Hinweise wg. Versicherungsvermittlung

memoriam

Angesehenes Mitglied
Dies betrifft Versicherungsvermittler - es gilt ja seit dem 22.05. eine neue EU-Vermittlerrichtlinie - in der Branche ist es wie immer: niemand weiß irgendwas genaues.

Dies nur zur Info (aus einer Mail) für betroffene Webseiten:

QUOTE Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem 22.05.2007 gelten nach der Vermittlerverordnung für Sie verstärkte gewerberechtliche Informationspflichten (§ 11 VVO), wie Statusangaben, Registernummer, Schiedsstellen etc., die den Kunden gegenüber beim ersten geschäftlichen Kontakt in Textform zu übermitteln sind.


Erstinformation

Die Pflichten sind auch dann zu erfüllen, wenn der Kontakt über E-Mail erfolgt. Bei telefonischer Kontaktaufnahme können die Informationen, sofern der Kunde dies wünscht, auch mündlich übermittelt werden. Dann muss der Kunde die Informationen allerdings spätestens unverzüglich nach Vertragsschluss erhalten.


Internet-Impressum

Sollten Versicherungsvermittler einen Internet-Auftritt unterhalten, müsste das Internet-Impressum ebenfalls den Vorschriften des Telemediengesetzes angepasst werden. Das heißt, die jeweils zuständige IHK (Aufsichtsbehörde) müsste mit Postanschrift genannt werden (vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 3 Telemediengesetz). Die Informationen nach der Vermittlerverordnung sind nach diesem Gesetz nicht Pflichtbestandteil des Impressums, es erscheint aber sinnvoll, die entsprechenden Informationen auf der Homepage unterzubringen.


Abmahnungen

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass verschiedene Rechtsanwaltskanzleien dazu übergegangen sein sollen, von Versicherungsvermittlern per E-Mail Angebote zu Versicherungsverträgen abzufordern, um dann die eingehende E-Mail des Vermittlers auf etwaige Verstöße gegen die neuen Vermittler-Vorschriften zu untersuchen.

Bei unvollständigen Informationen wären dann wettbewerbsrechtliche Abmahnungen mit einer entsprechenden Gebührennote versendet worden.


Empfehlung

Ratsam erscheint uns daher folgende Vorgehensweise:

- Bei Eingang von E-Mails unbekannter Herkunft sollte zunächst telefonisch der Wunsch des Verfassers näher erforscht werden.

- Überprüfung des Internet-Auftritts nach etwaigen Schwachstellen. Hierzu können die IHKs hilfreiche Informationen zur Verfügung stellen.


Ihre Abteilung
- Marketing -



Wahrscheinlich wird sich gleich wieder Matthias zur Stelle melden
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