Markenfrage

Toblerone

Angesehenes Mitglied
Also wir haben jetzt eine neue Internetplattform fertiggestellt und uns auch einen sehr passenden Namen einfallen lassen....

Ein Beispiel für den Domainname könnte lauten: autobox.de

Nehmen wir jetzt an, jemand hätte eine eingetragene Wortmarke auf "auto" und betreibt auch "auto.de".

Ist dies schon markenrechtlich bedenklich, da das Interessengebiet eindeutig gleich ist und seine eingetragene Wortmarke in der Domain drin steckt?

 
Immer schön hypothetisch und ohne Verbindlichkeit:
Beim Wort "Auto" handelt es sich doch um einen Gattungsbegriff. Auch wenn jemand unter der Domain "Auto.de" einen Internetauftritt betreibt, so kann er doch nicht "Auto" als Marke eintragen, oder? (In der Schweiz jedenfalls nicht).
Er kann aber "Auto.de" als Marke eintragen.
Wenn der andere "Auto.de" als Marke hat, würd ich schon meinen, das man es wagen kann, "autobox.de" zu machen, solange es sich bei genanntem Beispiel um ein Generika handelt.
 
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