Zukünftiger Markenname als Domain

Floern

Mitglied
Heyho

Ich habe mir letztens folgende Frage gestellt:
Wenn ich einen frei erfundenen, bisher nicht existenten Phantasie-Namen als .com-Domain registriere, und wenige Jahre später wird z.B. in den USA eine Unternehmung gegründet mit genau diesem Namen, oder jemand lässt diesen Namen als Marke eintragen, könnte es dann für mich als Besitzer dieser Domain Probleme geben? Schliesslich benutze ich dann ja einen geschützten Namen als Domain, auch wenn ich zuerst war.

Kennt hier jemand die Rechtslage? Oder hat schon mal jemand sowas erlebt?

Grüsse, Florian
 
QUOTE (Paul_Kuhn @ Mi 18.11.2009, 00:07)first come - first serve

Das dachte ich natürlich auch, aber ich glaube mal etwas davon gelesen zu haben, dass bei TLDs wie .com oder .org andere Regeln herrschen.. Daher überhaupt meine Frage.
 
Ich bin da nicht sicher, ich meine aber, dass es durchaus zu Problemen kommen kann. Und zwar unabhängig von der Top-Level-Domain, also auch bei .de oder .ch - Domains.

Wenn ich mich richtig erinnere gab es mal den markenrechtlichen Streit um das Logo der Tageszeitung "taz". Sie hatte seit jeher eine Tatze als Symbol, hatte es aber nicht als Bildmarke schützen lassen. Irgendwann danach begann die Bekleidungsfirma "Jack Wolfskin" wohl mehr oder weniger das gleiche Logo zu nutzen, trug es als Bildmarke ein, verklagte die taz und bekam teilweise recht. Aber wie gesagt, ich bin nicht ganz sicher...
 
Hiho!

Markenrecht ist leider nicht ganz so einfach. Es reicht nicht, eine Marke anzumelden, man muß sie auch nutzen und verteidigen. Und nicht immer gilt im Markenrecht: wer zuerst kommt, malt zu erst. Das hängt von zahlreichen Faktoren ab, wie z.B. Verbreitung der Marke. Deshalb läßt sich Deine Frage pauschal wohl nicht beantworten.

Bei der Geschichte mit der Taze kommt eine ganz andere Sache zum Tragen: Eine Marke wird i.d.R. für verschiedene Bereiche angemeldet. Bei JW sind das z.B. Textilien, Bekleidung, Taschen... Der Rechtsstreit damals mit der Taz bezog sich vor allem auf das Merchandising Material der Taz und nicht auf die Zeitung, also auch T-Shirts... Trotzdem ist das Urteil in meinen Augen etwas merkwürdig.

MfG
Ansgar
 
aber grundsätzlich muss er keine befürchtungen haben, besonders dann, wenn die website auch betrieben wird. in den meisten fällen gilt wie paul sagt: first come - first serve

fälle von überragender bekanntheit wir ariel.ch und ähnliche fälle sind nie ausgeschlossen, wie ansgar sagt, aber die gefahr ist relativ klein. wenn du ganz sicher gehen willst, lass dich von einem juristen beraten. (ich selbst hätte keine bedenken)

mfg ric
 
QUOTE (Floern @ Mi 18.11.2009, 12:16)
QUOTE (Paul_Kuhn @ Mi 18.11.2009, 00:07)first come - first serve

Das dachte ich natürlich auch, aber ich glaube mal etwas davon gelesen zu haben, dass bei TLDs wie .com oder .org andere Regeln herrschen.. Daher überhaupt meine Frage.

Ich lese beruflich bedingt täglich Urteile der WIPO und des NAF. Bisher ist mir
kein Fall bekannt, bei dem jemand eine Domain zugesprochen bekam, die weit
vor der Markenanmeldung angemeldet wurde. Es sei den, der Domaininhaber
zeigt auf seiner Webseite Werbeanzeigen, die das Geschäftsfeld des Marken-
inhabers kreuzen. Aber das kannst du ja verhindern.

