Rechtsform IG?

Christian

Legendäres Mitglied
Salve

Was hat in der Schweiz eine InteressenGemeinschaft für eine Rechtsform, wenn überhaupt? Gibt es diese juristische Person überhaupt? Was sind die Voraussetzungen dafür?

Bin am guurgeln bei Exalead und Co., habe aber noch nichts gefunden.


Gruss und Danke
Christian

Du hast Probleme? >> meinungsfreiheit.li/2007/11/09/probleme/
 
Hallo,

da bist du glaub mit der Info hier besser bedient:

Ist ne PDF von der FH-Würzburg. Scheint eine BWL Arbeit gewesen zu sein: Rechtsformen

Auszug davon:

QUOTE Die Interessengemeinschaft (IG)
Unter einer Interessengemeinschaft versteht man in der Regel einen
vertraglichen Zusammenschluß von meist auf horizontaler Ebene
verbundenen Unternehmen, die sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich
selbständig bleiben. Vom Konzern unterscheidet sich die IG einmal dadurch,
daß zwischen den in der Interessengemeinschaft verbundenen Unternehmen
in der Regel ein Verhältnis der Neben(Gleichordnung) und nicht der
Unterordnung besteht, und zum anderen dadurch, daß der Konzern nie nur
auf eine Gewinn- und Verlustgemeinschaft abzielt wie die IG, sondern meist
auch eine Verwaltungsgemeinschaft bildet. Vom Kartell unterscheidet sich die
IG dadurch, daß bei der Interessengemeinschaft der Zusammenschluß und
die Zusammenarbeit meist enger ist (u. a. Einfluß auf den verfügbaren
Reingewinn der IG) als im Kartell, und daß darüber hinaus die
Interessengemeinschaft nicht in erster Linie auf eine
Wettbewerbsbeschränkung abzielt, sondern vor allem ihre Zielsetzung in
einer Steigerung der Wirtschaftlichkeit der angeschlossenen Unternehmen
sieht.


Könnte auf die Schweiz übertragbar sein. Ohne Gewähr natürlich.

beste Grüsse Björn
 
In der Schweiz gibt es meines Wissens nur 2 juristische Firmenpersönlichkeiten, einerseits die GmbH und andererseits die AG, das andere sind ja keine "eigenen" Rechtspersönlichkeiten so wie ich das im Kopf habe. Also ist es mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht vorhanden.

Gruss Marc
 
Ein Verein wäre glaubs auch noch eine Möglichkeit. Ob das aber zweckmässig ist, hängt wohl vom konkreten Fall ab.
 
@marc

es gibt noch mehr: http://www.vernunft-schweiz.ch/glossar/155...he+Person+.html

@all
Ich wage zu behaupten, dass es sich nicht um eine juristische Person handelt, sondern wie der Name sagt um eine Interessengemeinschaft, was heisst ein Zusammenschluss von natürlichen und juristischen Personen mit den selben Interessen.
Korrigiert mich wenn ich falsch liege, ich lerne gerne dazu.
 
Salve

QUOTE Ich wage zu behaupten, dass es sich nicht um eine juristische Person handelt, sondern wie der Name sagt um eine Interessengemeinschaft, was heisst ein Zusammenschluss von natürlichen und juristischen Personen mit den selben Interessen.

Laut meinen Nachforschungen bin ich auf das gleiche Resultat gestossen. Ich wollte aber das Mehraugenprinzip nützen.



Gruss
Christian
 
QUOTE (Urs @ Mi 14.11.2007, 01:05) @marc
es gibt noch mehr: http://www.vernunft-schweiz.ch/glossar/155...he+Person+.html

Tatsächlich... da ist mein "Glaube" nur Kapitalgesellschaften sind eine eigene Rechtspersönlichkeit wohl gestorben
dry.gif


Eine Interessengemeinschaft könnte aber in übersetztem Sinne, auch eine Genossenschaft sein, den diese besteht z.B. bei der Migros (für die Deutschen: das ist so etwas wie der alte Aldi der Schweiz)... aus einigen AG's wie auch einigen GmbH's, welche aber wirtschaftlich nicht von einander abhängig sind (teilweise), aber alle den selben Zweck erfüllen.

Gruss Marc
 
Rechtsformen Schweiz
* Personengesellschaften:
o einfache Gesellschaft (Art. 533 OR ff.)
o Kollektivgesellschaft (Art. 552 OR ff.)
o Kommanditgesellschaft (Art. 594 OR ff.)
* Kapitalgesellschaften:
o Aktiengesellschaft (Art. 621 OR ff.)
o Kommanditaktiengesellschaft (Art. 764 OR ff.)
o Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Art. 772 OR ff.)
o Genossenschaft (Art. 828 OR ff.)
o Verein (Art. 60 ZGB ff.)
o Stiftung (Art. 80 ZGB ff.)

Was hier nicht aufgeführt ist, ist die ARGE.
 
@ Björn

verschieb das Thema doch mal ins "Internet-Recht", sofern es sich um keine Spass-Diskussion handelt, was ich jetzt mal nicht annehme.

QUOTE nteressengemeinschaft: Unternehmenszusammenschluss zur Erreichung eines gemeinsamen wirtschaftlichen Zwecks. Diese Zusammenschlüsse haben meist die Rechtsform einer BGB-Gesellschaft (GbR) oder eines eingetragenen Vereins (e.V.) Es ist meist die Vorstufe einer Fusion. Die Unternehmen bleiben rechtlich selbstständig, sofern dies nicht vertraglich gemindert wird

Die Formulierung bei Wiki triffts voll und ganz. Eine Interessengemeinschaft an sich ist keine Rechtsform - sie wird unter eine Rechtsform subsumiert. Länderübergreifend, hat also nichts mit Länderrecht zu tun.
 
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