Projektverkauf - was ist mit den Nutzerdaten?

MacGyver

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Moin Moin zusammen!!
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Ich möchte hier keine verbindliche Rechtsberatung, habe aber trotzdem mal eine wichtige Frage:

Angenommen ich kann eines meiner Projekte (z.B. Forum, Blog, etc.) für einen guten Kurs verkaufen, muß ich dann die Nutzerdaten löschen? In einem Blog zum Beispiel wären das ja i.d.R. zumindest Usernamen, Emailadressen, Kommentare und ggf. Webadressen sowie Backtracks. In Foren oder Web2.0 Projekten sind es sogar deutlich mehr! Theoretisch müßte man ja dann alle Benutzer per Email über den Besitzerwechsel informieren und ihnen die Möglichkeit einer Löschung einräumen. Oder haben die Nutzer dann einfach "Pech" wenn der Besitzer wechselst? Ich meine, es gehen ja immerhin um teilweise recht sensible Nutzerdaten, die da über den Tisch bzw. Server gehen. Andererseits ist ein Web2.0-Projekt ohne Nutzerdaten natürlich wenig/nichts wert...

Weiß da jemand zufällig mehr wie es da rechtlich aussieht?
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Hallo,

hochanständig & fair wäre es in der Tat, wenn Du den Verkauf des Projektes per Newsletter an die Mitglieder ankündigst und dehen in der Tat die Möglichkeit gibst, wentweder die Daten selbst zu löschen oder das Du das Einverständnis der User bekommst, das Projekt inkl. der Daten verkaufen zu können - nur leider machen das sehr Viele (wohl 99%) nicht und verkaufen halt ohne zu fragen einfach Projekt inkl. aller Daten - traurig aber war :)

Anderseits, hast Du ja sicher einen Preis für das Projekt genannt bekommen, wo die Nutzerdaten etc. inkl. sind - sprich was nützt dem Käufer später das Projekt, wenn es noch teuer bezahlt hat, wenn dann 50% aller User vorher gesagt haben "Mit mir nicht" und haben die eigenen Daten gelöscht?

Dann hast Du quasi wieder das Problem, dem Käufer zu erklären, weshalb er plötzlich bei Erhalt viel wenniger User, Stammdaten im Projekt hat, als er bei Preisabgeabe genannt bekam, denn er hat sicher auch nur so viel geboten wegen den ganzen Userdaten - denn zB. ein Forum zu erwerben, wo dann quasi leer ist, bringt ja auch rein gar nix, oder ?

Wohl irgendwo eine Gratwanderung, wenn man es fair machen möchte :)

Gruß Dirk

 
Die Nutzer haben bei ihrer Anmeldung ihre Daten in das Projekt eingetragen und der Nutzung in diesem Rahmen zugestimmt. Wer GF ist, wer Besitzer des Projekts ist und / oder ob sich das ändert, ist dabei unerheblich.

Solange diese Rahmenbedingungen bleiben, gibt es weder eine Berechtigung / Pflicht, die Daten zu löschen noch eine Pflicht, die Nutzer über den geänderten Besitzer zu informieren. Das können auch Rechtsänderungen, Wechsel in der Struktur einer GmbH / AG u.ä. sein.

Allerdings: Der alte Besitzer darf die Daten natürlich nicht davor herauskopieren und nach dem Verkauf weiter bsp. für Mailings nutzen. Und der neue Besitzer übernimmt alles - auch die AGB. Will er diese bsp. ändern, so sehen die AGB in der Regel eine Informationspflicht und ein Widerspruchs- bzw. Kündigungsrecht vor. Wenn sie entsprechende Klauseln nicht enthalten, dürften sie ohnehin da ungültig sein.

Der neue Besitzer übernimmt alle Rechte und Pflichten und alle Daten, der alte Besitzer gibt alle Rechte, Pflichten und die Daten ab.
 
@ japs & jAuer: Danke für das Feedback! Ok, klar bei einem Web2.0-Projekt (sagen wir mal bei Community im Stil von StudiVX) muß der Nutzer natürlich bei der Registrierung bestätigen, daß seine Daten gespeichert werden - da habe ich auch keine Bauchschmerzen. Aber wie ist es z.B. bei einem einfach Projekt wie z.B. einem Blog? Dort gibt es ja i.d.R. zu 99% keine AGB oder ähnliches.
 
Allgemein: Handelt es sich um eine Einzelfirma so ist insbesondere in Deutschland eine Übertragung nicht ohne weiteres möglich, vorher müssten sämtliche Datein in eine eigene Rechtspersönlichkeit übertragen werden (GmbH gründen), erst dann wäre ein Verkauf bzw. eine Übernahme möglich.

Reine Theorie
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Gruss Marc
 
@ Marc: Hm, seit wann besteht denn eine Abhängigkeit von der Rechtsform? Falls wir uns falsch verstanden haben: Es geht nicht darum, vor dem Verkauf noch ein Backup der Userdatenbank zu ziehen - das wäre in der Tat kriminell
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Meine Frage ist folgende...

Ich habe z.B. ein Social-Network und einen Blog die verkauft werden sollen: Was muß ich beim Verkauf beachten bzw. gibt es einen Unterschied zwischen dem Verkauf des Netzwerkes (viele, detaillierte Userdaten) und dem Blog (nahezu keine Userdaten, höchstens Name, Emailadresse und Website-URL)?
 
QUOTE (MacGyver @ Sa 6.12.2008, 13:55)Ok, klar bei einem Web2.0-Projekt (sagen wir mal bei Community im Stil von StudiVX) muß der Nutzer natürlich bei der Registrierung bestätigen, daß seine Daten gespeichert werden - da habe ich auch keine Bauchschmerzen. Aber wie ist es z.B. bei einem einfach Projekt wie z.B. einem Blog? Dort gibt es ja i.d.R. zu 99% keine AGB oder ähnliches.

Die Frage ist nicht, ob die Daten gespeichert werden - würden die nicht gespeichert werden, wäre die Eingabe ja in den meisten Fällen sinnlos.

Die entscheidende Frage ist, was der Portalbetreiber mit den Daten machen darf.

Und da kann man sich per AGB und Zustimmung zu diesen das Recht erwerben, daß der Empfänger Werbung zustimmt (siehe GMX, WEB.de oder diverse analoge Portale).

Wenn es keine AGB gibt, dann gelten die gesetzlichen Bestimmungen, das ist überhaupt kein Problem.

Nur heißt das, daß die Daten auch ausschließlich für die plattforminternen Dinge verwendet werden dürfen - Ermöglichen eines Editierens, eventuell ein Anschreiben an die Nutzer, wenn die Plattform eingestellt wird oder - wie ich am Freitag - eine Information an alle Kunden bezüglich neuer Server und einer damit verbundenen, kurzzeitigen nächtlichen Unterbrechung.

Solche Dinge sind möglich - mehr ist nicht möglich. Bsp. darf ich als Anbieter nicht einfach allen Kunden den Newsletter zusenden - sondern nur jenen Kunden, die explizit (per Double-Opt-In) zugestimmt haben. Das ist aber etwas anderes als die oben erwähnte Information zu technischen Dingen, bei welcher das Informiert-Werden im Interesse des Kunden ist.

Marc: Deinen Hinweis kann ich nicht nachvollziehen.
 
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