OLG bestätigt Urteil im Fall Arcor / Google

Christian

Legendäres Mitglied
Salve
Was vor kurzem als Vabanque-Spiel begann hat nun vor dem Oberlandesgericht Frankfurt ein zumindest vorläufiges Ende gefunden. Wir erinnern uns....

Huch hatte gegen Arcor Klage eingereicht mit dem Inhalt, Google.de und Google.com seien zu sperren, da hier pornografische Inhalte frei zugänglich gemacht würden. Huch, selber Anbieter pornografischer Inhalte, wollte damit die Rechtssicherheit verbessern im Bezug auf die Rechte und vor allem Pflichten von Internet Service Providern wie Arcor (in der Schweiz wäre das prominenteste pendent bluewin). Huch hatte gegen ein gleichlautendes Urteil bereits vor der Zivilkammer des Landgerichtes Einspruch eingelegt.

In der Urteilbegründung heisst es, die Leistung des Providers beinhalte nicht die Inhalte sondern beschränke sich darauf als blosser Vermittler von Internetseiten tätig zu sein. Ausserdem könnte der Forderung nur Genüge getan werden, wenn die Suchmaschine Google vollständig gesperrt werde. Nicht zumutbar finden die Richter, da G aus Sicht der Internetnutzer unverzichtbar sein (Anm. von mir: Aus Sicht welcher Internetnutzer? Ich kann gut darauf verzichten... sogar sehr gut!).

Scheinbar sind die verschiedenen Kammern des Oberlandgerichtes unterschiedlicher Meinung. Wir erinnern uns ebenfalls, Arcor musste den Zugang zu Yourporn sperren... In Düsseldorf und Kiel wurden die Urteile in ähnlich gelagerten Prozessen jedoch wie in Frankfurt bei der 6. Kammer gefällt.


Nun ja... ich meine, Huch hat hoch gepokert und gewonnen. Die Frage wäre gewesen.... was ist wenn Huch verloren hätte? Wie hätte Google reagiert? Wäre der Fall vor ein Bundesgericht, allenfalls nach Brüssel gezogen worden? Die Antworten bleiben Spekulationen, das Urteil ist rechtskräftig.

Gruss
Christian
 
Erstmal aus dem Vertrag rauskommen
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