Hotlinking erlaubt?!

msolt

Aktives Mitglied
Hi Leute,
ich glaube ich hab mich einmal quer durchs Netz gegooglet und nichts passendes gefunden, vllt. könnt ihr mir ja helfen.
Ich wüsste gerne, ob hotlinking verboten ist. Ich weiß das es unmoralisch, nicht gern gesehen und nicht nett ist, aber ist es tatsächlich verboten?
Auf einigen Seiten habe ich schon direkt unter dem Content gesehen " Hotlinking verboten" bei anderen nichts.
Wie siehts jetzt damit aus?
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Wäre wirklich mal interessant zu wissen.

MfG Msolt
 
Hi msolt,

Fun Blogs und der gleichen weisen meist darauf hin, dass Hotlinking nicht erwünscht ist und meistens wird dies durch scripts etc. auch verhindert.

Ob es nun durch ein Gesetz verboten ist weiss ich nicht. Versetze dich doch einfach in die Lage eines Webmaster mit einer Seite, welche viele hundrt Downloads anbietet und keine Werbung auf seiner Website hat, wenn nun hunderte andere Websites den Download auf ihre eigene Seiten integrieren, entstehen bei diesem Webmaster immense Kosten, ohne dass er nur einen Besucher hatte.

Hotlinkin heisst ja, dass ich z.B. ein Movie oder ein Bild direkt in meine Website einbaue und als meinen eigenen Content präsentiere, was ja nicht der Fall ist, da der hostende Webmaster die anfallenden Kosten für den Traffic bezahlt, evt. sogar das Copyright für den Content besitzt. Meiner Meinung (keine Rechtsberatung!) ist dies rechtlich gesehen nicht erlaubt.

Gruss Mike
 
Für die Schweiz empfehle ich einmal das Urheberrecht zu studieren.
Hier der Link zum Artikel 2, welcher beschreibt, was geschützt ist. Ebenfalls interessant im Zusammenhang mit Websites sind die Artikel 6 und 9.

Gute Lektüre
René

 
Unlauterer Wettbewerb durch Aneignung fremder Arbeitsergebnisse ist Hotlinking allemal.
Dies setzt aber voraus, dass Wettbewerb besteht.
 
QUOTE (Andreas Ploetzeneder @ Do 11.5.2006, 5:29)Das Problem ist ja, wenn ich eine Seite dann als POPUP öffne wäre ja dann auch nicht erlaubt. Mfg

Versteh ich nicht
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(also den Text ^^)



QUOTE (PH @ Do 11.5.2006, 8:28)Unlauterer Wettbewerb durch Aneignung fremder Arbeitsergebnisse ist Hotlinking allemal.
Dies setzt aber voraus, dass Wettbewerb besteht.

@ph : Da wäre dann ja auch noch die Frage, ab wann es Wettberwerb ist ...
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Ich hatte sowieso nicht vor Hotlinks einzubinden, aber die Frage beschäftigt mich schon seid einer Weile und ich möchte halt gerne wissen, wie es rechtlich aussieht..

An alle anderen vielen Dank schonmal.




MfG Msolt
 
Ciao msolt,

Also jetzt versteh ich dich nicht mehr. Wie hättest du denn die Antwort aud deine Frage gerne serviert gehabt?

Das einzig rechtlich verbindliche sind die Gesetze. Für die Schweiz habe ich dir DEN Link gesandt. In Deutschland solltest du diesen Link besuchen und in Oesterreich diesen Link,

Alles andere ist Interpretation und dies empfehle ich dir, den Juristen und Richtern zu überlassen.

Ueberigens gilt in den 3 Staaten die Teritiolalität. Das heisst, wenn du mir aus Oesterreich einen Inhalt auf einer Schweizerdomain klaust, so kann ich dich sowohl in Oesterreich, wie auch in der Schweiz verfolgen. In Oesterreich, weil dort die gesetzeswiderige Handlung unternommen wurde und in der Schweiz, weil hier der Schaden entstanden ist.

Aber bitte lies zuerst die entsprechenden Gesetze, bevor du hier weitere Fragen stellst. Und falls du in Deutschland lebst, dann vergiss rechtliche Fragen über das Internet.

Cheers, René
 
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