QUOTE (enriko @ So 20.05.2012, 18:26) Bin aus Deutschland ich habe dafür keine Gewerbe angemeldet.... und in den Vertrag steht nichts irgendwas von Rückgaberecht....
er hat mir auch nichts gesagt das ich es nicht mehr zurück geben kann...
Schliesse mich Klabund an.
Verträge liest man sich gefälligst durch bevor man unterschreibt.
Ich weiss nicht, wie der Kauf eines Webprojekts von einem Gericht gewertet wird, i.e. ob das bei einem Privatmann eine kaufmännische Handlung war, durch die man einem Kaufmann gleichgestellt wird.
Ich vermute aber, das dies der Fall sein wird.
Dann gilt: gekauft ist gekauft. Das Geld wird geschuldet.
Willkommen bei den Erwachsenen.
Wenn es richtig Geld gekostet hat, geh zum Anwalt:
- frage diesen, ob Du als Kaufmann behandelt wirst, wenn nein, kannst Du wahrscheinlich vom Vertrag zurücktreten
wenn ja, frage den Anwalt, ob der Kauf irgendwiemöglich rückgängig gemacht werden kann, z.B. indem der Vorvertrag wegen irgendeines Formfehlers als nichtig erklärt wird.
Das wird sich aber erst ab ein Paar Tausend EUR lohnen. Ansonsten buche es als Lehrgeld ab.