimmt kann ich natuerlich nicht sagen, aber es bestaetigt zumindest meine Vermutung zu dem Thema.
 
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