Abmahnung

mandanz

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Hallo Kollegen,
ich brauche euren Rat und eure Hilfe.

Ich habe gerade einen Brief von der lieben Rechtsanwältin Alexandra Slama erhalten.
Sie will von mir eine Unterlassungserklärung und 773,58 Euro für ihren Aufwand haben.

Grund dafür sind die Kommentare auf einen Artikel in meinem Blog.

Auftraggeber der Abmahnung ist die Firma Le_tz bzw. Herr Marcus Le_tz.
Einen Anwalt kann ich mir leider nicht leisten, bin total Blank.

Unterlassungerklärung - Kann mir nicht vorstellen, dass ich sowas unterschreiben muss.
Für den Beitrag könnte ich höchstens um Aufschub bitten.

was soll ich jetzt tun?

mandanz
 
Hmm ich habe mir die Kommentare jetzt nicht durchgelesen, aber aus deinem Beitrag im Blog kann ich kein Gesetzes-Verstoss feststellen. Was genau ist denn der Grund der Abmahnung oder welcher Kommentar ist gemeint?
 
Ich kann dir nur sagen, dass der Betrag eindeutig zu hoch angesetzt worden ist.
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www(.)e-recht24(.)de

Würde dort mal vorbeischauen....
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Allet dumm mit den neuen Gerichtsurteilen. Würde mir heutzutage nicht mal mehr zutrauen ein Forum oder Blog zu betreiben, wenn es um kritische Zeitgeschichte oder so geht. Möchte nicht wissen, wieviele Abmahnungen die Betreiber von Ciao, Dooyoo etc pp täglich bekommen.

@Michael

Ich vermute es geht um die Meinungsäußerung im ersten Kommentar. Geht dort bestimmt um Verleumdung oder Beleidigung oder sowas.
 
Es geht um "diverse unwahre und sowohl ruf- als auch kreditschädigende Äußerungen" über die Firma Le_tz und Herrn Le_tz. Kommentare 1, 3, 6, 8.

Bin ich für die Kommentare wirklich verantwortlich?

Ach ja ich und die Anwältin sind aus Österreich nicht Deutschland.
 
Wenn in dem Kommentar schon über einen Betrüger berichtet wird, würde ich mir gut überlegen, ob ich um Aufschub bitte und ihm letztlich das Geld in den Rachen werfe.

Wenn die Anwältin darauf pocht, dass du wegen übler Nachrede o.ä. zahlen musst, dann würde ich mich an deiner Stelle ein wenig mit dem Le_tz auseinandersetzen. Wenn es stimmt, was in dem Kommentar gesagt wurde, dann ist das ja im Grunde keine üble Nachrede, schliesslich stimmen die angesprochenen Mängel. Oder hab ich grad nen Denkfehler?

Edit: Da warst du schneller..
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Hab da noch was interessantes bei Wiki gefunden. Zunächst einmal die Definition:

"Tatbestand des §186 StGB[1]:

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Wenn das stimmt, was in dem Kommentar steht, dann sollte sich das in meinen Augen erledigt haben. Bestärkt hat mich in meiner Ansicht folgende Information aus Wiki:

"Üble Nachrede und Beleidigung werden von der Staatsanwaltschaft nur im Falle eines öffentlichen Interesses verfolgt; dafür muss in der Regel der Rechtsfrieden über die Person des Beleidigten hinaus gestört sein oder ein besonders schwerer Fall vorliegen. Ansonsten wird das Verfahren eingestellt und der Verletzte auf die Möglichkeit der Privatklage verwiesen, §§ 374 ff. StPO[3]."

Wenn es sich hierbei wirklich um einen Betrüger handelt, dann wird er erstens der Staatsanwaltschaft geläufig sein und zweitens würde dann kein Verfahren eröffnet werden, da hierbei mit Sicherheit kein besonders schwerer Fall vorliegt.
 
Kleine Anmerkung......

