Schaustellen von Personen (§33a GewO)

André Griepenburg

Legendäres Mitglied
Hallo,

ein Freund von mir betreibt eine Diskothek und hat dort auch regelmäßig GoGos und gelegentlich (alle 3 Monate maximal) Stripper bei diversen Mottoshows.
Nun hat ihn das örtliche Ordnungsamt unter Berufung auf §33a GewO zu einer Geldbuß verdonnert und ihm weitere Aktionen dieser Art unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 5000¤ untersagt.

Ich habe mir den Gesetzestext angesehen (siehe Link unten) und konnte hier weder eine Ordnungswidrigkeit sehen noch eine aussage über die Höhe der Geldbuß.
Weiterhin konnte ich dem Schreiben entnehmen, dass dieses "Schaustellen von Personen" anmeldepflichtig ist, der Aussage des Herrn nach wäre so eine Anmeldung jedoch "mit erheblichen kosten" verbunden. Auch hierzu konnte ich keine Informationen finden.

Ich hoffe, hier kann mir der eine oder andere eine Auskuft geben.
Was denkt ihr, ist dieses Vorgehen richtig?

Wenn ich so sehe, dass bereits nachmittags um 3 Webung für ein Duschprodukt mit vollkommen nakten Frauen läuft, was soll dann in einer Diskothek gegen eine Tanzvorstellung sprechen, bei der die Frauen ihren Oberkörper frei machen, das Publikum jedoch mindestens 16 Jahre alt ist?

Weiter verstehe ich nicht, warum eine einfache Anmeldung einer solchen Vorführung gleich mehrere hundert Euro kosten soll.


Ich möchte hier keine Rechtsberatung, aber vielleicht hilft mir der eine oder andere diesen Paragrafen zu verstehen.
Danke und ich freue mich auf eine angeregte Diskussion.

LG,
André

http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__33a.html
 
QUOTE Weiter verstehe ich nicht, warum eine einfache Anmeldung einer solchen Vorführung gleich mehrere hundert Euro kosten soll.


Irgendwoher muss der Staat Geld bekommen um seine Schulden abzubauen.
rolleyes.gif



QUOTE Höhe der Geldbuß

Meines Wissens steht meist in den Gesetzen nicht wieviel eine Ordnungswidrigkeit kosten. Wenn überhaupt, findet man einen "Rahmen".
Das Gericht kann dann im Streitfall einen Betrag, der sich in diesem "Rahmen" bewegt, verlangen - wenn das Gericht dich für schuldig erklärt.
 
Hi,

ordnungsrecht .... da haben wohl die einzelnen staedte ziemliche freiräume.
hab mal tante g befragt: Link
jeder wie er will. von formlos und günstig bis zu teuer, polizeiliches führungszeugnis und allem pipapo ....

der einzige kniff der mir einfällt, ist die sache richtung kunst/kultur zu biegen.
 
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