sehr kurze AGB

yam

Mitglied
Halloo,

kürzlich habe ich auf der Seite eines Webhosters folgende AGB gelesen:

"Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland."

Kann man seine AGB derart verkürzen ?

Gruss
yam

 
QUOTE
"Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland."

Kann man seine AGB derart verkürzen ?


Klar, dann kannst du die AGB auch gleich weglassen. Es bringt aber sicher Vorteile, wenn du die wichtigsten Punkte in den ABGs klärst.
 
Lieber weniger als mehr und dann mit Fehlern.

Denn Fehler kosten Geld (zumindest hier in Deutschland).
 
QUOTE (guwapo @ Do 15.3.2007, 14:17) Lieber weniger als mehr und dann mit Fehlern.

Naja.. es ist aber auch zu berücksichtigen, dass je weniger AGB, desto mehr Risiken das Unternehmen hat.

Gruss marc
 
QUOTE je weniger AGB, desto mehr Risiken das Unternehmen hat.


Die AGB's sollten sehr ausführlich sein. So schreiben dass sie für den Betreiber wie auch für den Kunden akzeptabel sind.

Gruss Charli
 
QUOTE (ms @ Do 15.3.2007, 14:25) Naja.. es ist aber auch zu berücksichtigen, dass je weniger AGB, desto mehr Risiken das Unternehmen hat.

Gruss marc

Jein.

Ich berichtige mich aber: wenn AGB dann professionell und mit einem Anwalt, der es dann auch vertreten kann/wird. Wenn nicht, dann lieber nichts zusammenkopieren und es einfach sein lassen, dann gelten eh die gesetzl. Bestimmungen des Landes.
 
Servus mitnander,
also ich seh das so: AGB sind dazu da Leistungen abzugrenzen und Rechte bzw. Pflichten klar zu regeln bzw. zu definieren. Mit AGB Risiken abzuwenden heißt nix anderes als eben diese Risiken jemandem anderen zu übertragen. Nur unseriose Unternehmen tun das !!! Kein Mensch würde bei einem Autohändler ein Auto kaufen in dessen AGB drinsteht "Für gelegentliches Stehenbleiben oder plötzliches Bremsenversagen haftet der Handler nicht."
Im Übrigen unterliegen alle AGB dem AGB-Gesetz. Es bringt also nichts, in seine AGB reinzuschreiben das man für die korrekte Funktion einer Sache nicht garantieren kann und dafür auch noch Geld verlangen. Dieser Passus ist nichtig und würde vor jedem europäischen Gericht in der Luft zerrissen werden. Ein auf diesen AGB basierendes Geschäft ist für den Kunden optimal, da er den Unternehmer bei Ärger problemslos auf Schadensersatz verklagen kann und jederzeit Recht bekommen würde.

Beste Grüße aus Tirol

Klaus
 
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