Kindergeld und Gewerbe

husssel

Mitglied
Hallo Liebe Community,

da ich sonst kein passendes Unterforum für mein Thema gefunden habe poste ich es einfach mal hier.
Zur Situation:

Ich bin Azubi und möchte ein Gewerbe nebenbei betreiben(Blog mit Google Adsense). Ich möchte natürlich trotzdem weiter Kindergeld bekommen.

Die Kindergeldgrenze beträgt 7680 Euro. Lt. http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/18/0,1872,2300146,00.html bezieht sich dieser Wert aufs Netto. Ist es wahr, dass sich dieser Wert aufs Netto bezieht?

Lt. http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/5/0,1872,2079365,00.html beträgt die wahre Grenze 10850 Euro, aufgrund von einer Arbeitnehmerpauschale von 920 Euro und Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von 2250 Euro.


Ist es wahr ? Darf ich 10850 Euro verdienen und kann dann noch Kindergeld bekommen ?

Kann mir jemand folgenden Satz erläutern ?

"Das heißt: Ihr Kind darf 2005 rund 10.850 Euro verdienen. Vorausgesetzt, Ihr Kind zahlt auf das gesamte Gehalt sämtliche Sozialabgaben. In der Regel betrifft dies Arbeitnehmer-Einkommen"

Vieleicht ist ja auch für euch eine neue Erkenntnis dabei.

ich plane einen mit viel eigenem Content gefüllten Blog zu starten, der so 200-400 Euro monatlich abwerfen wird. Ums Gewerbe anmelden komme ich nicht drum rum oder ? Aber wichtiger ist mir das zusätzliche Kindergeld.

Viele Grüße

P.S. Bitte nur antworten, wenn ihr euch 100%tig sicher seid, denn zu dem Thema ist das Internet gefüllt mir gefährlichem Halbwissen.
 
Gewerbe brauchst du definitiv: "Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird.".

Mir ist lediglich die Grenze von 7680 Euro bekannt, allerdings stimmt das mit der Werbungskostenpauschale. Die 920 Euro darfst du so raufrechnen, das ist pauschal und muss nicht im Detail nachgewiesen werden. Alles was drüber ist musst du belegen können.

Von deinem Ausbildungsgehalt darfst du z.B. die Sozialabgaben abziehen. Was übrig bleibt ist zusammen mit dem Gewinn aus dem Gewerbe dein Einkommen, hochgerechnet darfst du nicht über die 7680 + 920 Euro kommen, sonst wird dein Kindergeld verständlicherweise gestrichen.

Aber mal kurz was Allgemeines: 200-400 Euro mit einem neugestarteten Blog? Fang doch erstmal an und denk nicht jetzt schon an das große Geld. Ich selbst kenne niemanden, der mit einem einzigen Blog im Monat soviel verdient. Selbstverständlich würde man es dir gönnen, nur macht dir nicht jetzt bereits soviele Gedanken über Dinge, die noch verdammt viel Arbeit benötigen.

Grüße

Jan
 
QUOTE Bitte nur antworten, wenn ihr euch 100%tig sicher seid, denn zu dem Thema ist das Internet gefüllt mir gefährlichem Halbwissen.

Wenn Du haftungsrechtlich abgesicherte Auskünfte willst, bezahle einfach dafür - dann erhälst Du sie...

Bei Kindern unter 18 Jahren kannst Du soviel dazu verdienen wie Du willst.

Wenn Du 18 bist wird nur dann Kindergeld gezahlt, wenn Deine Einkünfte nicht höher als brutto 7.680,- ¤ im Jahr sind. (Ausnahme >>>> behinderte Kinder). Maßgeblich ist nur das Bruttoeinkommen.

Du kannst folgende Freibeträge abzuziehen:

1. Werbungskosten. Als Arbeitnehmer mindestens der Arbeitnehmerpauschbetrag von 920,- ¤ (Höhere tatsächliche mit Beleg nachzuweisen >>> dann abzugsfähig)

2. Sparer-Freibetrag bis zu 1.421,- ¤ bei Ledigen (2.842,- ¤ bei Verheirateten). Dieser Freibetrag wird nur angewendet, wenn Du Einkünfte aus Kapitalvermögen hast.

Bei allem gilt das Prinzip Entweder/Oder - Verdienst Du unter 7.680,- ¤, wird das volle Kindergeld gezahlt. Hast Du nur einen Euro mehr - dann gibts NULL. (Wenn es um mehrere Monate eines Jahres geht, rechnet man pro Monat 640 ¤ ).
Laut Urteil des Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen: 2 BvR 167/02) gilt bei der Entweder/Oder-Regel das Nettoprinzip. Inwieweit sich die Steuerbehörden daran halten, entzieht sich meiner Kenntnis.
 
Öhm, solange das Gewerbe als "Nebenbeschäftigung" läuft ist das in Ordnung.

Wir haben es so geregelt.


Gruß, Nico
 
QUOTE (Nico B @ Do 26.07.2007, 11:39) Öhm, solange das Gewerbe als "Nebenbeschäftigung" läuft ist das in Ordnung.

Wir haben es so geregelt.


Gruß, Nico

Das bringt dir allerdings auch nicht viel, wenn du zusätzlich zu deinem normalen Einkommen und dem Kindergeld wahnsinnige Summen im Monat dazuverdienst.

@ Matthias: Sicher, dass es sich bei den 7.680,- ¤ um Brutto-Beträge handelt? Soweit ich mich entsinnen kann, wurde wegen solch etwas neulich erst wieder geklagt und da kamen die Richter zu dem Entschluss, dass soziale Abgaben nicht als Einkommen deklariert werden dürfen, da sie einem nunmal nicht zustehen und man das Geld hierfür erst garnicht in die Hände bekommt.
 
QUOTE @ Matthias: Sicher, dass es sich bei den 7.680,- ¤ um Brutto-Beträge handelt? Soweit ich mich entsinnen kann, wurde wegen solch etwas neulich erst wieder geklagt und da kamen die Richter zu dem Entschluss, dass soziale Abgaben nicht als Einkommen deklariert werden dürfen, da sie einem nunmal nicht zustehen und man das Geld hierfür erst garnicht in die Hände bekommt.

Lies mal, was ich im letzten Absatz geschrieben habe.
 
Überlesen, danke
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. Dachte schon, ich hätte da was falsch in Erinnerung
wink.gif
.
 
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