Muss ich den Artikel entfernen?

Goggi

Angesehenes Mitglied
Liebe Ayomler

Mir ist klar, dass ich keine rechtsverbindliche Antwort erwarten darf, aber mich würde interessieren, wie Ihr Euch im anschliessend beschriebenen Fall verhalten würdet. Vielleicht findet sich auch jemand, der etwas ähnliches erlebt hat, oder sich in der Materie auskennt?

Im Juni 2008 ereignete sich auf der Kander ein Bootsunfall, bei dem fünf Menschen starben und nur der Kommandant der Gruppe überlebte. Ich berichtete darüber in meinem Blog unter abgekürzter Namensnennung des inzwischen als Schuldig verurteilten Kommandanten - Nennen wir ihn Yves M.

Nach der Urteilsverkündung meldete sich ein Anwalt der im Auftrag des Verurteilten sich um dessen "persönlichen Rechte" kümmert, wie er schreibt. Er fordert mich mit harscher Wortwahl per Mail auf, binnen 9 Stunden alle Verweise auf den Namen zu entfernen, so auch den besagten Blogeintrag aus dem Juni 2008. Die Namensnennung sei in deser Form "unzulässig" und "auch der Blick halte sich daran" und ich soll mich gefälligst "an die Spielregeln" halten.

Sollte ich dieser Forderung nicht nachkommen (die Mail wurde um 9 Uhr verschickt und beinhaltete ein Ultimatum das gleichentags um 18 Uhr endete) werde er mich verklagen, wie er das "vorher auch schon gemacht habe"

Mich würde interessieren:

Wie würdet Ihr Euch verhalten? (ich habe aus lauter Einschüchterung den Namen und Post aus dem 2008 entfernt)
Was ist von diesem Ultimatum zu halten?
Ist das nicht sogar Nötigung vonseiten des Anwalts?
 
Das Recht das der Name entfernt werden muss, kann er sicherlich einfordern. Nur das Ultimatum von 9 Stunden kann er meines Wissens vergessen. Soweit ich weiss, muss er der Gegenpartei für solche Dinge eine Frist von mindestens 24 Stunden einräumen.

Man solte auch nicht ausser Acht lassen das Plattformen wie der Blick und wie sie alle heissen zum einen natürlich einen anderen Stand haben, aber noch wichtiger, einen grossen Rechtsapparat hinter sich wissen
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Betreibst du Journalismuss als Privatperson oder betreibst du das gewerblich?

Treffe im Netz immer wieder auf Blogs welche Nachrichten von anderen Zeitungen zitieren und einfach eine Quellenangabe tätigen.

Nur schützt das nicht vor allfälligen Konsequenten.
 
Zumindest nach deutschem Recht sind (1) Verhandlungen öffentlich, die Termine hängen mit Namen aus.

Die Zitatform Max M. ist für reguläre Presseorgane immer zulässig. Bei einer Verurteilung erst recht.

Heise zitiert bsp. regelmäßig verurteilte Anwälte (Katja G., ein Freiherr usw.) mit vollem Namen, ohne Abkürzung.


Ob das allerdings in deinem Fall gilt, kann ich nicht beurteilen. Eigentlich wundert es mich - andererseits kostet eine Auseinandersetzung natürlich im Zweifelsfall viel Geld.
 
QUOTE (Style @ Mo 26.10.2009, 15:44) Das Recht das der Name entfernt werden muss, kann er sicherlich einfordern. Nur das Ultimatum von 9 Stunden kann er meines Wissens vergessen. Soweit ich weiss, muss er der Gegenpartei für solche Dinge eine Frist von mindestens 24 Stunden einräumen.

Ich sehs fast genau andersrum.

Solch kurze Fristen sind bei "Abmahn-Geschichten" durchaus üblich und, wenn die klagende Partei im Recht, ist auch ok.

Zum einen kannst du vielleicht sogar froh sein, dass er dir ne Mail geschrieben hat und nicht sofort eine Unterlassungserklärung, aber ob das rechtens ist, wird dir hier keiner sagen können.

Nach deinen Schilderungen hast du nur über etwas berichtet und keine Artikel kopiert. Eine bloße Namensnennung sollte nicht unbedingt eine Klage nach sich ziehen, aber ich hätt wahrscheinlich auch so gehandelt und den Namen entfernt bzw. gegen ein Pseudonym ersetzt.

Seis drum, geh dem Ärger aus dem Weg, es geht nur um einen Namen, um nichts weiter.


MfG TTlong
 
Ich denke mal nach der öffentlichen Berichterstattung über den "unfähigen" Yves M. der nicht einmal in der Lage ist die Dienstvorschriften einzuhalten ist hier das ganze eher ein Wackelgestell, zumal die Abkürzung Yves M. beliebig zuzuordnen ist...

 
QUOTE Die Namensnennung sei in deser Form "unzulässig" und "auch der Blick halte sich daran" und ich soll mich gefälligst "an die Spielregeln" halten.