Wenn die schon abmahngeil sind, sollten wir hier aufpassen was wir schreiben, sonst kriegt Small-n-Tall auch noch Post.
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jetzt aber mal zur sache ansich...

die unterlassungserklaerung ist schonmal recht ernst, wenn in dieser eine einstweilige verfuegung angedroht wird (wenn nicht bzw keine massnahme angedroht wird, ist sie indes sogar ungueltig)
ist dem aber so (verfuegung) dann ist ein "nicht reagieren" das falscheste was man machen kann, denn dann kann die einstweilige verfuegung geltend gemacht werden und deine seite wird geschlossen...

also im grunde genommen schonmal innerhalb der frist reagieren, wie reagieren ist jetzt die frage ? nach dem aktuellen "heise" bzw "supernature" urteil, steht die sachlage fuer foren und blog betreiber schonmal recht schlecht in Deutschland. von daher wuerde ich (keine rechtsberatung) wie folgt vorgehen : die unterlassungserklaerung (abgeaendert) unterschreiben und zwar ohne anerkennung einer rechtspflicht. Die betreffenden eintraege natuerlich auch von der Page entfernen. jegliche forderungen nach schadenersatz (auch den gegnerischen anwaltsgebuehren) zurueckweisen, und darauf hinweisen dass du dich im grunde genommen im recht fuehlst, weil du natuerlich nur eintraege entfernen kannst, auf deren unrechtmaessigkeit du hingewiesen wirst, was du hiermit ja gemacht hast.

wichtig noch, evtl. formfehler in der abmahnung, z.b. fehlende vollmacht des gegners, falsche adressierung deinerseits (z.b. als GBR oder aehnliches) ueberhoehte Berechnung der Anwaltsgebühren (z.b. 1.5 Geschäftswert ohne Begruendung) die allesamt dazu fuehren koennen dass die Abmahnung ungueltig ist...

wie gesagt: dies stellt keine Rechtsberatung dar...
 
Also in der Schweiz würde ich, vorausgesetzt, der Herr Le_tz ist ein "Gauner", die Anwältin um Beweise bitten, was daran falsch sein soll...
 
QUOTE (- Matthias - @ Mo 14.5.2007, 11:06) Es ist immer das Gleiche...

...man kann nie raten wenn nicht alles gepostet wird...

Ich als Leihe weiß nicht was alles relevant ist, und gepostet werden muss.
du meinst wahrscheinlich das Schreiben der Anwältin. Das hab ich leider nur schriftlich und keinen Scanner!


Ich hab die Kommentare von der Seite entfernt, sind also leider nicht mehr ersichtlich.
Als Kommentar habe ich dann noch ein Stellungnahme darunter gestellt.

Nach Prüfung der Kommentare dürften die schlechten Behauptungen aber doch Lügen sein, da sie alle von der selben IP kommen.



QUOTE
Weiteres habe ich Sie aufzufordern, mir binnen einer Frist von 1 Woche, sohin bis länstens zum 18.05.2007 eine von Ihnen unterfertigte Unterlassungserklärung im Original zu übermitteln, worin Sie erklären, dass Sie sich dazu verpflichten, in Hinkunft die Veröffentlichung von unwahren und ruf- und kreditschädigenden Äußerungen betreffend meinen Mandanten zu unterlassen.



Soll ich sowas verfassen und zu ihr senden?
 
das kannst du gerne so formulieren, denn sie fordert ja im klartext von dir, dass DU dich verpflichtest SELBER als PERSON keine solchen behauptungen aufzustellen, insofern hat dies nichts mit aeusserungen von dritten zu tun...

darauf wuerde ich aber explizit hinweisen, wichtig ist: diese unterlassungserklaerung (so schreibst du das auch) gibtst DU OHNE ANERKENNUNG EINER RECHTSPFLICHT ab

und weisst wie gesagt jegliche schadensersatzforderungen zurueck...

aber mal im ernst...das hier ist alles kaffeesatzleserei, geld hin oder her, anwaltlicher rat waere hier nicht schlecht
oder poste wenigstens mal die gesamte abmahnung, wirst ja wohl irgndjemanden kennen der nen scanner hat ?
 
