Was würdet Ihr machen?

Marcs

Legendäres Mitglied
Hallo,

Ich habe heute auf providerliste.ch gesehen, dass ein (mir nicht unbekannter) sich einige ähnliche Domains unter seinen Nagel gerissen hat, welche zum Verwechseln meiner ähnlich sehen.

Würdet Ihr einer solchen Person eine Frist gewähren oder direkt eine Anzeige einreichen?

Fakt ist, dass die Person mit unserem Unternehmen einen Vertrag wollte, wir diesen aber wie einige andere Unternehmen aus dem Grund ablehnten, da wir Ihr Auftretten / Ihren Businessplan als katastrophal empfanden.

Gruss Marc
 
QUOTE (ms @ Fr 9.3.2007, 22:16)Würdet Ihr einer solchen Person eine Frist gewähren oder direkt eine Anzeige einreichen?

Ich würde den einfach ignorieren und keine Zeit in sinnlose Streitereien hineinstecken. Soll er doch mit den Domains glücklich werden.
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Die Zeit lieber für die eigenen Kunden aufwenden, das ist nützlicher.

Edit: An der Stelle, wo Du so etwas persönlich nimmst und irgendwie darauf reagierst (dich von deinem Hauptgeschäft ablenken läßt), hast Du schon verloren.
 
Schliesse ich mich jAuer an. Solange du nicht nachweislich Schaden (Umsatzeinbussen und/oder Imageverlust) an dem Auftritt nimmst, würde ich von irgendwelchen Streitereien absehen.
 
QUOTE Die Zeit lieber für die eigenen Kunden aufwenden, das ist nützlicher.

Ja, das stimmt natürlich.. wer wünscht sich sowas schon.


QUOTE Edit: An der Stelle, wo Du so etwas persönlich nimmst und irgendwie darauf reagierst (dich von deinem Hauptgeschäft ablenken läßt), hast Du schon verloren

Ja, das ist mir natürlich bewusst. Ich selbst setze mich eigentlich nie mit solchen Fällen auseinander (ist nicht das erste mal), das soll (sofern notwendig) der Anwalt machen.
 
was willst du den anzeigen? mit welcher begründung willst du eine unterlassung fordern? sehe keine aussicht, selbst wenn alles sehr ähnlich ist.

wir von anderen bereits geraten. konzentrier dich auf dein geschäft, schau nach vorne, bleib besser und alles wird gut.

ric
 
Hi,

So wie ich es sehe habt Ihr eine Kollektivgesellschaft und der andere nennt sich einfach so!!
Oder ?

Wenn das so ist würde ich ev. mal bei einem Anwalt abklären ob man über eine Kollektivgesellschaft einen geschützten Namen hat oder nicht, wenn ja würde ich der anderen Firma einen eingeschr. Brief mit dem Gesetzes Text zukommen lassen. Ich denke dies hätte schon eine Wirkung.


mfg

Martin
 
Hallo erstmal..! meine frage kann man bei solcher sache wirklich eine anzeige machen=?
weil der name iust ja nicht der gleiche ..!
würde ich verstehn wen der zbs www. blbl.de endung hätte dan oke...

aber der name ist ja nicht der gleiche..!
würde mich wunder nehmen..!

wäre das zbs auch strafbar wen ich ne seite
zbs glamour nene und ein anderer r glamourli ..?
 
QUOTE (martina22 @ So 11.3.2007, 9:52) Hallo erstmal..! meine frage kann man bei solcher sache wirklich eine anzeige machen=?
weil der name iust ja nicht der gleiche ..!
würde ich verstehn wen der zbs www. blbl.de endung hätte dan oke...


Ich sags mal so... in diesem Fall vermutlich ja.
Die Domain selbst wiederspiegelt einfach eine andere Zeitform, also das Gleiche.

Ist die Domain sehr ähnlich, so kann dies als unlauterer Wettbewerb eingestuft werden, was auch immer wieder vorkommt. In meinem Fall (welcher sich bereits abgeschlossen haben sollte), ist auch der Zeitaspekt kein Hinderniss, da das Unternehmen+unsere Domain seit längerem bestehen.

Gleich und Ähnlich sind immer zwei Dinge, da Entscheidet der Richter (es ist einfach für beide Parteien sehr teuer einen solchen Prozess zu führen, dass sollte man nie vergessen).


QUOTE wäre das zbs auch strafbar wen ich ne seite zbs glamour nene und ein anderer r glamourli ..?


