Gravenreuth in den Knast ?

Sieht glaubwürdig aus
blink.gif
.. hätte nicht gedacht das es soweit kommt. Scheint aber noch nich rechtskräftig zu sein.


http://rotglut.org/nachricht,718,Eilmeldun...her+Gravenreuth
 
Ein Urteil ist ein Urteil.

Da gibt es jetzt zwei Möglichkeiten: Entweder wird das Urteil akzeptiert oder der in erster Instanz Verurteilte geht in Berufung. Bis zu dieser Entscheidung ist das Urteil natürlich noch nicht rechtskräftig.

Eine spannende Entwicklung - mal sehen.

Nebensatz: Ursprünglicher Auslöser war die Frage, ob eine 'unverlangt zugesandte Mail' im Rahmen einer Double-Opt-In - Anmeldung zulässig sei: Das ist zulässig.

PS: Was wäre wohl los, wenn ein Presseorgan so einen Beitrag türken würde?
 
Ist mir wurscht, ob das Urteil schon rechtskräftig ist oder nicht.

Endlich mal eine gute und richtige Richtung.
Auch gleich noch Hut ab vor der Richterin, die, wie es den Anschein macht, auch des öfteren im Netz unterwegs ist und über solche Probleme liest.

Gut so, weiter so.

beste Grüsse Björn

Nachtrag: @ Jürgen : der Gedanke mit dem Fake kam mir auch, um zu sehen, wie die Reaktionen im Netz so sind. Aber das wiederum wäre ja dann schon echt ein Hammer...
 
Mhm, das Urteil hat nichts direkt mit Abmahnungen zu tun.

Es erging 'wegen versuchten Betruges zum Nachteil der taz'.

Es gab eine Abmahnung wegen einer Bestätigungsmail der TAZ im Rahmen eines Double-Opt-In.
Daraufhin eine einstweilige Verfügung gegen die TAZ mit einem zu zahlenden Betrag von 663,71.

Den zahlte die TAZ am 30.06.2006, trotzdem wurde zwei Wochen später die Domain gepfändet und behauptet, daß noch keine Zahlung eingegangen sei.

Daraufhin Strafanzeige wegen versuchten Betruges durch den Anwalt der TAZ, weil gegenüber dem Vollstreckungsgericht behauptet worden sei, daß noch nicht gezahlt worden sei.

QUOTE (Oben verlinkter TAZ-Artikel)Eine Durchsuchung der Kanzlei im Januar 2007 förderte ein Telefax-Schreiben der taz an Gravenreuth zu Tage, dessen Eingang er bis dahin bestritten hatte.


Sprich: Zahlungsaufforderung, Reaktion der TAZ, Behauptung gegenüber dem Vollstreckungsgericht, es sei keine Reaktion erfolgt, daraufhin Domainpfändung - die Durchsuchung fördert ein Fax zutage, 'Chaos im Büro' rechtfertige das nicht.

Quelle: Der obige Artikel.

PS: TorstenS: Lies bitte den Thread von oben her.
 
QUOTE Es gab eine Abmahnung wegen einer Bestätigungsmail der TAZ im Rahmen eines Double-Opt-In.


Äh? Wie bitte? Wird das jetzt etwa auch unter Strafe gestellt? Also jemand registriert sich bei mir, wohlwissend, dass eine Bestätigungsmail zur Aktivierung notwendig ist und kann mich dann aufgrund des Empfangs genau dieser Mail abmahnen lassen?
 
Jepp, damit ist in der Tat nicht das Abmahnen bestraft worden...
Wobei sich mir da die Frage stellt ob dann zukünftige Abmahn-Aktionen nicht anders bewertet werden....

Ciao
thomas
 
Nachtrag, 11000 Leserbriefe - wenn das mal nicht rekordverdächtig ist:

QUOTE Update: Dass wir mit dem Strafantrag gegen den abmahnwütigen Freiherrn den Richtigen trafen, hatten wir zwar geahnt, doch der Jubel im Netz, den der Bericht über das Urteil nach sich zieht, hat ungeahnte Ausmaße angenommen. Zu dem Bericht auf heise.de gingen bis Donnerstagmittag schon mehr als 11.200 Leserkommentare ein.

 
Hm, das hat schon irgendwie einen faden Beigeschmack.

Das der Mann mal einen auf den Deckel bekommt und für seinen Mist in den Knast wandert war überfällig.

Aber tot? Den Tod wünsche ich so jemandem nicht.
Zumal er schon ein echtes Ekel-Urgestein ist.

Der ist einem schon vor 20 Jahren mit pöbelden Leserbriefen im Aktuellen Software Markt aufgefallen, daher hat er schon was wie Tradition.

