sloppy
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Liebe Freunde
Ich kenne den Artikel 197 im Schweizer Strafgesetzbuch betreffend in meinem Land verbotener Darstellungen im Internet.
Mit allem, was ich bisher auf meiner Fotoseite zeige, komme ich damit auch nicht in Konflikt, da mich Nacktheit und pornographische Darstellung fotografisch und filmisch nicht interessiert. Mein Fokus liegt im bekleideten Fetisch-Bereich, alle meine Models sind selbstverständlich mindestens 18. Ich habe die Idee, einen Kurzfilm bzw. auch Bilder zu machen, der Spucke beinhaltet. Inspiriert durch eine Performance, die vor Jahren in Zürich auf öffentlichem Raum stattgefunden hat. (Zwei Frauen spuckten sich dort während einer Stunde gegenseitig ins Gesicht, voll bekleidet. Das wurde damals als Kunst aufgenommen.)
Genau so eine Aktion möchte ich zu meinem Projekt addieren. Ist das erlaubt oder gehört Spucke auch bereits zu den Körperausscheidungen, die laut Strafgesetzbuch in der Schweiz - und auch von PayPal Schweiz - verboten sind?
Bei PayPal Schweiz sind verboten: Darstellungen oder Beschreibungen von Geschlechtsverkehr, Masturbation oder Ausscheidungsfunktionen sowie unanständige Darstellungen der Genitalien.
Ich gehe mal davon aus, dass unter Ausscheidungsfunktionen andere Dinge gemeint sind.
Hat jemand Erfahrung, ob man mit weiblichen Spuckszenen / Spit-Fetish in Teufels Küche kommt, solange aber nach wie vor alles bekleidet stattfindet?
Vielen Dank für eure Hinweise.
Markus
TUB QUEENS
Ich kenne den Artikel 197 im Schweizer Strafgesetzbuch betreffend in meinem Land verbotener Darstellungen im Internet.
Mit allem, was ich bisher auf meiner Fotoseite zeige, komme ich damit auch nicht in Konflikt, da mich Nacktheit und pornographische Darstellung fotografisch und filmisch nicht interessiert. Mein Fokus liegt im bekleideten Fetisch-Bereich, alle meine Models sind selbstverständlich mindestens 18. Ich habe die Idee, einen Kurzfilm bzw. auch Bilder zu machen, der Spucke beinhaltet. Inspiriert durch eine Performance, die vor Jahren in Zürich auf öffentlichem Raum stattgefunden hat. (Zwei Frauen spuckten sich dort während einer Stunde gegenseitig ins Gesicht, voll bekleidet. Das wurde damals als Kunst aufgenommen.)
Genau so eine Aktion möchte ich zu meinem Projekt addieren. Ist das erlaubt oder gehört Spucke auch bereits zu den Körperausscheidungen, die laut Strafgesetzbuch in der Schweiz - und auch von PayPal Schweiz - verboten sind?
Bei PayPal Schweiz sind verboten: Darstellungen oder Beschreibungen von Geschlechtsverkehr, Masturbation oder Ausscheidungsfunktionen sowie unanständige Darstellungen der Genitalien.
Ich gehe mal davon aus, dass unter Ausscheidungsfunktionen andere Dinge gemeint sind.
Hat jemand Erfahrung, ob man mit weiblichen Spuckszenen / Spit-Fetish in Teufels Küche kommt, solange aber nach wie vor alles bekleidet stattfindet?
Vielen Dank für eure Hinweise.
Markus
TUB QUEENS