Lizenzkauf, Deutsches Recht

Christian

Legendäres Mitglied
Salve

Ich verschenke thelinkpage.de. Gekauft habe ich das Skript übrigens von Privat, IDS hat dannzumal dem Verkauf ohne Bedingungen zugestimmt. Weder die AGB noch sonstwelche Daten wurde vorgelegt oder mussten akzeptiert werden.

Nun stellt sich IDS quer und meint, in den AGB sei der Verkauf untersagt.... pfff...
QUOTE NL: Wenn Sie bei uns die Lizenz neu erwerben, können Sie die Kosten dafür dem Verkäufer abziehen und zahlen damit nur die Domain.
NL: Da der Verkäufer die Lizenz nicht weiterverkaufen darf!

ids-design.net/blog/2007/03/15/weiterverkauf-von-softwarelizenzen/

Ja aber bitte schön? Ich habe keinen Vertrag mit IDS.. was meint Ihr dazu, Eure Meinung interessiert mich...
 
QUOTE Schließlich muss auch eine elektronische Kopie verkehrsfähig, also ohne Mitbestimmungsrechte des Urhebers frei veräußerbar sein. Hierbei kann nichts anderes gelten als bei den klassischen Vertriebswegen. Anderenfalls existieren bei der Eigentumsübertragungen an urheberrechtlich geschützten Software-Kopie zwei Arten mit unterschiedlich weitreichenden Eigentumsrechten: die Übertragung auf einem körperlichen Datenräger, bei der eine Weitergabe zulässig ist auf der anderen Seiten und die unkörperliche Übertragung, bei der eine Weitergabe nicht möglich ist. Das kann kaum gewollt sein. Damit hat damit der Käufer entgegen des gesetzlichen Leitbildes des Kaufvertrages nicht das vollständige Eigentum an der Software-Kopie auf seiner Festplatte erlangt. Vor diesem Hintergrund lässt sich auch das Weitergabeverbot der erworbenen Software-Kopie im Lizenzvertrag schwer mit § 305c BGB, der überraschende Klauseln verbietet, vereinbaren.

Ok, egal wir das aussieht und was Ihr bei Euch in D für komische Gesetze habt... mein Fazit: FINGER WEG VON EASY LINK! und deren komisches Praktiik, etwas zu verkaufen und es doch nur zu vermieten.

Gruss
Christian
 
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