Werbung für Schneeballsysteme . . . .

Christian

Legendäres Mitglied
Gem. einem Urteil des Schw. Bundesgerichtes unterstellt sich ein Vermittler von Lawinenspielen, Schneeballsystemen usw. stillschweigend einem Auskunfts- und Beratungsvertrag. Gem. dem Richtergremium muss der Vermittler aus diesem Grund seine Kunden über die Risiken einer Geldanlage aufklären. Tut er das nicht, macht er sich strafbar. Im vorliegenden Fall musste der Vermittler 50% des eingesetzten Kapitals an den geschädigten resp. dessen Erben zurückzahlen! 50% darum, weil dem Kunden Eigenverschulden vorgeworfen wurde (na wer ist noch sooo dumm?).

Ich finde das Urteil absolut positiv und richtig! Also Vorsicht, wer in Foren oder anderen Internetseiten Werbung für so schräge Sachen macht und der Schweizerischen Gerichtsbarkeit unterworfen ist!!!!
 
Richtig so, ein Schneeballsystem ist immer früher oder später zum scheitern verurteilt...
Die einzigen die immer profitieren sind die die ganz oben stehen ^^

Ich wünsche mir auch so ein Gesetz für Deutschland, aber da werden wir wohl ewig warten müssen.
 
Ich persönlich habe noch nie z.b. in Signaturen Werbung für illegale Schneeballsysteme gesehen (evt. auch nicht bemerkt).
 
Millionär in 30 Tagen . . . . ohne Arbeit viel Geld . . .

Das sind so die häufigsten Schlagwörter. Nur selten steht "verdienen Sie Geld mit illegalem Schneeballsystem"
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. Aber in einer Signatur habe ich das auch noch nicht gesehen. Zumindest nicht hier.
 
QUOTE (Christian @ Do 22.6.2006, 12:13) Gem. einem Urteil des Schw. Bundesgerichtes unterstellt sich ein Vermittler von Lawinenspielen, Schneeballsystemen usw. stillschweigend einem Auskunfts- und Beratungsvertrag. Gem. dem Richtergremium muss der Vermittler aus diesem Grund seine Kunden über die Risiken einer Geldanlage aufklären. Tut er das nicht, macht er sich strafbar. Im vorliegenden Fall musste der Vermittler 50% des eingesetzten Kapitals an den geschädigten resp. dessen Erben zurückzahlen! 50% darum, weil dem Kunden Eigenverschulden vorgeworfen wurde (na wer ist noch sooo dumm?).

Ich finde das Urteil absolut positiv und richtig! Also Vorsicht, wer in Foren oder anderen Internetseiten Werbung für so schräge Sachen macht und der Schweizerischen Gerichtsbarkeit unterworfen ist!!!!

Interessiert mich ... kannst du noch den Link posten oder mir eine Quelle zukommen lassen?
 
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