Nun, wie gesagt - ein komisches Gefühl...

 
QUOTE (TSc @ Mo 22.02.2010, 16:21)Das der Mann mal einen auf den Deckel bekommt und für seinen Mist in den Knast wandert war überfällig.

Ich denke, daß das eine strafrechtliche Niederlage war, die er nicht verwunden hat.

20 Jahre lang diverse Zivilverfahren, immer vorne mit dabei - und dann ein Strafverfahren, Verurteilung auf Bewährung, ein zweites Verfahren, da ebenfalls eine Verurteilung, dann eine Gesamtstrafe ohne Bewährung.

Die Haftstrafe hätte er jetzt wohl in Kürze antreten müssen.

Bei der Revisionsverhandlung vor gut einem Jahr (Berliner-Kammergericht-bestaetigt-Urteil-gegen-Abmahnanwalt) wurde das Urteil auf 'vollendeten Betrugs' verschärft.


QUOTE Die niedere Instanz hatte Gravenreuth im September vergangenen Jahres wegen versuchten Betrugs zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Das Kammergericht verwarf die Revision nun mit der verschärfenden Maßgabe, dass sich Gravenreuth sogar des vollendeten Betrugs schuldig gemacht habe. Mit der Entscheidung vom 2. Februar sei das Urteil rechtskräftig, berichtet die taz, Gravenreuth müsse seine Haftstrafe nun antreten.


Für einen Anwalt ist das schon eine dicke Niederlage.

PS: Die Verschärfung vom Kammergericht (entspricht dem Oberlandesgericht in anderen Bundesländern) war vom 02.02.2009, also letzten Jahres.
 
Denke das der Mann eher ein Fall für die Nervenklinik gewesen wäre als für das Gefängnis. Was soll man dazu sagen... er hatte sich wortwörtlich selbst in die Sch.. reingeritten
 
In der Welt gibt es einen Artikel mit Hintergrundinfos, die mir bis jetzt auch nicht bekannt waren.

http://www.welt.de/vermischtes/article6508...-die-Runde.html

QUOTE Das Berliner Landgericht hatte den 61-Jährigen im September 2008 wegen Betrugs zum Nachteil der Tageszeitung „taz“ zu einer 14-monatigen Haftstrrafe verurteilt. Im Februar vergangenen Jahres hatte das Berliner Kammergericht Gravenreuths Revision gegen das Urteil verworfen.

Zuletzt hatte man ihm im Oktober 2009 einen letzten Aufschub für den Haftantritt gewährt – allerdings nur aus dem Grund, damit er vorher noch seine Kanzlei auflösen und ordnungsgemäß abwickeln konnte.


Das ist natürlich so etwas wie die Höchststrafe im symbolischen Sinne. Vor einer Haftstrafe die eigene Anwaltskanzlei abwickeln müssen.


QUOTE „Er hat einfach nicht aufgehört“, erinnerte sich „taz“-Anwalt Johannes Eisenberg auf heise.de (hier) an die Auseinandersetzungen mit Gravenreuth. Die widerrechtlich betriebene Pfändung der „taz“-Domain hätte im Fall einer Verwertung zum Verlust der Marke und des Namens geführt – eine verheerende Konsequenz aus nichtigem Anlass.

Aber Gravenreuth war nicht zu stoppen. Sein Ehrgeiz sei ihm zum Verhängnis geworden, heißt es in der Szene, er sei sehenden Auges auf einen Point of no return zugesteuert.


 
naja, man kann sich schon fragen, warum er nicht einfach verschwunden ist, statt sich umzubringen.

Das deutet darauf hin, dass das Leben ihm mit 61 nichts mehr bietet, wenn er nicht mehr seine Mitmenschen ärgern kann.

Wenn dies der einzige Lebenszweck einer Person ist, dann ist der von ihm gewählte Ausweg sicher der richtige.
 
QUOTE (PH @ Di 23.02.2010, 14:01) naja, man kann sich schon fragen, warum er nicht einfach verschwunden ist, statt sich umzubringen.

Diese Frage stelle ich mir auch. Einer Person die immer wieder mit dem Namen Gravenreuth auftauchte ist das ja bisher erfolgreich gelungen. Nach Herrn Dolzer wird soweit ich informiert bin immer noch gefahndet.


QUOTE Wenn dies der einzige Lebenszweck einer Person ist, dann ist der von ihm gewählte Ausweg sicher der richtige


Sehe ich genauso, obwohl es immer irgendwo tragisch ist wenn ein Mensch stirbt.
 
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