Hallo,
ich möchte in naher Zukunft eine Wortmarke (ein Wort) in Deutschland anmelden.
Genau dieses Wort ist aber bereits als Marke geschützt (für eine andere Dienstleistung wie die meine).
Meine Frage:
Kann ich denselben Namen ebenfalls als Marke eintragen lassen, wenn ich eine völlig andere Dienstleistung anbiete wie die bereits eingetragene Marke?
Beispiel:
Eingetragen ist: opala ~ Dienstleistung eingetragen = Fensterbau
Eintragen möchte ich: opala für die Dienstleistung: Internetservices
Kann ich das tun oder müsste ich es z.B. als opala media eintragen lassen?
Prüft das Patentamt ob der Eintrag in meiner beantragten Form zulässig ist?
Danke für eure Antworten.
Gruß TTlong
ich möchte in naher Zukunft eine Wortmarke (ein Wort) in Deutschland anmelden.
Genau dieses Wort ist aber bereits als Marke geschützt (für eine andere Dienstleistung wie die meine).
Meine Frage:
Kann ich denselben Namen ebenfalls als Marke eintragen lassen, wenn ich eine völlig andere Dienstleistung anbiete wie die bereits eingetragene Marke?
Beispiel:
Eingetragen ist: opala ~ Dienstleistung eingetragen = Fensterbau
Eintragen möchte ich: opala für die Dienstleistung: Internetservices
Kann ich das tun oder müsste ich es z.B. als opala media eintragen lassen?
Prüft das Patentamt ob der Eintrag in meiner beantragten Form zulässig ist?
Danke für eure Antworten.
Gruß TTlong