Umsatzsteuer Schweiz

Marcs

Legendäres Mitglied
Hallo,

Ich denke mal es gibt hier einige, dessen Unternehmen steuerpflichtig ist (nur CH). Ich stehe nun vor dem Problem das ich noch 2007 einen Umsatz unter der Grenze von 75k pro Jahr hatte. Da sich in diesem Jahr das Geschäft sehr gut entwickelt hat und der Umsatz 2008 nun rund viermal so hoch ausfällt habe ich nun deutlich mehr als die Grenze zur Steuerpflicht. Muss ich nun Rückwirkend auf das Jahr 2008 die Umsatzsteuer nachzahlen oder bin ich für 2008 noch befreit? Blicke da noch nicht ganz durch, brauche aber die aktuelle Bilanz sehr zügig für den neuen Business Plan (Venture Kapital Suche).

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QUOTE (Marc Schuler @ Mo 8.12.2008, 13:24)Muss ich nun Rückwirkend auf das Jahr 2008 die Umsatzsteuer nachzahlen oder bin ich für 2008 noch befreit? Blicke da noch nicht ganz durch, brauche aber die aktuelle Bilanz sehr zügig für den neuen Business Plan (Venture Kapital Suche).

Frage dein Finanzamt.

Wenn dir hier jemand eine 'angenehmere Lösung' nennt und dein FA das dann anders entscheidet, dann ist das Problem groß, unnötig groß.

PS: Theoretisch ist das unlogisch, weil (zumindest in DE) die alten Rechnungen ohne UST ausgestellt wurden, so daß man da jetzt nicht nachträglich UST abführen kann. Aber praktisch gibt es die Möglichkeit einer anderen Entscheidung - also lieber gleich von der dafür zuständigen Stelle die Information einholen.
 
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