Wenn man vor ein Domainnamen-Schiedsgericht geladen wird, prüfen
die Schiedsrichter immer, ob folgende drei Punkte erfüllt werden:
  • (1) the domain name registered by the Respondent is identical or confusingly
    similar to a trademark or service mark in which the Complainant has rights;
  • (2) the Respondent has no rights or legitimate interests in respect of the domain name; and
  • (3) the domain name has been registered and is being used in bad faith.
Salopp übersetzt:
1. der Domainname entspricht dem Markennamen
2. der Domaininhaber hat keinerlei Rechte an dem Namen
3. die Domain wurde mit der Absicht registriert, den Markeninhaber zu schaden

Alle drei Bedingungen müssen zwingend erfüllt sein, damit das
Schiedsgericht zu der Entscheidung kommen kann, dass die Domain
an den Kläger zu übertragen ist.

Eine verbindliche Antwort kann dir niemand geben, da man ja bekanntlich vor
Gericht und auf hoher See in Gottes Hand ist.

Eventuell weiss ein in Markenrecht spezialisierter Anwalt mehr dazu.

Ahoi!
 
Also so wie ich das interpretiere, könnte man nur dann Probleme bekommen, wenn man den Markeninhaber schädigt oder in der gleichen Branche tätig ist.
Des Weiteren gehe ich auch nicht davon aus, dass jemand eine Marke einträgt, welche schon anderweitig verwendet wird bzw. bekannt ist. Ich mein', wer hat schon Interesse eine Marke zu registrieren obwohl er weiss, dass er danach noch vors Gericht muss, um "mich" auszuschalten.

Die Geschichte mit der Tazze scheint ja ganz ähnlich zu sein, soweit ich herausgefunden habe. Aber JW scheint es aber sehr ernst zu nehmen:
QUOTE (Wikipedia: Jack_Wolfskin#Rechtliche_Auseinandersetzungen)Seit 2009 lässt Jack Wolfskin auch Kleinstunternehmer kostenpflichtig abmahnen, die diverse Pfotenabdrücke wie z. B. Katzenpfoten als Schmuckelement auf ihren Produkten verwenden, auch wenn es sich nicht um Kleidung handelt. [...] Im Oktober 2009 wurde bekannt, dass das Unternehmen auch Hobbybastler dazu zwingen will, ihre Zustimmung zu Vertragsstrafen von bis zu 10.000 € bei einer Verletzung ihrer Markenrechte zu geben.


Auf alle Fälle danke für eure Beiträge/Meinungen.
wink.gif
 
QUOTE (Floern @ Mi 18.11.2009, 15:25)
Die Geschichte mit der Tazze scheint ja ganz ähnlich zu sein, soweit ich herausgefunden habe. Aber JW scheint es aber sehr ernst zu nehmen:

QUOTE (Wikipedia: Jack_Wolfskin#Rechtliche_Auseinandersetzungen)Seit 2009 lässt Jack Wolfskin auch Kleinstunternehmer kostenpflichtig abmahnen, die diverse Pfotenabdrücke wie z. B. Katzenpfoten als Schmuckelement auf ihren Produkten verwenden, auch wenn es sich nicht um Kleidung handelt. [...] Im Oktober 2009 wurde bekannt, dass das Unternehmen auch Hobbybastler dazu zwingen will, ihre Zustimmung zu Vertragsstrafen von bis zu 10.000 € bei einer Verletzung ihrer Markenrechte zu geben.


Auf alle Fälle danke für eure Beiträge/Meinungen.
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Nachdem aber massive Proteste gegen diese Praxis von Wolfskin laut wurden und man in Google nurnoch JW-Shops und JW-Flames zu lesen bekommt rudern sie aber wohl auch schon zurück.
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Das Thema war klar abgesteckt:
"ein bisher nicht existierender Phantasie-Namen" wollte der OP als Domain registrieren.

Damit bekommt man GARANTIERT NIE Probleme.

Wenn jemand später eine gleichlautende Wortmarke eintragen sollte, kann man diese ANNULIEREN lassen. Denn eine Marke soll originell sein und der Name vorher nicht existieren.

Sollte man von der Domain oder der Marke nicht Gebrauch machen, entfällt der Anspruch auf Markenschutz (diesen Schutz hat man auch, wenn keine Marke eingetragen wird).
Ich glaube in Europa beträgt diese Frist 5 Jahre.



 
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