Minderjährige Internetkäufer

Nico B

Legendäres Mitglied
Hi,

wollte mal einige Fragen/Gedanken in die Runde schmeissen und hoffe auf möglichst weitläufiges Feedback...


Ich überlege mir gerade "schöne" Möglichkeiten wie man mit Minderjährigen Käufern im Internet umzugehen hat. Ist es generell ein Unterschied ob ein, sagen wir 14 Jähriger, in einem Media Markt einen iPod kauft oder im Internet?
Ab welcher Summe, ist es ihm gesetzlich untersagt? (Oder darf er kaufen was er will und hat nur bei Verträgen kein Recht, diese einzugehen? )

Wenn Die Eltern ihre Zustimmung geben, dürfen Minderjährige teure Produkte kaufen? ( Falls ja, in welcher Weise muss die Berechtigung vorliegen?



Freue mich auf Euer Feedback und vielleicht den Einen oder Anderen nützlichen Link.
Grüße, nico
 
Hallo,

meines wissens nach dürfen Minderjährige im Internet ansich gar nicht einkaufen, da sie keine Fernabsatzverträge eingehen dürfen. Wie dies mit Bezahlsystemen wie Paypal, etc. ausschaut, weiß ich nicht genau.

Seit kurzem gibt es allerdings ein neues System (glaube ein Startup), welches es ermöglicht, dass Kinder mit der Erlaubnis der Eltern einkaufen können. Genau habe ich es mir nicht angeschaut.

LG
 
Mir fällt natürlich zuerst der im Volksmund bekannte Taschengeldparagraph (§ 110 BGB) ein.
Nun würde ich sagen, dass ein iPod mehr kostet als ein Jugendlicher Taschengeld hat.
Die Gerichte urteilen auch unterschiedlich. Aber ein iPod kostet auch mehr als 100 Euro.

So ist der Vertrag für den iPod (oder alle Rechtsgeschäfte, die mehr kosten als ein Jugendlicher Taschengeld hat) nichtig, wenn die Eltern ihre Erlaubnis verweigern. Solange die Eltern bei solchen Geschäfte ihr Einverständnis noch nicht gegeben haben, spricht der Jurist von einem schwebend unwirksamen Rechtgeschäft, das du mit dem Jugendlichen eingegangen bist.


QUOTE Wenn Die Eltern ihre Zustimmung geben, dürfen Minderjährige teure Produkte kaufen?

Ja, dann ist der Betrag nach oben hin offen.

Natürlich kann ein Jugendlicher Fernabsatzgeschäfte abschließen, er kann keine Ratengeschäfte abschließen, so etwas wie Abos.
Klar wird er nicht per Kreditkarte zahlen, da man mit 14 keine besitzt. Man kann schließlich per Vorkasse, Überweisung usw. zahlen. Schließlich haben die meisten auch ein eigenes Girokonto.

 
Hm,

vermute die Summe des Taschengeldes ist nicht definiert, sondern von Fall zu Fall unterschiedlich?


QUOTE Seit kurzem gibt es allerdings ein neues System (glaube ein Startup), welches es ermöglicht, dass Kinder mit der Erlaubnis der Eltern einkaufen können. Genau habe ich es mir nicht angeschaut.


Hast Du einen Namen parat?
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Ebenfalls interessant wäre, wie die Einverständiserklärung der Eltern aussehen muss, bzw. wie man dies absichert. (Perso-Kopie ist ja zB. eine ziemlich user-unfreundliche Möglichkeit)

Grüße, nico
 
QUOTE Ebenfalls interessant wäre, wie die Einverständiserklärung der Eltern aussehen muss

Das ist eine gute Frage. Gerade im Internet kann man nicht so leicht seine Identität nachweisen.

Folgende Möglichkeiten fallen mir ein, die meisten davon sind vermutlich nicht zu gebrauchen oder wie du geschrieben hast nicht benutzerfreundlich.
  • Schriftform


  • Fax (theoretisch mit Unterschrift - wäre mir zu heikel)


  • die Eltern sind bei einem Alterscheck-System angemeldet. [1]


  • E-Mail mit Signatur (ist derzeit nicht zu empfehlen, bzw. wer hat das schon?)


  • Bezahlung mit Kreditkarte weiß nicht unbedingt auf die Volljährigkeit des Käufer hin - es gibt schon Prepaid-Kreditkarten für Minderjährige

  • Bezahlung mit MicroPayment-Systemen, aber nur der man den jeweiligen Account nur als Volljähriger bekommt. Könnte meines Erachtens als "Nachweis" der Volljährigkeit ausweisen. Aber du weißt immernoch nicht, ob der Accountinhaber auch ein Elternteil des jungen Käufers ist. Schließlich könnte der Accountinhaber der ältere Bruder sein.


[1]
Muss man sich nur einmal anmelden. Vermutlich muss man sich irgendwo ausweisen. Aber das musst du nur einmal machen und für zukünftige Geschäfte kostet es dich nichts mehr.



