Konkurrenzverbot, Schwarzarbeit...

Peter Bucher

Angesehenes Mitglied
Hallo Leute

Ich habe eine etwas besondere Frage, hoffe das Forum ist nicht unpassend.
Ein Kollege und ich haben vor eine Internet "Firma" zu eröffen und zwar am Anfang ohne GmBh oder AG.

Also vorerst nebenbei und als Hobby, zu günstigen Konditionen.

Wir sind beide Lehrlinge in Informatik Firmen.

Bei meinem Kollege ist die Lage so, das die Firma nichts mit Webdesign am Hut hat, so hat er die Einwilligung des Arbeitsgeber bekommen, das das in Ordnung gehe.

Bei mir ist das leider ein wenig anders, weil ich Wissen in diesem Bereich habe (wohlbemerkt nur ich in der Firma), grösstenteils alles selber privat gelernt, habe ich die Homepage unserer Firma neu gemacht.

Daneben schon 2, 3 andere Seite, im Auftrag der Firma.

Jetzt hat mein Arbeitsgeber vor, in das Webdesigngeschäft einzusteigen, nun muss ich mit ihm eine Einigung finden.

Jetzt meine Frage, wie sieht das ganze Rechtlich aus?
Ich habe gelesen das das Konkurrenzverbot nicht für Lehrlinge gilt, ist das korrekt?
Wie sieht es mit Schwarzarbeit aus, fällt sowas darunten?

Wenn der Arbeitsgeber seine Einwilligung gibt, sollte das ganze völlig legal sein oder?


Gruss Peter Bucher aus der schönen Innerschweiz :)
 
QUOTE Wie sieht es mit Schwarzarbeit aus, fällt sowas darunten?


Mit Schwarzarbeit hat das direkt nichts zu tun. Schwarzarbeit sind Einnahmen, die du nicht bei der Steuer angibst.
 
QUOTE (Rainer @ Mo 17.10.2005, 9:03) Mit Schwarzarbeit hat das direkt nichts zu tun. Schwarzarbeit sind Einnahmen, die du nicht bei der Steuer angibst.

Also, wenn ich das ganze Hobbymässig mache und die Einnahmen nicht an der Steuer abziehe, wäre das Schwarzarbeit...

Wie sieht das bei euch anderen aus, gebt ihr eure Einnahmen den bei den Steuern aus, z. B. auch nur Werbeeinnahmen aus der Werbung auf eurer Seite.

Wo sind da die Grenzen?


EDIT:

Zitat "Auf Lehrlinge kann kein KV angewendet werden." von der Seite (http://www.viavia.ch/Recht/Arbeitsrecht/Kommentar/konkurrenzverbot.htm)
 
Es gibt keine Grenzen - Dein Netto-Einkommen aus der Online-Tätigkeit musst du in der Steuererklärung angeben.
Dann bist Du aber auch berechtigt, Kosten geltend zu machen, wie z.B. Softwarelizenzen, Deinen Computer, vielleicht ein Raum Deiner Wohnung, wenn du einen Raum nur als Büro verwendest.

Bzg. Konkurrenzverbot: bei Lehrlingen nicht, aber falls es ein solches gibt, ist es immer im Arbeitsvertrag vermerkt.
Für Konkurrenzverbote erhält der Angestellte in der Regel auch mehr Lohn.
 
Hallo

aus welchem Land kommst den? und wie hoch liegt ungefähr dein einkommen, und wieviele stunden übst du diese tätigkeit (die neue) dann in der woche aus?

dann bekomst du antworten

R.Males
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QUOTE (PH @ Mo 17.10.2005, 10:00) Dein Netto-Einkommen aus der Online-Tätigkeit musst du in der Steuererklärung angeben.
Dann bist Du aber auch berechtigt, Kosten geltend zu machen, wie z.B. Softwarelizenzen, Deinen Computer, vielleicht ein Raum Deiner Wohnung, wenn du einen Raum nur als Büro verwendest.

Gilt das nur für Firmen, GmbHs und AGs?

Was dies anbelangt tappe ich noch ein wenig im Dunkeln, da ich bisher noch keine online Verdienste hatte. Gibt es in der Schweiz einen Mindestbetrag, aber dem man seine Nebeneinkünfte angeben muss?

Und vor allem, wo und wie muss man die angeben?

Danke euch für ein wenig Aufklärung.
 
wenn du eine gmbh oder ag hast, bist du eh buchführungspflichtig.
wenn du dir da gemäss buchhaltung lohn auszahlst, musst du ihn auch versteuern.
falls du keinen lohn ausschüttest, sondern die einkünfte, falls vorhanden, reinvestierst, brauchst du nichts an zu geben.
 
QUOTE (finanzcheck @ Mo 17.10.2005, 13:32) Hallo

aus welchem Land kommst den? und wie hoch liegt ungefähr dein einkommen, und wieviele stunden übst du diese tätigkeit (die neue) dann in der woche aus?

dann bekomst du antworten

R.Males
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Hallo R. Males

Ich komme aus der Schweiz.
Mein Einkommen variiert, ich habe ja eigentlich erst angefangen und es ist ein bisschen mehr als ein Hobby, sollte dann aber einmal in die Selbstständigkeit führen *träumen*...
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Bis jetzt habe ich insgesammt nur ein paar Hundert Franken damit verdient...

Stunden, auch schwierig zu beantworten, wenns dann richtig läuft sind es sicher knapp 20 Stunden in der Woche, d.h. pro Arbeitstag 2h (nach Feierabend), danach am Wochenende entsprechend mehr.

Gruss Peter
 
Hallo

da ich aus good old Germany bin, undhier die Daten kenne, kann ich Dir momentan nicht weiter helfen. Ich werde mich aber mal bei einem Kollegen in der Schweiz kundig machen. Am besten du rufst deine Kranknkasse an, diese kann Dir das auch genaustens erklären!

 
QUOTE (finanzcheck @ Mo 17.10.2005, 14:16) Hallo

da ich aus good old Germany bin, undhier die Daten kenne, kann ich Dir momentan nicht weiter helfen. Ich werde mich aber mal bei einem Kollegen in der Schweiz kundig machen. Am besten du rufst deine Kranknkasse an, diese kann Dir das auch genaustens erklären!

Hallo

Danke für dein Bemühen!
Was hat denn die Krankenkasse damit zu tun?!
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Hallo

Als Lehrling bist du "wahrscheinlich" noch nicht 18 Jahre alt, das heisst, du kannst keine einzel, bzw. kollektivgesellschaft eintragen.

Ein Lehrling darf nur in der Lehrfirma beschäftigt sein, das heisst, du kannst keine GmbH oder AG haben (auch nicht wenn du 18 oder älter bist.
 
QUOTE (Benedikt @ Mo 17.10.2005, 18:56) Hallo

Als Lehrling bist du "wahrscheinlich" noch nicht 18 Jahre alt, das heisst, du kannst keine einzel, bzw. kollektivgesellschaft eintragen.

Ein Lehrling darf nur in der Lehrfirma beschäftigt sein, das heisst, du kannst keine GmbH oder AG haben (auch nicht wenn du 18 oder älter bist.

Hallo

Ich bin 22 Jahre alt.
Mir ist klar, das ich wärent meiner Lehrzeit noch keine Firma gründen kann.
Ich möchte es bis Lehrende eher nebenbei als "Hobby" machen und nach der Lehre dann "gross" rauskommen, falls sich er Erfolg niederschlägt.


Gruss Peter
 
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