@stafford: Auch Titel aus der Schweiz stehen automatisch unter dem schweizerischen Urheberrechtsgesetz.
Siehe hier:
Das Schweizerische Urheberrechtsgesetz schützt geistige Schöpfungen der Literatur und Kunst, die individuellen Charakter haben. Zu diesen Schöpfungen gehören unter anderem Sprachwerke, Werke der Musik, der bildenden Kunst, der angewandten Kunst, visuelle oder audiovisuelle Werke sowie Computerprogramme. Der Schutz des Urheberrechtes und der verwandten Schutzrechte (Interpretenschutz) in der Schweiz gilt vom Moment der Schöpfung an und bedarf keiner Registrierung. Die Bezeichnung "Copyright" oder der Vermerk "©" haben keinen Einfluss auf den Schutz.
Quelle: Copyright.ch
Jedoch was in der Schweiz anders ist, ist das Downloadrecht. Sprich in der Schweiz dürfen Urheberrechtsgeschützte Titel legal heruntergeladen und verwendet werden, jedoch nur für den eigengebrauch und nicht geuploadet sprich für dritte verfügbar gemacht werden.
Lasse mich aber gerne korrigieren.
Gruss
Menax