Nein, der Blick hält sich nicht daran.

Ich würde den Anwalt mit den Worten "gängige Praxis" auf die Google Suche [Yves M] hinweisen.

Mit der rechtlichen Lage kenne ich mich nicht aus, geh einkaufen und lass es uns wissen
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http://www.ktipp.ch/shop/buch_shop/1029425...fuer_die_Praxis
 
ich würde es löschen, wie du es gemacht hast weil yves m. der ärger nicht wert ist.

wenn es dir aber viel bedeutet, würd ich an deiner stelle nen anwalt mit besagtem
rechtsgebiet anfragen. (adresse könnte ich dir vermitteln.)

persönlich glaube ich, das der generische anwalt, sofern du vor gericht gut vorbereitet
bist, nicht durchkommen würde. (mutmasung von mir)

gruss ric
 
Danke allen, für die Antworten. Naja, die Tonalität des Anwaltes hat natürlich das seinige beigetragen, dass ich dem am liebsten ans Bein pinkeln möchte. Ich halte mich an Euren Rat und gehe dem Ärger aus dem Weg. Um meinen Artikel - eine Art Betrachtung aus der Ferne - dennoch zu archivieren, habe ich unter neuer Adresse eine Version abgelegt in der Namen und Orte zensuriert sind, mit Hinweis auf einen Artikel, den man durch Klick auf den Blog in der Signatur unschwer findet.

 
Sowohl Nachname als auch Wohnort des Kommandaten gibt das Internet in Sekundenschnelle preis. Da hat der Anwalt wohl noch so einiges an Arbeit vor sich.
 
Ich bin weiterhin der Meinung das diese Frist in der Schweiz nicht rechtskräftig ist. Meines Wissens nach, ist man in der Schweiz verpflichtet seinen eigenen Inhalt innerhalb von 24 Stunden zu prüfen. Zumindest als Privatperson. Wie das zB. bei Unternehmen wie dem Blick geregelt ist kann isch schon gar nicht beurteilen.

 
Anwälte schreiben viel, wenn der Tag 24 Stunden hat. Nicht alles so tragisch nehmen.
Hatte unlängst Post von drei Juristen einer grossen Versicherung mit ganz bösen
drohungen von DREI Anwälten gleichzeitig. Nur, mein Anwalt lachte nur, weil die
Begründung nie und nimmer gehalten hätte. Ein böser Brief meines Anwaltes hat
die Sache erledigt.... so weit so gut - ich war im Recht und es ging nicht um einen
Text sondern um eine gute Domain, welche sie wollten.

Im obigen Fall hätte ich das Posting gelöscht weil ich mir den Ärger und den Nerv auch
gespart hätte, ob Recht oder Unrecht ist egal... der Stress wegen dem Depp lohnt sich nicht.

ric
 
Je harscher die Briefe von Anwälten, desto weniger hat eine Forderung bestand... Frechheit siegt, wie man hier wieder schön sieht.

Ohne den Text nun zu kennen... doch ich denke Du hast nicht mehr geschrieben als das, was man auch in den Tageszeitungen lesen konnte. Hier eine Persönlichkeitsverletzung zu konstruieren scheint mir sehr an den Haaren herbeigezogen. Der Anwalt wird wohl ein "Militärfreund" von Yves sein und wer mal in der Armee war, weiss was für kranke Hirne sich in diesem Verein mit Streifen und Sternen schmücken.
 
@ retok

Im Artikel waren keine wirklich neuen Erkenntnisse drin. Den "Depp" nahm ich sogar in Schutz, indem ich ihn durch die Berichte in den Zeitungen nicht einfach abqualifizierte und die Leser davor warnte, auf die eigenen Spuren im Internet zu achten, bevor man auf andere einprügelt. Ich nehme an, der Anwalt hat einfach nach Yves M. gegooglet und jeden "abgemahnt", ohne den Inhalt zu lesen. Dafür scheint der Kommandant genug Geld zu haben... Vielleicht sollte ich dem Anwalt anbieten, er könne mir die Rechte am Artikel abkaufen.

@ Alain: Was machst Du, wenn Dir der Anwalt aufgrund dieses Threats ein Ultimatum stellt?
wink.gif
 
Anwalt aufsuchen - 220.-€ ans Bein knallen und fertig.
Alles was rechtliche Fragen betrifft, bist Du hier nicht gut aufgehoben - hab es selbst und hier hinter mir.
Also - Kohle in den Rachen stopfen und dann bekommst Du den Rat und die Werte, die Du benötigst.
Gruß
 
hmm. es ist nicht immer einfach einem Anwalt Stand zu halten, ich kann verstehen dass man sowas entfernt.

Interessant wäre doch zu wissen, wenn er sonst noch zum selben Thema verklagt hat...

dürfen Anwälte in solchen Briefen lügen?
 
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