Rechtsfallen bei Weblogs

Björn Kaiser

Angesehenes Mitglied
Hallo und Guten Abend an alle,

Blogs schiessen ja zur Zeit aus dem virtuellen Boden, wie Unkraut. Laut Technorati existieren weltweit mehr als 60 Millionen.

Auch die Wirtschaft und Unternehmen haben dies erkannt, so wie einige Mitglieder hier auf Ayom.
Die mir bekannten Anbieter für bezahlte Blogbeiträge sind:

Trigami.com
Remo Uherek , Alain Aubert mit ihrem Partner David Burkardt.

Blogpay.de
WebEbene

Weitere Anbieter bitte in eigenen Beiträgen ergänzen.

Doch welche rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten sind, wurde noch nie richtig zusammengestellt.

Bis zum 26.03. dieses Jahres. Der BVWD ( Bundesverband Digitale Wirtschaft ) hat in Zusammenarbeit mit Dr. Sabine Grapentin, Leiterin des Arbeitskreises Recht beim BVDW einen Leitfaden herausgegeben, der die ganze Bloggersphäre mal etwas durchleuchten soll.

Hier könnt ihr euch den Leitfaden als PDF ansehen:

http://www.bvdw.org/fileadmin/medien/wisse...DW_20070326.pdf
QUELLE: BVDW.org - Menüpunkt Wissenspool

Nun zu euch:

- Was haltet ihr von den Richtlinien und Vorschriften?
- Welche waren euch schon bekannt?
- Kann man überhaupt alle so umsetzen oder ist man dann in seiner Meinungsfreiheit zu sehr eingegrenzt?

Ich bitte um einen regen Meinungsaustausch.

beste Grüsse Björn

PS: weitere tolle Leitfäden als PDF:

Web 2.0 und E-Commerce - PDF

E-Mail-Werbung für Online-Shops - PDF

Rechtsfallen für Online-Shops - PDF

Marketing - PDF
 
Ich sehe da jetzt nichts Neues.

Das Hauptproblem kann man zwischen den Zeilen lesen - sobald die (virtuelle) Druckerschwärze dieser Abhandlungen abgetrocknet ist, könnte es sein, dass man das ganze wieder in die Ablage P werfen muss, weil nunmal die Rechtsprechung gleitend und in diesen relativ jungen Rechtsgebieten dazu noch sehr im Fluss ist.
 
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