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Nach CH REcht ist es ein Angebot und müsste auch verkauft werden...
und
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deutsches recht auch
Das ist kein Angebot, sondern ein invitatio ad offerendum, d.h. eine Einladung zur Abgabe eines Angebotes. Einfach erklärt: wenn Migros in einem Werbeflyer 1kg Äpfel für einen Rappen anbietet, ist Migros dadurch nicht dazu verpflichtet, 1kg Äpfel für einen Rappen zu verkaufen, sondern gibt Dir die Möglichkeit, Migros anzubieten, deren 1kg Äpfel für einen Rappen zu kaufen.
(anders sieht es da mit unlauterem Wettbewerb aus, was hier dann mit rein spielen könnte).
Sonst wäre es rechtlich z.B. gar nicht möglich, bei Sedo eine Domain anzubieten, denn dadurch würde jeder das Recht haben, diese zu kaufen, obwohl der Verkäufer ein Projekt faktisch natürlich nur ein mal verkaufen kann, demnach dem zweiten Kaufinteressenten nicht mehr verkaufen könnte.
So, Ende mit dem kleinen Ausflug in die unendlichen Tiefen des Rechts.
Selbstverständlich gibt es allerdings einige andere rechtliche Faktoren, die hier zum tragen kämen.
mfg, chris