QUOTE vermute die Summe des Taschengeldes ist nicht definiert, sondern von Fall zu Fall unterschiedlich?


"Die Erziehungsberechtigten haben immer noch die Möglichkeit, ein Geschäft rückgängig zu machen, wenn ihnen dieses nicht gefällt.
Überlassen die Eltern z.B. ihrem Kind 100 Euro für eine Jacke, der Sprössling kauft aber hingegen eine für 300 Euro und legt den Rest von seinem gesparten Taschengeld dazu, kann der Vertrag rückgängig gemacht werden." (123recht)
 
Hm,

micropayment ist mir schon wieder zu unsicher. Sicher, ich weiß dass es einige wirkliche gute Dienste gibt - die Eltern zu Hause wissen das nicht.

Das ist das große Problem was ich derzeit habe/sehe - Sicherheit für uns (Betreiber) und Vertrauen (Eltern) unter einen Hut zu bekommen, der "Benutzerfreundlichkeit" heißt.
 
QUOTE (Nico B @ Mi 24.06.2009, 16:33) Das ist das große Problem was ich derzeit habe/sehe - Sicherheit für uns(betreiber) und Vertrauen(Eltern) unter einen Hut zu bekommen, der "Benutzerfreundlichkeit" heißt.

Da hast du wohl Recht. Vielleicht weiß jemand anders eine Möglichkeit, die genau das vereint...

Oder du gehst das Risiko ein, dass das RG nichtig wird.
Vermutlich werden die Eltern in den ersten zwei Wochen davon Gebrauch machen. Aber leider kann man im Nachhinein das RG als nichtig erklären... auch wenn schon einige Wochen vergangen sind.
Wenn dann der iPod halb kaputt zurück kommt, hat man nur noch mehr Ärger als vorher.
 
Das sehe ich ähnlich.

Mein ansatz war, dass Eltern sich auf der Seite ebenfalls einen Account erstellen und dann bei einem Kauf erst ein PW eingeben müssen oder sowas in die Richtung... Dafür müsste man aber die Eltern dazu bewegen zB. ihren Perso einzuscannen oder perso Nummer anzugeben - was in die Richtung.

Und ich weiß ja wie meine Mutter (nicht bewandert mit dem Internet) bei sowas reagiert, wenn meine kleine Schwester was im Internet macht.... :|




Wie handlen denn Ebay, BuyVIP, Brandforfriends etc. das Problem? Da kann, meines Wissen nach, jeder "Depp" einkaufen ohne das es wen stört?
 
QUOTE (Nico B @ Mi 24.06.2009, 16:42)Dafür müsste man aber die Eltern dazu bewegen zB. ihren Perso einzuscannen oder perso Nummer anzugeben - was in die Richtung.

Ich habe gelesen, dass Personalausweisnummer nicht als Altersnachweis reicht, da es im Internet Generatoren gibt, die zufällige Nummern erzeugen.
Aber das Einscannen könnte evtl. als Nachweis reichen.


QUOTE (Nico B @ Mi 24.06.2009, 16:42)Wie handlen denn Ebay, BuyVIP, Brandforfriends etc. das Problem? Da kann, meines Wissen nach, jeder "Depp" einkaufen ohne das es wen stört?

Bei ebay gibt man seine Kontodaten an und das wird mit deinem Schufaeintrag abgeglichen. Ich könnte vermuten, dass hierbei auch das Alter des Kontoeigentümers übermittelt wird. Ansonsten hätte man bei ebay große Probleme, wenn zig Minderjährige irgendwelche Porsche 911 o.ä. ersteigern.
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Kenne einen Fall, wo ein Jugendlicher sich nen Porsche + Heli ersteigert hat. Ist aber schon ne Weile her, vielleicht haben die mittlerweile schärfere Kontrollen.


Weitere Meinung/Anregungen ?!
 
ebay hat schon frühzeitig das postident-verfahren eingesetzt (~2003?). nützt aber auch nichts, wenn der sohnemann papas account kontrolliert, einrichtet, wartet, etc. pp.

es gibt imho im kein sicheres system, solche probleme in den griff zu bekommen. evtl. der face-2-face abgleich mit webcam und perso. aber ob sich so ein aufwand lohnt, wage ich doch stark zu bezweifeln.

bei meinem online-shop (t-shirts) ist mir das ehrlich gesagt vollkommen egal, wer da wieviel bestellt. ohne vorkasse wird eh nichts geliefert und sollte mal was platzen, verbuche ich das als "unternehmerisches risiko". den (minderjährigen)fall hatte ich in den 4 1/2 jahren, in denen der shop läuft aber ehrlich gesagt noch nicht.

letztendlich ist es ja auch eine frage der beweisführung/-fähigkeit. wer bitte sagt denn, dass sich nicht ein erwachsener versucht, sich hinter der minderjährigkeit seines kindes zu verstecken? sowas hat in meinen augen ordentlich streitpotential.
 
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