Linkmöglichkeiten Verkauf Strafbar?

Yves

Angesehenes Mitglied
Hallo,
mal eine kurze Frage. Ist das verkaufen von Linkmöglichkeiten wie zum Beispiel Do follow Blogs, do follow mitgliederprofile und ähnliches in irgend einer Weise strafbar in Deutschland? Also könnte man verklagt werden?

Dachte da an so Sachen wie "störung funktionalität der Webseite" oder sonst irgendwas. Unter Spam fällt es wohl eher nicht.

Natürlich will ich keine Rechtsberatung. Nur eine kleine Diskussion
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Gruß Yves
 
Bitte was? Sorry, aber ich verstehe nicht ganz, was Du meinst?

"Ist das verkaufen von Linkmöglichkeiten wie zum Beispiel Do follow Blogs, do follow mitgliederprofile und ähnliches in irgend einer Weise strafbar in Deutschland?"

Du meinst sicher ob Du es bspw. als Dienstleistung anbieten darfst, Kommentare auf do-follow Blogs zu setzen? Wenn ja - dürfte nicht strafbar sein.

 
QUOTE (Yannick Eckl @ Mi 28.10.2009, 22:14)Bitte was? Sorry, aber ich verstehe nicht ganz, was Du meinst?

Was ist daran unverständlich? Das ist mir nicht verständlich!

QUOTE (Yves @ Mi 28.10.2009, 22:11)Hallo,
Ist das verkaufen von Linkmöglichkeiten...strafbar in Deutschland?

Er bietet also an, dir gegen Geld Blogs zu nennen.
Was soll daran strafbar sein?

Jeden Tag wacht ein Doofer auf.

Ahoi!
 
Da die BRD nun doch keine Links-Radikale Regierung erhalten hat, sind solche Links nicht strafbar. Aber die Links dürfen nicht Rechts in den Webseiten sein, weil der "Kampf gegen Rechts" wurde noch nicht eingestellt. *LACH*
 
QUOTE (Rainer @ Mi 28.10.2009, 23:45) Da die BRD nun doch keine Links-Radikale Regierung erhalten hat, sind solche Links nicht strafbar. Aber die Links dürfen nicht Rechts in den Webseiten sein, weil der "Kampf gegen Rechts" wurde noch nicht eingestellt. *LACH*

goil ....


Linkhandel ist nur nach dem GoogleGesetz verboten .....
und Google hat keine Gerichte und Gefängnisse ....
( da gibts einfacxh, ohne Proccess, die Todesstrafe)


zur Frage zurück ....
Drogenhandel ist nach normalem Gesetzbuch verboten
Wenn jetzt ein Kneipenwirt auf die Frage "Wo krieg ich was" eines KneipenGastes eine zufridenstellende ANtwort gibt, dann ist das glaub auch nicht nach dem normalen Gesetz verboten
 
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