offene Kundenrechnung

marmeie

Mitglied
Hallo zusammen

Ich habe da einen sehr eigenwilligen Kunden, der meine Rechnung über meine Dienstleistung nicht bezahlen will.

Sachverhalt:
- Kunde kann den bei mir gehosteten Server nicht konfigurieren und beauftragt mich, dies für ihn zu tun und gibt mir dafür den Auftrag.
- ich erweitere bestehende DNS-Einträge und sende über diese Dienstleistung eine Rechnung
- Kunde will trotz Mahnung nicht bezahlen
- ich lösche daraufhin die erstellten DNS-Einträge mit dem hinweis, diese wieder zu setzen, sobald die Rechnung bezahlt wird.
- kunde weigert sich immer noch und droht mit rechtlichen Schritten und Schadenersatz.

Welche Möglichkeiten habe ich?

Besten Dank für Eure Infos.

Gruss
Martina

Nachtrag:
Meine Dienstleistungen zu den gehosteten Server sind in einer Preisliste publiziert, welche auch meinem kunden ausgehändigt wurden bzw. er über die Dienstleistungssätze informiert ist.
 
Bei einem ordentlichen Auftrag musst Du offene Rechnungen grundsätzlich auf dem Rechtsweg einfordern. Das Unterbrechen der Dienstleistung bei Nichtbezahlung kann als Nötigung aufgefasst werden, ausser Du hast eine entsprechende Sistierung bei Nichtbezahlung oder Eigentumsvorbehalt in den akzeptierten AGB.
Grüsse
Martin
 
erstmal herzlichen Dank für die Antwort.
Ja, der Hinweis auf die Sistierung, bei nicht Bezahlung der Rechnung bis zum angegeben Zahlungsziel, steht in der AGB und ist meinem Kunden bekannt, da ich bereits mehrere Leistungen für Ihn durchgeführt habe. Es besteht sogar ein unterzeichneter Hosting- und Webdesignvertag.
Ja, auf jeder meiner Rechnungen steht, dass bei nicht Bezahlung der geleistete Dienst gesperrt wird und bei Wiederinbetriebnahme eine Gebühr erhoben wird. Zudem habe ich ihn sogar noch vorab per Mail und Fax angemahnt und eine letzmalige Frist gestzt.

Also gem. AGB und Info auf der Rechnung wäre ich bei Zahlungsverzug zur sofortigen Sistierung berechtigt.
Ich habe in diesem Fall sogar insgesamt 3 Wochen gewartet und gemahnt.
 
Die Ausstehende Rechnung bezieht sich nicht auf eine laufende Dienstleistung (Hosting) sondern auf eine erbrachte Dienstleistung die mit der Rechnungsstellung abgeschlossen ist, somit muss die Forderung auf dem Rechtsweg geltend gemacht werden.

Eine Unterbrechung einer anderen Dienstleistung welche unter Umständen auch schon bezahlt ist kann durchaus als Nötigung ausgelegt werden.

Das mit dem Eigentumsvorbehalt steht zwar in vielen AGB drin aber der muss auf den Betreibungsamt des Schuldners innert einer relativ kurzen Frist gegen eine Gebühr eingetragen werden.

Ich würde den Kunden anrufen und mal nachfragen weshalb er die Dienstleistung nicht bezahlt hat, vieles klärt sich meistens in einem persönlichen Gespräch viel leichter.
 
... ich habe lediglich die von mir erbrachte Leistung, welche nicht bezahlt wurde, rückgängig gemacht. Alle anderen Leistung wie z.B. das Hosting und der Websitebetrieb laufen weiterhin, denn diese sind ja auch bezahlt.
Es geht um eine SubDomain, zu einem anderen Webhoster.
Der Kunde hat ja alle Benutzerangaben, um sich selber auf dem Server anmelden zu können und die SubDomain zu erstellen.
Da er das nicht kann, hat er mich beauftragt dies zu tun und jetzt will er dies nicht bezahlen.
 
ist halt auch etwas eine Frage der Geschäftsphilosophie / Kundendienst, in welchem Rahmen solche kleinen Supportarbeiten verrechnet werden. Im Prinzip ist das Einrichten einer Subdomain in zwei Minuten gemacht. Dann wäre es doch eher ein Dienst am Kunden, dass man dies nicht verrechnet. Lieber auf ein paar Euro verzichten und dafür einen glücklichen Kunden, der einem weiterempfiehlt, als umgekehrt. Jetzt hast Du im Prinzip marketingtechnisch das Schlechtmöglichste erreicht, einen unzufriedenen Kunden, obwohl Du ihm ja eigentlich helfen wolltest.

Grüsse
Martin
 
eigentlich wollte ich nicht über meine Geschäftsphilosophie diskutieren.
Es geht hier darum, dass ein Kunde einen Auftrag erteilt und nicht zahlt.
Die Dienstleistungssätze sind klar definiert und publiziert.
 
Die Arroganz gewisser Kunden kann einem in der Tat auf den Senkel gehen. Es geht aber auch um das Abwägen von Aufwand und Ertrag. Ich muss hier Martin beipflichten, mehr als 2 Minuten Arbeit kann das ja nicht gewesen sein und somit wie hoch ist die Rechnung? 10 Euro? Da ist es ja fast lächerlich überhaupt daran zu denken, den Rechtsweg einzuschlagen.

Da würde es dem Frustabbau wohl mehr helfen, dem Kunden bei nächster Gelegenheit alle Dienste zu kündigen - ausser eben, er bringt einem doch insgesamt einen schönen Ertrag und zahlt sonst alles zuverlässig. Dann vielleicht mal einfach ein Auge zudrücken.
 
Die Rechtslage ist nicht ganz so einfach. Das hängt immer von der bisherigen Geschäftsbeziehung zum jeweiligen Kunden ab. Wenn ich z.B. bis dahin alles vom Kunden absegnen hab lassen, werde ich Probleme haben hier ohne Unterschrift was durchzubekommen. Umgekehrt habe ich einige Kunden, die mir blind vertrauen und ich denen einfach eine Aufwandsrechnung stelle - monatlich, im Quartal oder wie auch immer. Und so würde im Zweifel auch die Rechtslage aussehen - der Vergleich im Bezug auf die bisherige Geschäftsbeziehung zum einzelnen Kunden.

Ich finde ich aber - unabhängig von der Höhe und der Vertretbarkeit der Rechnung - eine Unverschämtheit hoch 10 dass Rechnungen einfach ignoriert werden. Jeder Kunde kann bei mir anrufen, sich beschweren, mit mir diskutieren. Aber sich nicht melden - dann braucht sich keiner Wundern, dass ein Mahnbescheid vom Anwalt kommt. Ich MUSS nämlich niemanden mehr anmahnen - er ist automatisch im Verzug. Dies gilt insbesondere bei Kunden, die schon ewig bei mir sind und wir uns kennen. Wir sind hier kein anonymer Dienstleister, bei dem der Kunde xyz irgendeine Nummer ist.

Zu guter Letzt: diskutiert NICHT über die Notwendigkeit der Rechnung - das ist HIER nicht gewünscht und auch nicht notwendig.

Gruß, Daniel
 
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