Unwarheiten auf Webseite

siw

Aktives Mitglied
Folgende Frage beschäftigt mich seit einer Weile:
Was sieht das CH-Recht betreffend unwahren Angaben auf Webseiten? Inwiefern kann der Betreiber, wenn überhaupt, haftbar gemacht werden (z.B. bei dadurch entstandenen Schaden)? Und kann er gezwungen werden, den Text zu ändern wenn dieser irreführend ist.

Folgendes Beispiel:
Die Intrum Justitia beschreibt in ihren FAQs auf my-money.ch den Verzugssschaden so:
QUOTE 15. Muss ich zusätzliche Kosten bezahlen?
Gemäss Artikel 106 des Obligationenrechts sind Sie dazu verpflichtet, die Zusatzkosten zu
übernehmen.

16. Was ist ein Verzugsschaden?
Das sind Kosten, die dem Gläubiger aufgrund der Nichtbezahlung der Rechnung entstanden sind.
Die Voraussetzungen für die Geltendmachung des Verzugsschadens sind in Art. 106 OR
aufgeführt. Gemäss dieser Rechtsnorm soll der Schuldner für den gesamten, von ihm zu
verantwortenden Verspätungsschaden (Verzugsschaden) aufkommen.



Ich finde diesen Text sehr irreführend, da damit lesenden gesagt wird, dass sie die enormen zusätzlichen Kosten, die manchmal sogar den eigentlichen Rechungsbetrag übersteigen, zu bezahlen haben obwohl der Gläubiger verpflichtet ist diesen Schaden nachzuweisen. Inkassokosten dürfen dabei nicht weiterverrechnet werden!
Anregung: http://www.schuldenhotline.ch/inkassobueros.php

 
Ich denke mal der Verzugschaden düfte die primärforderung nicht übersteigen können. Was als Verzugsschaden geltend gemacht werden kann sind natürlich gängige Bankzinsen wenn Vorauszahlungen getätigt wurden aber auch die Forderung selbst kann verzinst werden da eine nicht gezahlte Forderung dann als unfreiwilliger Kredit angesehen wird. Es ist eine gängige Methode der Anwälte Forderungen einzuklagen zu denen der Verzugsschaden hinzugerechnet wird was den Streitwert natürlich in die Höhe treibt.

Gruß Ronny
 
Der Verzugsschaden, ist der Schaden, welcher nachweislich entstanden ist. Verzugsschaden ist aber NICHT Zinskosten, NICHT Mahngebühren, etc.

Lass dich betreiben, erhebe Rechtsvorschlag und am Schluss wird im Normalfall der Verzugsschaden komplett gestrichen. Auch Mahngebühren über 10 Franken sind kritisch.

QUOTE (Art 106)3. Weiterer Schaden
1 Hat der Gläubiger einen grösseren Schaden erlitten, als ihm durch die Verzugszinse vergütet wird, so ist der Schuldner zum Ersatze auch dieses Schadens verpflichtet, wenn er nicht beweist, dass ihm keinerlei Verschulden zur Last falle.
2 Lässt sich dieser grössere Schaden zum voraus abschätzen, so kann der Richter den Ersatz schon im Urteil über den Hauptanspruch festsetzen.


P.S: IRRTUM JUSCHTITIA bewegt sich rechtlich im grauen Bereich... ist in meinen Augen absolut unseriös.
 
QUOTE (ronnic @ Do 29.6.2006, 8:15) Was als Verzugsschaden geltend gemacht werden kann sind natürlich gängige Bankzinsen wenn Vorauszahlungen getätigt wurden aber auch die Forderung selbst kann verzinst werden da eine nicht gezahlte Forderung dann als unfreiwilliger Kredit angesehen wird.

Das mit den Zinsen wird folgendermassen geregelt: Der Gläubiger darf 5.00% (wenn nicht anders vereinbart) vom Betrag verlangen.


QUOTE Der Verzugsschaden, ist der Schaden, welcher nachweislich entstanden ist. Verzugsschaden ist aber NICHT Zinskosten, NICHT Mahngebühren, etc.

...und eben auch nicht Inkassokosten, also der Lohn für die Intrum.


QUOTE Lass dich betreiben, erhebe Rechtsvorschlag und am Schluss wird im Normalfall der Verzugsschaden komplett gestrichen.

Naja, hier betrifft es nicht mich. Ich rate dem Betreffenden Intrum ein Mail zu schreiben mit der Bitte, den Verzugsschaden innert nützlicher Frist nachzuweisen, ansonsten wird einfach der geschuldete Betrag + Zinsen bezahlt.

Aber kann man dem Betreiber wegen solchen irreführenden Angaben verordnen, dies zu ändern?
 
QUOTE (Simon Wälti @ Do 29.6.2006, 12:17) Naja, hier betrifft es nicht mich. Ich rate dem Betreffenden Intrum ein Mail zu schreiben mit der Bitte, den Verzugsschaden innert nützlicher Frist nachzuweisen, ansonsten wird einfach der geschuldete Betrag + Zinsen bezahlt.

Ich bin in die Mühlen der intrum geraten. wurde von denen Belästigt, obwohl alles bezahlt war, auch ein Zahlungnachweis hat nichts gebracht. Briefe wurden endlos lange geschrieben...

Diesem Verein einen Brief zu schreiben bringt nicht.

Erst als ich angerufen habe, gesagt hab dass Sie mich betreiben sollen, hatte ich Ruhe von dem Verein. Kann euch gerne den Schriftwechsel hierzu zeigen. ==> PM
 
QUOTE (Benedikt @ Do 29.6.2006, 12:28) Diesem Verein einen Brief zu schreiben bringt nicht.

Was erhoffen sich die Verantwortlichen von solchen ewigen Quälereien eigentlich? Dass der Betreffende müde wird und einfach so zahlt? Autsch.

 
QUOTE (Simon Wälti @ Do 29.6.2006, 12:35)
QUOTE (Benedikt @ Do 29.6.2006, 12:28) Diesem Verein einen Brief zu schreiben bringt nicht.

Was erhoffen sich die Verantwortlichen von solchen ewigen Quälereien eigentlich? Dass der Betreffende müde wird und einfach so zahlt? Autsch.

Den Ruf des Auftraggebers nachhaltig zu schädigen. Ich hab die nächste Kündigungsfrist bei denen gerne wahrgenommen.
 
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