Markenrechtliche Anfrage

kekskruemel

Angesehenes Mitglied
Hallo


So eben schau ich im Internet etwas nach im Bezug auf den geplanten Relaunch von tankcheck.de
Ich habe die Domain bereits seit Oktober 2005!
Da sehe ich, dass tankcheck.com registriert wurden ist und der neue Besitzer dort etwas anpreist mit dem Namen „Tank Check“ und dies zudem mit einem TM Symbol.

Nach meinen Recherchen ist die Marke derzeit noch nirgends eingetragen und TM soll ja sowieso nur zeigen, dass eine Marke dabei ist in den USA eingetragen zu werden.


Was bedeutet das für mich?
Ich war ja eher da. Hab ich evt. Eine Chance sogar etwas dagegen machen zu können? Ich habe ja keine Marke eingetragen, was für mich auch viel zu teuer wäre. Habe aber mit tankcheck.de eine inzwischen doch bekanntere Seite die es seit 2005 bereits gibt in Deutschland.


 
Lese mal etwas auf dieser Domain herum.

Da geht es wohl um Checks von Öltanks und um eine entsprechende webbasierte Software, die unter tankcheck.lincolnlaboratory.com zugänglich ist.

Sprich: Das ist thematisch etwas anderes als das, was Du anbietest.

Ob das rechtliche Folgen haben könnte, weiß ich nicht.
 
Wie ist das eigentlich, denn ich bin ja mit meinem Angebot und meiner Domain schon eine weile länger auf dem Markt, auch wenn es ein anderer ist. Hätte ich da nicht sowieso einen Vorteil oder eher nicht?

Habe zudem nämlich kurz davor auch die .net Variante registriert.
tongue.gif


 
Über die Nacht sind mir da noch ein paar Fragen gekommen:

- Wenn sich jemand eine Marke in den USA sichern lässt, dann hat dieser auch nur die Sicherung in den USA. Sowie auch bei einer nationalen Marke beim DMPA die Marke nur in Deutschland geschützt ist. Richtig?

- Wer hat Anrecht wenn eine Domain .net noch frei ist. Jemand der seinen namen international gesichert hat oder auch jemand dessen marke nur national eingetragen ist oder jemand der den Namen seit Jahren vorher gewerblich nutzt aber den Namen nicht eingetragen hat?
In Deutschland gibt es ja viele Fälle nach meinen Recherchen die für Deutschland sagen, dass eine jüngere Markeneintragung kein Vorrecht vor einer seit längeren geschäftlich genutzten domain mit diesem namen hat


 
Hallo,

wenn du eine Wortmarke hast ,egal was, ein wort oder Satz brauchst du diese nicht
beim Markenamt unbedingt zu registrieren. Es reicht wenn du beweisen kannst das
du die bezeichnung schon länger führst bzw. schon vorher vewendet hattest.
Einfach Einspruch einlegen in der Wiederspruchsfrist wenn die Marke registriert werden sollte.
Sonst könnte ja jeder hingehen und warten bis sich eine bestimmte unregestrierte Marke etabliert hat, und dann einfach beim Markenamt auf sich anmelden

 
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