Steuer uID beantragen?

dayscott

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wenn ich als Webmaster aktiv Seiten betreiben oder Seitengestaltung, Programmierung anbieten will, lohnt sich doch ein Gewerbeschein oder nicht?


Kann jemand näheres dazu erzählen (Deutschland) ?

Gruss
 
Klar lohnt sich das - wenn Du Kosten hast sowieso. Aber wenn Du Kohle einnimmst, dann musst Du das sogar, sonst bekommst Du Ärger mit dem deutschen Fiskus.

Wenn Du hier bei Ayom einmal suchst in der Wissensdatenbank, erhälst Du unheimlich wertvolle Hinweise zu dem Thema, weil das ein Dauerbrenner ist. Wenn dann noch Fragen offen sind, einfach nochmals hier posten.
 
Soweit ich weis benötigst Du eine Ustid nur wenn Du Geschäfte mit Partnern aus dem Ausland betreibst. Eine zu beantragen kann auf alle Fälle nicht schaden, ist zudem kostenlos wenn du eh ein Gewerbe angemeldet hast. Im regelfall gilt Deine Steuernummmer die Du, wenn schonmal im Angestelltenverhältnis tätig warst, zugeteilt bekommen hast.

Zu klären wäre ob Du mit Deiner Tätigkeit Vorsteuer Abzugberächtigt sein möchtest oder nicht.
Nehmen wir also an das Du dich auf Programmierung und Webseitenerstellung konzentrieren möchtest, benötigst Du ja zumindest einen PC und diverse Programme. Die Steuer aus dem Preis der Anschaffung wäre somit absetzbar.



 
ok, danke für die schnellen Antworten
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die situation sieht so aus, dass ich noch Schüler bin und das eher nebenbei betreiben will.

Es gibt diese 400 Euro Grenze die ich monatlich einnehmen darf (zb Aushilfe im Supermarkt auf 400 Euro Basis) ohne was an den Staat abgeben zu müssen.

Wie das bei Schülern geregelt wird die mehr einnehmen (falls ich mal soweit bin) weis ich eben nicht.
 
Wenn du über den Freibetrag kommst fällt z.B. das Kindergeld weg. Wie es dann mit der Krankenversicherung aussieht, würde ich mal nachfragen.
 
Hier für Dich zur Info:

Minijob

Hinzu kommt allerdings auch die Frage wie alt Du bist. ES geht darum ob Du voll geschäftsfähig bist. Ich glaube das ist man doch erst ab 18. Oder?
 
Bei meiner Krankenversicherung waren es an die 350 Euro. Wäre ich darüber gekommen, hätte ich mich selbst versichern müssen. Da ich ab August dank Ausbildung selbst versichert bin, hat sich das für mich sowieso erledigt.

Überleg dir vorher gut, ob du wirklich auf die Kleinunternehmerregelung verzichten willst. Deine Entscheidung kannst du erstmal nicht mehr rückgängig machen.
 
bin 18 jahre alt und damit geschäftsfähig.

was kann ich nich mehr rückgängig machen? verstehe deine aussage nicht ganz.

@Matthias

ich sehe in der wissensdatenbank keine artikel. nur threads. kannst du direkt links geben? (oder ich übersehs, hab aber ayom so ziemlich durchforstet)
 
Einen Gewerbeschein gibt es übrigens auch für Minderjährige.
(Mit der Zustimmung der Eltern und des Vormundschaftsgerichts)
 
jap. das stimmt.

ich glaub n einfacher gewerbeschein is gar nich mal soo teuer, kommt drauf an was ich mit diesem handeln/ tuen darf.
 
Meiner hat Anfang des Jahres 25 Euro gekostet, da war ich auch noch 18.

Mit nicht mehr so schnell rückgängig zu machen meine ich, dass du 5 Jahre an die Entscheidung, welche den Verzicht der Kleinunternehmerregelung beinhaltet, gebunden bist.

Ich für meinen Fall habe mich anfangs für die Kleinunternehmerregelung entschieden, da ich meine wirtschaftliche Entwicklung nicht genau abschätzen konnte. Mittlerweile könnte ich zwar gut drauf verzichten, damit ich die Vorsteuer wiederbekomme, doch irgendwie graust es mir auch davor noch
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ich kann meine wirtschaftl. Entwicklung auch nicht vorraussagen, dennoch verstehe ich deine aussage immernoch nicht ganz^^'

vor was graust dir ? o_O was is ne vorsteuer?
 
Was genau verstehst du nun nicht?

