Widerrufsrecht in der Schweiz

tarkka_ch

Angesehenes Mitglied
Innerhalb welcher Frist kann ein Kunde eine Bestellung, die er in einem Onlinetshop getätigt hat widerrufen?
Und wann beginnt die Frist zu laufen? Wird eine Beleerung von Schweizer Gerichten auch verlangt?

Nach Schweizer Recht.

 
Gemäss schweizer OR gibt es kein Widerrufsrecht für Online Geschäfte.. Soviel ich weiss besteht jedoch für den Verkäufer generell die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten solange der Verkäufer die Bestellung noch nicht erhalten (d.h. gelesen) hat oder dieser die Bestellung innert nützlicher Frist nicht bestätigt hat.

cu

martin
 
QUOTE
Soviel ich weiss besteht jedoch für den Verkäufer generell die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten solange der Verkäufer die Bestellung noch nicht erhalten (d.h. gelesen) hat oder dieser die Bestellung innert nützlicher Frist nicht bestätigt hat.


Meinst du Käufer oder Verkäufer. Hast du grad OR-Nummer und Artikel zur Hand?

Gruess,
Joel
 
Die einzige Bestellung die Wiederrufen werden kann ist die schriftliche. Der Wiederruf muss zum Zeitpunkt der Bestellung erfolgen (Praxis?!)

Ansonsten gibt es nur für Haustürgeschäfte ein Wiederrufsrecht.
 
QUOTE Die einzige Bestellung die Wiederrufen werden kann ist die schriftliche.

Da stellt sich die Frage, was schriftlich ist. Zumal ich in einem Autohaus in der Nähe das Auto auch erst 14 Tage nach Vertragsabschluss abholen könnte.

Gilt E-Mail auch als schriftlich?

Ich muss mal meine Rechtsberaterin konsultieren . . . .
wink.gif
 
QUOTE (madox @ Mo 16.10.2006, 20:34)
QUOTE
Soviel ich weiss besteht jedoch für den Verkäufer generell die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten solange der Verkäufer die Bestellung noch nicht erhalten (d.h. gelesen) hat oder dieser die Bestellung innert nützlicher Frist nicht bestätigt hat.


Meinst du Käufer oder Verkäufer. Hast du grad OR-Nummer und Artikel zur Hand?

Gruess,
Joel

Art. 9
6. Widerruf des Antrages und der Annahme
1 Trifft der Widerruf bei dem anderen Teile vor oder mit dem Antrage ein, oder wird er bei späterem Eintreffen dem andern zur Kenntnis gebracht, bevor dieser vom Antrag Kenntnis genommen hat, so ist der Antrag als nicht geschehen zu betrachten.
2 Dasselbe gilt für den Widerruf der Annahme.

Obligationenrecht


Konkret bedeutet das, dass der Käufer den Antrag widerrufen kann, bevor der Verkäufer die E-Mail mit der Bestellung gelesen hat. Ist natürlich etwas schwierig von der Beweislage her..

grüessli

martin
 
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