Umsatzsteuer bei Texten?

MWM-Fachverlag

Angesehenes Mitglied
Ich weiß, das Thema wurde schon in vielen Foren durchgekaut. Trotzdem möchte ich Euch um Eure Meinung bitten.

Ich komme aus Deutschland und habe für meine Texte immer 19% Umsatzsteuer berechnet. Nun sagte mir ein Steuerberater, dass ich dafür nur 7% Ums.St. berechnen müsse, da es sich beim Textverkauf um die Übertragung von Rechten handelt (nach dem Urheberrechtsgesetz).

Was ist denn nun richtig?

Und außerdem: Wenn doch der ermäßigte Satz gilt, kann ich dann die über Jahre zuviel bezahlte UmsSt. von meinem FA zurückfordern?

Ich habe schon bei meinem FA angerufen, dort wollte man mir aber keine verbindlichen Auskünfte geben.

Grüße
Marc
 
Wenn das sogar dein Steuerberater sagt solltest du das auch glauben, oder wechseln
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Ich erhalte die Textrechnungen immer mit 7% MwSt.
 
das mit den ermäßigten mwst-satz stimmt meines wissens. (google hilft dir da auch weiter) ..

nur wieso hast du zuviel umsatzsteuer ans finanzamt bezahlt?
die umsatzsteuer ist doch nur ein durchlaufender posten. kunde zahlt preis + steuer, und du gibst die steuer weiter ans finanzamt. ob jetzt 7% oder 70% macht für dich doch keinen unterschied.
die einzigen die zuviel bezahlt haben sind deine kunden.

oder musst du auf den rechnungen keine mwst ausweisen? (kleinunternehmer)
 
Doch, ich weise die UmsSt. in meinen Rechnungen aus.

Natürlich habe ich nichts von der zuviel gezahlten Steuer. Aber gibt es trotzdem eine Möglichkeit, diese zurückzufordern? Es ist ja nun mal so, dass ich 12% zuviel gezahlt habe. Diese übergezahlten Beträge könnte ich ja z.B. meinen Kunden erstatten. Man muss dem Staat ja das Geld nicht in den Rachen werfen ...
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Deine Kunden haben doch die zuviel bezahlte MwSt sich auch wieder vom Staat als Vorsteuer geholt. Außer es waren Privatkunden, aber wozu sollten die dann Texte brauchen. Für gewerbliche Kunden spielt es genauso wenig für dich eine Rolle wie hoch die MwSt. ist.
 
Mir war das bis dato ebenfalls nicht bekannt. Ist das wieder ein Produkt der versprochenen Steuervereinfachung u.a. einheitlicher Mehrwertsteuer oder hat jemand völlig uneigennützig gespendet?
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QUOTE (Rainer @ Fr 5.03.2010, 16:53) Deine Kunden haben doch die zuviel bezahlte MwSt sich auch wieder vom Staat als Vorsteuer geholt. Außer es waren Privatkunden, aber wozu sollten die dann Texte brauchen. Für gewerbliche Kunden spielt es genauso wenig für dich eine Rolle wie hoch die MwSt. ist.

Du vergisst dabei die Gruppe der Kleinunternehmer. Diese können die MwSt nicht direkt als Vorsteuer abziehen. In dem Fall reduziert die MwSt als Teil der Ausgaben nur den Gewinn...ist sie niedriger, sind auch die Ausgaben niedriger und damit der Gewinn höher. Die 12% Differenz muss man dann zwar auch mit dem persönlichem Steuersatz besteuern...aber im Endeffekt ist auch der Gewinn nahc Steuern effektiv höher..
 
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