Ich denke, wenn der andere ein Unternehmen hat, welches diesen Firmennamen / diese Marke hat und du das gleiche vertreibst, dann wird dies (meiner Meinung nach) als unlauterer Wettbewerb gesehen. Wenn du in Deutschland lebst, dann ist es noch viel verrückter (ich hatte mal einen Rechtsstreit mit NBC).

Gruss Marc

PS: Der andere Halter hat eingelenkt.
 
ich glaube diese klage wäre in der schweiz chancenlos, wenn die endung nicht scout24 oder ähnlich heisst. wenn die gegenpartei einen guten anwalt hat, dann würde hier wohl auf granit gebissen werden.

ric
 
Wenn Du eine konkrete Rechtswürdigung möchtest, musst Du die Domains nennen, deren Content und auch Alter - bei dem derzeitigen Wissenstand ist alles andere nur Mutmassung.
 
Ich würde das ebenfalls ignorieren, außer wenn Deine Markenrechte oder Dein Geschäftsbetrieb davon irritiert würde.

Falls nicht ignorierbar, halte ich es in Deinem Fall für sinnvoller den Streit von einem Anwalt schlichten lassen. Schließlich hatte die andere Partei ja wohl erfolglos versucht, mit euch in eine Geschäftsbeziehung zu treten, und will Dich nun ärgern. Da solltest Du dann wirklich nicht Deine Energie drauf verschwenden.

Gruß

Martin
 
QUOTE (- Matthias - @ So 11.3.2007, 13:04) Wenn Du eine konkrete Rechtswürdigung möchtest, musst Du die Domains nennen, deren Content und auch Alter - bei dem derzeitigen Wissenstand ist alles andere nur Mutmassung.

Habe ich aus dem ersten Beitrag entfernt.

Wie gesagt. Wir haben uns mit dem Halter geeinigt und der Fall ist abgeschlossen.
 
Ich hatte Deinen kleinen Nachsatz unter "PS" überlesen. Dennoch - ein interessantes und wichtiges Thema für alle hier.
 
QUOTE (- Matthias - @ So 11.3.2007, 13:20) Ich hatte Deinen kleinen Nachsatz unter "PS" überlesen. Dennoch - ein interessantes und wichtiges Thema für alle hier.

Ja, sicher ein interessantes Thema. Nur wie solche Fälle ausgehen vor Gericht kann man nicht vorhersehen.

Hier ist z.B. der Kläger gescheitert (ging um den Firmennamen und die Verwechslungsgefahr).
http://www.itnewsbyte.com/de/news/nws126928,,.htm

Was jedoch deutlich zum Ausgang eines Prozesses beitragen könnte, sind die Prozesskosten. Ein solcher Prozess kostet schnell einmal einige 10 bis 100-tausend Franken. Ob sich dies lohnt, würde ich einmal in Frage stellen bei den meisten Domains/Firmennamen. Dann gibt es noch das Schlichtungsverfahren der Switch, welches mit 2000 Franken (Expertenentscheid) relativ günstig ist.

Wie es ausgegangen wäre, wenn der Gegner nicht eingelenkt hätte, kann ich nicht sagen. Es hätte jedoch auf beiden Seiten Geld und Zeit gekostet und wer verschwendet dies schon gerne...
 
QUOTE (ms @ So 11.3.2007, 13:34)
Matthias - schrieb:
Ob sich dies lohnt, würde ich einmal in Frage stellen bei den meisten Domains/Firmennamen. Dann gibt es noch das Schlichtungsverfahren der Switch, welches mit 2000 Franken (Expertenentscheid) relativ günstig ist.

und sich aber auch nach dem entscheid keiner dran halten muss.... dann gehts weiter auf dem zivilweg ;-) - dieses verfahren ist ein witz.

ric
 
Übrigens nur so am Rande. Das Gesetz wird per 1. 4. 2007 in der Schweiz so geändert, dass .ch und .li Domains NICHT mehr vererbt werden können. Immer gut also wenn die Domains einer GmbH gehören. Die Switch werde sich jedoch bei einem Erbnachweis kullant zeigen beim Übertrag, da es aber gegen das Gesetz ist, könnte jemand intervenieren.

einen ausführlicheren bericht dazu habe ich mal hier verfasst:
http://blog.omc.ch/2007/02/09/ch-und-li-do...vererbt-werden/

die Vorträge von Switch und Bakom dazu sollten auf der Website von http://www.domainpulse.org immer noch zum Download zur Verfügung stehen.

ric
 
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