Peter Bucher
Angesehenes Mitglied
Hallo Leute
Ich habe eine etwas besondere Frage, hoffe das Forum ist nicht unpassend.
Ein Kollege und ich haben vor eine Internet "Firma" zu eröffen und zwar am Anfang ohne GmBh oder AG.
Also vorerst nebenbei und als Hobby, zu günstigen Konditionen.
Wir sind beide Lehrlinge in Informatik Firmen.
Bei meinem Kollege ist die Lage so, das die Firma nichts mit Webdesign am Hut hat, so hat er die Einwilligung des Arbeitsgeber bekommen, das das in Ordnung gehe.
Bei mir ist das leider ein wenig anders, weil ich Wissen in diesem Bereich habe (wohlbemerkt nur ich in der Firma), grösstenteils alles selber privat gelernt, habe ich die Homepage unserer Firma neu gemacht.
Daneben schon 2, 3 andere Seite, im Auftrag der Firma.
Jetzt hat mein Arbeitsgeber vor, in das Webdesigngeschäft einzusteigen, nun muss ich mit ihm eine Einigung finden.
Jetzt meine Frage, wie sieht das ganze Rechtlich aus?
Ich habe gelesen das das Konkurrenzverbot nicht für Lehrlinge gilt, ist das korrekt?
Wie sieht es mit Schwarzarbeit aus, fällt sowas darunten?
Wenn der Arbeitsgeber seine Einwilligung gibt, sollte das ganze völlig legal sein oder?
Gruss Peter Bucher aus der schönen Innerschweiz
Ich habe eine etwas besondere Frage, hoffe das Forum ist nicht unpassend.
Ein Kollege und ich haben vor eine Internet "Firma" zu eröffen und zwar am Anfang ohne GmBh oder AG.
Also vorerst nebenbei und als Hobby, zu günstigen Konditionen.
Wir sind beide Lehrlinge in Informatik Firmen.
Bei meinem Kollege ist die Lage so, das die Firma nichts mit Webdesign am Hut hat, so hat er die Einwilligung des Arbeitsgeber bekommen, das das in Ordnung gehe.
Bei mir ist das leider ein wenig anders, weil ich Wissen in diesem Bereich habe (wohlbemerkt nur ich in der Firma), grösstenteils alles selber privat gelernt, habe ich die Homepage unserer Firma neu gemacht.
Daneben schon 2, 3 andere Seite, im Auftrag der Firma.
Jetzt hat mein Arbeitsgeber vor, in das Webdesigngeschäft einzusteigen, nun muss ich mit ihm eine Einigung finden.
Jetzt meine Frage, wie sieht das ganze Rechtlich aus?
Ich habe gelesen das das Konkurrenzverbot nicht für Lehrlinge gilt, ist das korrekt?
Wie sieht es mit Schwarzarbeit aus, fällt sowas darunten?
Wenn der Arbeitsgeber seine Einwilligung gibt, sollte das ganze völlig legal sein oder?
Gruss Peter Bucher aus der schönen Innerschweiz