Ich würde da gar nichts unterschreiben und ihr schicken oder zu irgendwas zustimmen..
Was passiert denn wenn du bis zum 18.05 nichts unternimmst?
 
backup der forumeinträge / Logfiles erstellen, Forumeintrag anschliessend löschen, Unterlassungserklärung auf keinen Fall unterzeichnen, nichts bezahlen und abwarten. Von Österreich aus werden die bestimmt keine weiteren Schritte unternehmen, da die das ganze bevorschussen müssten.

cu

martin
 
so mein ich das doch auch
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habe vor paar monaten auch so ein netten brief von einem Internetnutzer erhalten, er wollte 5000¤ von mir und noch andere dummheiten..
habe ihn ignoriert, kam nie was zurück..
 
Ich würde das Entfernen - Punkt. Mehr würde ich nicht tun.

Man könnte ebenfalls noch das Folgende hinschreiben:

Nach Kenntnis des Sachverhalts habe ich die fraglichen Stellen umgehend gelöscht. Für eine Unterlassungserklärung sehe ich keine Notwendigkeit, da ich gemäß BGH Rechtsprechung auch in Zukunft bei derartigen Fällen in der gleicher Weise verfahren werde.

Übrigens - der Rat das Abmahnunwesen ernst zu nehmen, in dem man eine Abmahnung ebenfalls ernst nehmen soll, und darauf möglichst antworten soll, stammt von wem? Klar, von den Anwälten selbst, für die das ja eine erkleckliche Einnahmequelle darstellt.

Da der Jurist im Deutschen Bundestag das bei weitesten vorherrschende Berufsbild ist, kann man 1+1 leicht zusammenzählen und sich selbst die Antwort geben, wieso man den Damen und Herren dieser Zunft die Chance einräumt, mit einem u. U. 5-Minuten-Aufwand gleich einmal das zu verdienen, wofür Teile des Deutschen Volkes, vor allem in Ostdeutschland, mittlerweile einen ganzen Monat oder sogar noch länger arbeiten müssen.

Ich halte dies seit langem für einen Skandal, aber ein altes Sprichwort sagt, jedes Volk wählt seine Schlächter selber. Also wählt sie halt einfach ab, engagiert euch selbst, und macht es auf keinen Fall so wie jetzt in Sachsen-Anhalt, als nur noch ein gutes Drittel zur Wahl gingen. Denn das wollen die doch genau so. Und dann beschimpfen die euch auch noch als dumm und faul, zumindest sinngemäß, wie das auch noch dieser Bundestagsvize mit den Gesichtsfranzen unlängst machte - was irgendwie komisch klang, denn der hat das Arbeiten ja nicht gerade erfunden, wenn man seine Geschichte liest.

...aber dies nur am Rande, weil mir gerade wieder einmal der Kamm schwillt, wenn ich das Gehabe in Deutschland sehe. Ich frage mich allerdings auch wieso ihr noch dort seid, wenn doch jetzt auch die Osteuropäer in die Schweiz kommen - dann kann das jeder Deutsche auch. Oder halt woanders hin, Slowakei z. B., dann könnt ihr auch noch schöne EU-Fördermittel abgreifen und zahlt noch dazu weniger Steuern.
 
Ich habe den Brief jetzt gescannt und angehängt.

Das mir hier keiner eine verbindliche Rechtsberatung geben kann ist mir klar, tut aber schon gut mit jemanden darüber zu reden.

danke für alle bisherigen Antworten.
 
sorry, ich noch mal.

Ich und die Anwältin leben in Österreich. Gelt jetzt deutsches Recht (Herr Le_tz) oder österreichisches (ich und Blog)?
 
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