Mandat entziehen

incognito2009

Angesehenes Mitglied
Hallo an alle,
hier die Allgemeinform - ...
Stellt Euch mal folgenden Sachverhalt vor:

"Klient A hat einen RA beauftragt gegen Klient B evtl. zu klagen - wegen Verstoß Gegen das Wettbewerbsrecht. Klient B geht darufhin zu einem RA und der verlangt für dieses Mandat 1000,-€.
Klient B ist mit der erbrachten Leistung des RA völlig unzufrieden. Es Kommt nicht vor Gericht und es verläuft sich alles im Sand.Der RA von Klient A macht nix mehr - war eben nen Schuß vor den Bug - scheinbar."

Kann Klient B sein Geld zurückverlangen? Der RA hat nichts getan, kein Gericht ...
LG

 
Mein Rechtsanwalt wird in "Etappen" bezahlt (und ich denk das wird berall so sein bzw. ist einfach üblich).

Sachverhalt schildern, dann Beratungsgespräch vereinbaren und zahlen (sehr unterschiedlich, je nach Sachlage zwischen 40,- € und ???)
Vorschuss meist ca. 150,- € plus MwSt. (erstes Briefschreiben an die Gegenpartei und vielleicht 1-2 Telefonate mit inbegriffen).

Sobald das Geld "aufgebraucht" ist, wird sich dein Verteidiger ohnehin melden um sich zu erkundigen, wie weiter verfahren werden soll, Kostennote immer anbei.


Geld zurück kenne ich nicht, warum auch....wenn DU sagst, wir klagen, zahlst du deinen Anwalt und klagst...


MfG TTlong
 
am besten du fragst deinen anwalt
biggrin.gif
 
B könnte evtl. A auf die Zahlung des Honorars seines Anwalts verklagen. Aber eigentlich sollte B froh sein, dass nichts passiert ist. Geld zurück ist meiner Meinung nach Quatsch.
 
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