Wie Mitarbeiter bei "einmaliger Entlohnung"...

André Griepenburg

Legendäres Mitglied
Hallo,

ich habe einen Kollegen der mir ab und an bei Projekten aushilft. Das ganze ist sehr unregelmäßig.
Ich möchte ihm nun gerne dafür entlohnen, wobei es hier nur um sehr geringe Summen geht.
Trotzdem bin ich mir über die Vorgehensweise nicht sicher.

Bei uns aufm Amt gibt es leider keine Hilfe, bei der Agentur für Arbeit genauso.
Nun hoffe ich mal, dass ihr mir weiter helfen könnt.

- Wie muss ich diese "Ausgabe" verbuchen?
- Brauche ich die Lohnsteuerkarte meines Freundes?
- Kann ich überhaupt so etwas als Kleinunternehmer machen?
- Was muss ich beachten?


Ich bin über jeden Tipp hier dankbar.
Danke
 
verbuch es doch einfach als "provision" (im weitesten Sinne). Ob er es denn bei seiner Steuerklärung angibt ist dann ja nichtmehr dein Problem...
 
eben...lass dir von IHM eine rechnung an DICH schreiben...das ganze dann als provision verbuchen wie eine ganz normale Rechnung...somit ist er fuer seine steuer selbst verantwortlich

 
QUOTE (DC-Forum @ Mo 9.4.2007, 22:08) verbuch es doch einfach als "provision" (im weitesten Sinne). Ob er es denn bei seiner Steuerklärung angibt ist dann ja nichtmehr dein Problem...

Nunja, er hat ja bisher keine Gewerbe oder so angemeldet, programmiert nur zum Hobby/Spaß
wink.gif

Und ich möchte ihn auch nicht in Probleme verwickeln.

Als Provision das abzurechnen wäre vielleicht eine Möglichkeit.
 
QUOTE (André Griepenburg @ Mo 9.4.2007, 21:40)Nunja, er hat ja bisher keine Gewerbe oder so angemeldet, programmiert nur zum Hobby/Spaß
wink.gif

Und ich möchte ihn auch nicht in Probleme verwickeln.

Als Provision das abzurechnen wäre vielleicht eine Möglichkeit.

'Provision' ist dehnbar wie Gummi.

Ich sehe da zwei Möglichkeiten:

- Er macht selbst ein Kleingewerbe, dann schreibt er dir ganz normal eine Rechnung
- Theoretisch Anstellung / Beschäftigung. Scheint mir aber unsinnig, da nichts regelmäßiges vorliegt, auch ein 400.- Job entspricht nicht einem 'ab und an'.

Wenn Du ihm Geld gibst und das bei dir als Ausgaben geltend machst, ist das für ihn Einkommen - also muß er es angeben / versteuern und die üblichen Dinge beachten (Nebentätigkeit, Auswirkung auf staatl. Unterstützung).
 
QUOTE Bei uns aufm Amt gibt es leider keine Hilfe, bei der Agentur für Arbeit genauso.

zur beratungskompetenz von behörden, ämtern, ihk könnte ich ja schon einen "lästerthread" eröffnen
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QUOTE Ich möchte ihm nun gerne dafür entlohnen, wobei es hier nur um sehr geringe Summen geht.

hatte vor einer zeit mal ne ähnliche fragestellung. der steuerberater meinte am einfachsten wäre eine gutschrift.
(musst ja nicht "programmierauftrag" reinschreiben
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)
 
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