Warum es mir davor graust? Ganz einfach: Wenn ich mich im Nachhinein doch nicht als Kleinunternehmer einstufen lassen will und die Vorsteuer geltend machen möchte, dann kriege ich zwar Geld vom Fiskus wieder, auf der anderen Seite muss ich die eingenommene Mehrwertsteuer abführen, eine doppelte Buchhaltung machen und wenn das Geschäft weiterhin gut läuft und sich stetig vergrößert obendrein noch Vorrauszahlungen leisten. Darauf hab ich derzeit nicht so wirklich viel Lust, daher graust es mir davor
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Vorsteuer: http://www.steuerlinks.de/ls-vorsteuer.html
 
Hallo Jan,
die Argumente im Zusammenhang mit der Gewerbeanmeldung sind berechtigt. Hier kommt in der Tat jede Menge Aufwand auf einen zu. Dabei hat das Finanzamt die Betreibung von Websites in vielen Fällen als Liebhaberei erklärt, d.h. privates Hobby, dass nicht steuerpflichtig ist. Das machen die natürlich nicht ohne Hintergedanken, sondern weil sie die Verluste die in den ersten Jahren oft anfallen nicht anerkennen wollen. An deiner Stelle würde ich zunächst prüfen, wie wahrscheinlich es ist, dass du in die Gewinnzone kommst. Wenn kein dauerhafter Gewinn absehbar ist, lass es als Hobby laufen. Das ist legitim und erspart dir jede Menge Verwaltungskram. Ich habe zur Gewerbeanmeldung für private Websites unter folgendem Link einiges geschrieben: http://www.pkv-selbstvergleich.de/Gewerbe.htm und zur Kleinunternehmer-Regel, die auch häufig angesprochen wird steht hier was: http://www.pkv-selbstvergleich.de/Kleinunternehmer.htm

Gruß
Denis
 
Gewinnzone? Kannst du diese beziffern? Bin nach den ersten sechs Monaten bereits im vierstelligen Umsatz-Bereich angelangt. Um das Gewerbe wäre ich so oder so nicht herumgekommen, oder sehe ich das gerade falsch?

Grüße

Jan
 
Wenn die Tätigkeit auf Gewinnerzielung ausgelegt ist, ist sie (in D) entweder gewerblich oder freiberuflich - jedenfalls kein hobby wie oben gesagt.

Freibeträge wie der genannte von 400 Euro beziehen sich auf Angestelltenverhältnisse haben aber nichts mit den Regelungen für Gewerbetreibende oder Freiberufler zu tun.

Die Materie ist nicht ganz einfach. Wenn Du 4 stelligen Umsatz machst spendier doch mal 50-100 Euro für eine Erstberatung mit einem Steuerberater.

Wenn Du Gewerbe anmeldest würde ich jedenfalls nicht auf die Kleinunternehmerregelung gehen sondern auf Ausweis der Umsatzsteuer optieren, dann kannst Du wie geschrieben Deine Vorsteuern abziehen.
Ohne abschrecken zu wollen, in D zieht Gewerbeanmeldung einen Rattenschwanz an Schriftverkehr nach sich IHK, Berufsgenossenschaft, Krankenversicherung (wenn nicht schon vorhanden) ...

 
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Gewinnzone? Kannst du diese beziffern? Bin nach den ersten sechs Monaten bereits im vierstelligen Umsatz-Bereich angelangt. Um das Gewerbe wäre ich so oder so nicht herumgekommen, oder sehe ich das gerade falsch?
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Hallo,
Gewinnzone ist das was vom Umsatz übrig bleibt, wenn alle Ausgaben abgezogen wurden. Wenn dein Umsatz schon 4stellig ist, dann kannst du das mit der Liebhaberei vergessen. Hier kommst du nicht um ein Gewerbe. Wenn die Grenze von 17.500 ¤ dieses Jahr überschritten wird, dann geht spätestens im nächsten Jahr auch die Kleinunternehmer-Regelung nicht. Dieses Jahr kann sie beansprucht werden, wenn zu Beginn des Jahres vorauszusehen war, dass die Grenze von 17500 ¤ nicht überschritten wird. Auf den tatsächlichen Umsatz in diesem Jahr kommt es dann nicht mehr an. Unklug wär die KleinU-Regelung, wenn du in diesem Jahr größere Investiotionen gehabt hast, dann geht dir dir Vorsteuer, die dir andere Unternehmer in Rechnung gestellt haben, verloren.

Gruß
Denis
 
@ Claus: Danke für deinen Post. Habe ich alles erfolgreich hinter mich gebracht. Ich habe mich zum Glück ausreichend informiert und schlau gemacht, bevor ich mein Gewerbe angemeldet habe. Bis auf die Tatsache, dass ich auf meine Steuernummer 3 Monate gewartet habe, hat mich daher nichts aus der Fassung gebracht
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@ Denis07: Jep, darum hab ich das auch von Anfang an angemeldet, als ich so richtig eingestiegen bin ins Affiliate-Geschäft. Bin erstmal bei der Kleinunternehmerregelung geblieben, da ich nicht wirklich viele Investitionen getätigt habe. Selbst ist der Mann, hab das meiste selbst geschaffen und auf die Beine gestellt, anstatt andere dafür zu bezahlen.

Was mich aber nun aber interessiert: Wie gehst du denn nun vor dayscott?
 
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