Inkasso? Anwalt?

André Griepenburg

Legendäres Mitglied
Hallo,

das Forum passt nicht ganz, aber gibt hier keine passende Kategorie ;-)
ALso, ich stehe vor dem Problem, dass ich seit etwa 10 Monaten auf eine Zahlung eines Kunden warte.
Die Leistung wurde bereits erbracht und ich habe mittlerweile 2x abgemahnt (Einschreiben mit Rückschein).

Da in den vergangenen Wochen noch immer keine Zahlung eingegangen ist, überlege ich nun über mein weiteres Vorgehen. Ich habe ein Angebot eines Inkasse-Unternehmens vorliegen, mir wurde aber auch ein Anwalt für derartiges empfohlen.

Wie geht ihr bei sowas vor?
Was würdet ihr empfehlen?

Ich mache mir vor allem Gedanken über "meinen Ruf", da ich fast ausschließlich lokale Kunden haben und sich gewisse Dinge "auf dem Dorf" ja auch rumsprechen.

Wäre über eure Eindrücke & Erfahrungen sehr dankbar,
lg

André
 
Ich habe das gleiche Problem, nur mit dem Unterschied, dass das Problem sich nicht innerhalb meiner Stadt oder Dorf abspielt. Hast du Dich persönlich mit dem Schudlner zusammengesetzt oder mehrmals angerufen? Kennst du die finanzielle Situation des Schuldners? Ggfs kann Dir ein Anwalt mitteilen, ob der Schuldner bereits eine EV (Eidesstattliche Versicherung) abgelegt hat. Wenn ja wird eine Zahlung schwierig. Wenn nein heisst es dranbleiben. Mit Inkassounternehmen habe ich bisher noch keine Erfahrung. Hast du bereits ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet? Aus meiner Sicht gilt die Regel Geschäft ist Geschäft. Wenn jemand nicht zahlt trotz Leistung, dann wuerde ich auf meinen Ruf im Dorf weniger Wert legen. Sonst wird man weiter von solchen Leuten "verarscht", die immer auf Kosten anderer leben.

Beste Gruesse

ProfiMasking
 
Hallo André,
ich erinnere einmal, dann noch eine erste Mahnung und dann geht die zweite Mahnung über den Rechtsanwalt.

Das kostet nur 10,- Euro, da ich einen Deal mit meiner Anwältin habe und Sie öfter was von mir bekommt.
Der Kunde bekommt den regulären Preis für die Mahnung in Rechnung gestellt: 27,- Euro.


Das wirkt bei berechtigten Forderungen in 90 % der Fälle. Wenn der Kunde zahlt brauche ich noch nicht mal die Mahnkosten von 10,- Euro zu bezahlen.

Wenn es weiter zum Gericht geht, werden für mich nochmal 23,- Euro für den Mahnbescheid fällig (geht alles übers Internet, da die Gerichte in Niedersachsen, dass garnicht mehr in Schriftform annehmen).

Dann zahlt wirklich so gut wie jeder.
Die verauslagten Kosten bekomme ich dann auch wieder.

Billiger macht das ein Inkasso-Unternehmen sicherlich auch nicht.

Mein Arbeitsaufwand geht dabei gegen Null, da die Anwältin alles selbständig macht und mir am Ende nur den Gesamtbetrag überweist.
Klappt super.



Besten Gruß
René
 
Super,
danke schon einmal für eure Antworten.
Mich zieht es auch eher zum Anwalt, "Inkasso" hat dann ja doch eher einen faden Beigeschmack.
Zahlungsunfähig ist der Kunde übrigens nicht - immerhin macht er fleißig weiter Werbung und bezahlt meines Wissens bei anderen Unternehmener auch seine Rechnungen.
 
QUOTE (André Griepenburg @ Fr 16.04.2010, 20:41)Zahlungsunfähig ist der Kunde übrigens nicht - immerhin macht er fleißig weiter Werbung und bezahlt meines Wissens bei anderen Unternehmener auch seine Rechnungen.

Da es ein Unternehmer ist, kannst Du ab dem 31. Tag einen Mahnbescheid beantragen.

Alles dazwischen mit Mahnungen, Einschreiben und einem Anwalt ist im Zweifelsfall Zeitverschwendung.


Entweder zahlt er dann - dann hast Du das Geld schnell. Oder er legt Widerspruch ein, dann gibt es eine Verhandlung.

Das dazwischen erhöht nur deine Auslagen, wobei Du bis zu einer endgültigen Klärung nicht weißt, ob Du auf den Kosten sitzenbleibst.
 
Hallo!

Ich würde auch über einen Anwalt gehen - wirkt seriöser - Abzocker arbeiten auch viel mit Inkassounternehmen. Ist aber nur meine persönliche Meinung.

Aber spricht sich in Deinem Dorf nicht auch herum, dass man bei Dir nicht bezahlen muss? Auf jeden Fall solltest Du langsam handeln - 10 Monate ist eine verdammt lange Zeit
blink.gif
.


lg
 
@André

10 Monate würde ich mich nicht hinhalten lassen, das ist viel zu lange. Du bist keine Bank, hast Deine Leistung erbracht, hast monatliche Auslagen und mußt genauso Deinen Lebensunterhalt bestreiten wie der säumige Kunde. Wenn ich Du wäre, würde ich schleunigst einen Mahnverfahren einleiten, Den Vordruck bekommt Du in jedem gut sortierten Schreibwarenladen oder online über www.online-mahnantrag.de. Der Schuldner hat nach Empfang des Mahnbescheides 14 Tage die Möglichkeit gegen den Mahnbescheid Widerspruch zu erheben. Macht er das nicht, hast Du einen vollstreckbaren Titel in der Hand.
 
warte noch ein wenig. das gerichtsvollzieherwesen soll privatisiert werden.
http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_04/2010_100/03.html

dann kannst du ja noch ein zusätzliches gewerbe anmelden.
wenn auf deiner visitenkarte "internetdienstleistungen und gerichtsvollzieher" steht, dürfte sich das positiv auf die zahlungsmoral deiner kunden auswirken
wink.gif
 
Duvi, der is echt gut ;-)
Aber den Schuh möchte ich mir ehrlich gesagt gar nicht anziehen.
Ich werde mir nun wegen der Sache einen Anwalt suchen und hoffe mal, dass dadurch nicht noch mehr Kosten auf mich zukommen.
Danke auf jeden Fall euch allen für eure Hilfe.


@Jürgen:
Man lernt oftmals durch Erfahrungen.
Ich habe in den letzten 3 Monaten leider einige, bittere Erfahrungen machen dürfen.
Ich lasse mich davon jedoch nicht unterkriegen, sondern ziehe meine Folgerungen draus.
Und Zukünftig gibt es ein Vorgehen exakt wie du es beschrieben hast.
Danke
 
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