Wer haftet: Domaininhaber oder Seitenbetreiber?

Patrick Z

Angesehenes Mitglied
Hi,

ich würde gerne wissen wie es rechtlich mit einer Weiterleitungsdomain aussieht.

Fall 1:

Ich habe eine Domain bei einem Anbieter X gekauft. Logischerweise bin ich dafür verantwortlich, ich stehe auch dann bei der denic als Admin-C in deren Datenbank.

Aber ich leite mit der Domain alle Aufrufe auf die "domain-xd124%.533.de" (erfundener Name, der als Domainname nicht zulässig wäre
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) weiter.
Inwiefern bin ich nun immer noch voll verantwortlich für den Inhalt der Website, die auf einer anderen Domain liegt, eben "domain-xd124%.533.de"?

Kann mir jemand mich aufklären? Ich will keine Rechtsberatung, das ist in Deutschland nicht erlaubt, aber ein paar Hinweise.
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Danke.
 
mitstörerhaftung..... so auf den ersten blick würde ich sagen du kannst mind. bedingt mithaftbar gemacht werden. warum machst du sowas wird sich auch ein richter fragen... und wenn man dann noch dieses posting findet ;-)

finger weg von seiten, auf die man nicht linken darf und soll
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ric
 
Nein, ich meine natürlich eine seriöse Seite.
Aber abgemahnt kann ja jede Site werden und sei es, weil das Impressum fehlerhaft ist.
 
Hallo,

ich würde mal sagen, das ist das Risiko des Lebens...
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Aber ernsthaft ist eine Abmahnung bei einer Weiterleitungs-URL zumindest doch weniger wahrscheinlich.

Das Problem sind halt meistens nicht die, die Abmahnen weil sie sich gegen tatsächliche Rechtsverstöße wehren wollen, denn die gehn ja meist direkt gegen die entsprechende Zielseite vor, sondern die Massenabmahner, die es der Abmahung (böse Zungen sagen des Geldes wegen, aber das stimmt natürlich nicht...
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) tun... und die brauchen halt genügend Opfer...

Man muss halt gut aufpassen wohin man so weiterleitet. Natürlich kann man aber diese Seite dann nicht vom Anwalt prüfen lassen, oder ständig kontrollieren ob sich der Inhalt wechselt.

Nach Deutschem Recht und Rechtsprechung halt leider schwierig. Webmaster in DE sein ist halt immer mit einem Restrisiko versehen das wir alle leider tragen müssen.

Manchmal aber auch gut so, damit tatsächliche Rechtsverletzungen auch geahndet werden können. Nur wir Deutschen übertreibens halt gern ein bisschen....
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Ok, danke.
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Und gegen Massenabmahner wird man sowieso vor Gericht ziehen müssen, damit man Recht bekommt, da Massenabmahnungen in der BRD nicht erlaubt sind.
 
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